Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4078 11.03.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Volker Olenicak (AfD) Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Abgeordneter Andreas Gehlmann (AfD) US-Militär-Fahrzeugbewegungen im Rahmen der Operation Atlantic Resolve Kleine Anfrage - KA 7/2341 Vorbemerkung der Fragestellenden: Am 24. Januar 2019 berichtete die Mitteldeutsche Zeitung: „Auf ihrem Weg Richtung Polen sollen in Konvois rund 400 Radfahrzeuge vom 30. Januar bis 3. Februar schwerpunktmäßig über die A 2 fahren, … Alles in allem werden … 3500 Soldaten und rund 2200 Fahrzeuge von Antwerpen in Belgien nach Polen transportiert. Die meisten Fahrzeuge sind per Zug oder Lastschiff unterwegs.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die US-Operation Atlantic Resolve (OAR) zielt mit verschiedenen Maßnahmen darauf ab, dauerhaft Frieden und Stabilität in den osteuropäischen NATO-Ländern zu sichern. Die Verlegung der US-Truppen erfolgte auf die Stützpunkte in Estland, Lettland , Litauen und Polen. Im Zeitraum vom 30. Januar bis zum 3. Februar 2019 sind rund 300 Fahrzeuge (plus ca. 160 Anhänger) und ca. 600 Soldaten in West-Ost-Richtung mit Schwerpunkt auf 2 der Bundesautobahn (BAB) 2 durch das Bundesland Sachsen-Anhalt gefahren. Darüber hinaus erfolgte der Transport von schwerer Technik auf dem Schienenweg. Die Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland erfolgte im Rahmen des „Host Nation Support“ (zivile und militärische Unterstützung von Gaststreitkräften) vorrangig durch die Bundeswehr, insbesondere durch die Unterbringung des Transportes in der Clausewitz-Kaserne in Burg. Eine Unterstützung durch das Land Sachsen-Anhalt erfolgte lediglich im Rahmen der Schutzmaßnahme für den Besuch des US-Botschafters Grenell und des Generalkonsul Eydelnant in der Clausewitz-Kaserne in Burg. Insofern gab es für die eigentlichen US-Truppentransporte keine Unterstützung. 1. Welche Erwägungen bzw. Notwendigkeiten führen dazu, dass über 400 US-Militärfahrzeuge durch Europa an die russische Grenze rollen müssen und nicht wie der Großteil des Operation Atlantic-Resolve-Kontingents den Schienen- oder Wasserweg (z. B. über American Roll-on Roll-off Carrier bzw. US-Marine) zum Fahrzeugtransport benutzt? Bitte begründen. 2. Welche Fahrzeugverschiebungen von US-Militärfahrzeugen fanden bisher auf dem Territorium des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Operation Atlantic Resolve (OAR) statt? Bitte Zeitraum und dazu beteiligte Militärfahrzeuge (Panzer, Schützenpanzer, Ketten- und Radfahrzeuge) mit Typenbezeichnung angeben. 3. Wie viel Schadstoffemissionen (CO2, NOX, Feinstaub-Abrieb usw.) hat die Durchfahrt der US-Militärfahrzeuge (bezogen auf die Anzahl der Fahrzeuge je Zeitraum, nach Frage 1 und 2) durch Sachsen-Anhalt verursacht? Dabei bitte auch die eingesetzten Militärfahrzeugtypen und deren Schadstoffausstoß , im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Grenzwerte auflisten und bewerten. Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit war es der Landesregierung nicht möglich, eine entsprechende Information vom Bundesministerium der Verteidigung zu erhalten. 4. Welche Anforderungen müssen US-Militärfahrzeuge im Einzelnen erfüllen, um für den deutschen Straßenverkehr zugelassen zu werden? Bitte anhand der beteiligten Fahrzeugtypen mitbegründen. Die im Rahmen der OAR über die BAB 2 bewegten US-Militärfahrzeuge unterliegen nicht dem deutschen Zulassungsrecht. Welche Anforderungen nach dem amerikanischen Recht gelten, ist der Landesregierung nicht bekannt. 5. Welche Auflagen (Höchstgeschwindigkeiten, Straßenlast u. a.) gelten für US-Militärfahrzeuge in Sachsen-Anhalt? Bitte erläutern. Für diese Fahrzeuge gelten die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), soweit der Transport auf der Straße erfolgt. Für Fahrzeuge, die die in 3 § 29 Abs. 3 StVO i. V. m. §§ 32 und 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benannten Grenzen (Abmessungen, Achslasten und Gesamtmassen) überschreiten, sind Erlaubnisse für die Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten einzuholen. Es gelten die Richtlinien für Großraum und Schwerlasttransporte (RGST 2013) und die Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 3 StVO. Entsprechende Anträge in Zusammenhang mit den hier beschriebenen Fahrzeugbewegungen sind der Landesregierung nicht bekannt, sodass sie davon ausgeht, dass keine derartigen Großraum- und Schwerlasttransporte durchgeführt wurden. 6. Gab es bei der Verlegung der US-Militärfahrzeuge durch das Territorium des Landes Sachsen-Anhalt Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern, Verstöße gegen die Verkehrsbestimmungen, Verstöße gegen Zivilrecht oder sonstige andere Regelungen nach deutschem Recht? Bitte dabei auch die bisherigen Verlegungszeiträume berücksichtigen. Für den Zeitraum der Verlegung von US-Militärfahrzeugen im Rahmen der OAR vom 30. Januar 2019 bis 3. Februar 2019 sind polizeilich keine Sachverhalte im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. 7. Wie viel Liter der verschiedensten Treibstoffarten, wurden bei Verlegung der US-Militärfahrzeuge durch das Territorium des Landes Sachsen- Anhalt bereitgestellt? Bitte Gesamtmenge den einzelnen Treibstoffarten zuordnen und den Gesamtverbrauch anhand aller Fahrzeugbewegungen (s. Ergebnis Frage 1 und 2) berechnen. Im Rahmen der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit war es der Landesregierung nicht möglich, eine entsprechende Information vom Bundesministerium der Verteidigung zu erhalten. 8. Welche Kosten entstehen oder entstanden dem Land Sachsen-Anhalt aufgrund der Verlegung der US-Militärfahrzeuge durch das Territorium des Landes Sachsen-Anhalt? Bitte entsprechend dem Umfang der OAR nach Frage 1 und 2 beantworten . Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 9. Wer kommt für die Kosten (s. Frage 6) der Verlegung der US-Militärfahrzeuge durch das Territorium des Landes Sachsen-Anhalt auf? Im Rahmen der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit war es der Landesregierung nicht möglich, eine entsprechende Information vom Bundesministerium der Verteidigung zu erhalten. 10. Welche Zusatzqualifikationen müssen US-Militärfahrzeugführer nachweisen , um US-Militärfahrzeuge durch Sachsen-Anhalt führen zu können? Es gelten insoweit die Vorschriften der amerikanischen Streitkräfte, die der Landesregierung nicht bekannt sind. 4 11. Wer überprüft wie, ob die US-Militärfahrzeugführer gültige Führerscheine besitzen und entsprechende Qualifikationen aufweisen? 12. Wie hoch waren die Kosten (Euro) des Biwaks der US-Armee in der Clausewitz -Kaserne Burg und wer kommt für die Kosten auf? 13. Wurde mit den Fahrzeugen auch scharfe Munition transportiert? Bitte die Mengen (t) nach Kaliber getrennt, zuordnen. 14. Wurden sonstige gefährliche Substanzen (Kampfmittel/Kampfstoffe) mit den Fahrzeugen transportiert? 15. Ist die Verlegung der 3rd Armored Brigade Combat Team (ABCT) der 4. Infanteriedivision damit abgeschlossen, oder sind weitere Fahrzeugbewegungen durch das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen der Truppenrotation geplant? Bitte begründen. 16. Gibt es Rückführungen von US-Militärfahrzeugen, die an einzelnen Operationen innerhalb von OAR teilgenommen haben, aus dem Baltikum und Polen, die ebenso durch das Territorium des Landes Sachsen-Anhalt führen ? Wenn ja, in welchem Umfang? Die Fragen 11 bis 16 werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit war es der Landesregierung nicht möglich, eine entsprechende Information vom Bundesministerium der Verteidigung zu erhalten. 17. Wie viele Züge mit US-Militärfahrzeugen haben das Territorium des Landes Sachsen-Anhalt bisher - im Rahmen von OAR - durchquert? Bitte Anzahl der Züge mit Fahrzeugen nach Einzeloperationen zuordnen. Der Landesregierung liegen keine Informationen bezüglich der Anzahl der Züge vor, die speziell im Rahmen der OAR eingesetzt wurden. Eine Einzelzuordnung ist daher nicht möglich. 18. Gibt es außer den Fahrzeugbewegungen der US-Streitkräfte weitere Überführungen von Fahrzeugen - im Rahmen der OAR - von Streitkräften anderer NATO-Staaten durch das Land Sachsen-Anhalt? Wenn ja, bitte nach Zeitraum und daran beteiligten Militärfahrzeugen (Panzer, Schützenpanzer, Ketten- und Radfahrzeuge) mit Typenbezeichnung angeben. 19. In welchem Umfang führen das Personal der US-Militärfahrzeuge und die weiteren beteiligten US-Truppen eigene Verpflegung mit? Bitte nach Hin- und Rücktransport unterscheiden. Die Fragen 18 und 19 werden zusammenhängend beantwortet. 5 Im Rahmen der für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit war es der Landesregierung nicht möglich, eine entsprechende Information vom Bundesministerium der Verteidigung zu erhalten. 20. In welchem Umfang und durch wen wurden das Personal der US-Militärfahrzeuge und die weiteren beteiligten US-Truppen über die Problematik der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest über Lebensmittel informiert ? Gemäß § 11 des Gesetzes über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland (Streitkräfteaufenthaltsgesetz - SkAufG) gelten zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten bei Menschen, Tieren und Pflanzen sowie zur Verhütung der Verbreitung und zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen die deutschen Rechtsvorschriften. Seuchenrechtliche, tierseuchenrechtliche, fleisch-, geflügelfleisch - und hygienerechtliche Maßnahmen sowie Maßnahmen aufgrund von Vorschriften des Rechts der Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände werden von den zuständigen Stellen der Bundeswehr getroffen, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen dem nicht entgegenstehen.