Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4077 11.03.2019 (Ausgegeben am 11.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Von der Polizei registrierte Straftaten im Themenfeld „Hasskriminalität“ im Definitionssystem Politisch motivierter Kriminalität (PMK) und im Phänomenbereich PMK-rechts im Jahr 2018 Kleine Anfrage - KA 7/2335 Vorbemerkung der Fragestellenden: Das Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ wurde zuletzt 2016 überarbeitet und zum Teil neu strukturiert. Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine Tat u. a. als politisch motiviert, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie (…) gegen eine Person wegen ihrer /ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit , Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution /Sache oder ein Objekt richtet. (…) Bei der Würdigung der Umstände der Tat ist neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen.“ (vgl. Bundeskriminalamt Stand 08.12.2016: Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität, S. 5) Aufgrund der besonderen Bedeutung wurde ein Themenfeld „Hasskriminalität“ eingeführt , wozu als sog. Teilmenge u. a. fremdenfeindliche, rassistische, antisemitische Straftaten sowie Straftaten gegen Personen wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität gehören (vgl. S. 8, ebd.). Bei „Politisch motivierter Kriminalität - rechts wurde neu aufgenommen: „Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit /Ungleichwertigkeit der Menschen“ (vgl. S. 9, ebd.). In der Vergangenheit wurden Straftaten zum Beispiel gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung /sexuellen Identität jedoch auch im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen (früher sonstige) eingeordnet. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Straftaten - ausgenommen der Gewaltdelikte - wurden im Themenfeld „Hasskriminalität“ von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 registriert? Wie viele dieser Straftaten wurden jeweils den Phänomenbereichen PMK-rechts, PMK-links, PMK-ausländische Ideologie, PMKreligiöse Ideologie und PMK-nicht zuzuordnen zugeordnet? 2. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. erfragten Taten ? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung je Phänomenbereich in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeiinspektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang/Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Herkunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), im Themenfeld nach Oberbegriff und Unterthema, Geschädigten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewaltdelikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Straftaten jeweils ermittelt (bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht)? Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK vor? 3. Wie viele Straftaten über das Themenfeld „Hasskriminalität“ hinaus wurden im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Jahr 2018 registriert? 4. Um welche Art von Delikten handelt es sich bei den unter Punkt 3 erfragten Taten? Bitte konkrete Auflistung wie unter Punkt 2 abgefragt. Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Entsprechend der bundesweit gültigen „Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität“ ist der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen Politisch motivierte Kriminalität (PMK) des Jahresberichtszeitraumes stets der 31. Januar des Folgejahres. Demzufolge kann erst nach dem Meldeschluss der Fallzahlen am 31. Januar 2019 mit der Aufbereitung der Zahlen für das Jahr 2018 begonnen werden. In diesem Zusammenhang übermitteln die Landeskriminalämter (LKÄ) ihre Datensätze an das Bundeskriminalamt (BKA), wo sowohl die qualitätssichernde Überprüfung als auch ein Abgleich der Fallzahlen erfolgt. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit des statistischen Zahlenmaterials gewährleistet. Nach der Überprüfung und dem Fallzahlenabgleich werden die Daten an die LKÄ zurück übersandt. Die im BKA festgestellten und daraufhin markierten fehlerhaften, unstimmigen oder unvollständigen Datensätze müssen dann in den LKÄ einzeln überprüft und manuell korrigiert werden. Nach Abschluss der Korrektur und der dementsprechenden 3 Rückmeldung an das BKA werden die Länder gebeten, gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine für ihr Land verbindliche Stellungnahme bezüglich der Jahresfallzahlen PMK abzugeben. Die Überprüfung und der Abgleich der Fallzahlen nehmen erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch. Valide Zahlen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage liegen daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Sachlage ist mit Schreiben vom 29. Januar 2016 in Bezug auf die KA 6/9043 („Von der Polizei registrierte Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Jahr 2015) bereits dargelegt worden.