Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4081 12.03.2019 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 12.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rechtsextreme Aktivitäten in Kleingartenanlagen Kleine Anfrage - KA 7/2344 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zwei Kleine Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im sächsischen Landtag (Drs. 6/14193 und 6/14534) aus dem Jahr 2018 haben ergeben, dass rechtsextreme Kreise zunehmend Kleingartenanlagen in Sachsen für Veranstaltungen verschiedenster Art nutzen. In den vergangenen Jahren gab es auch Medienberichte über ähnliche Vorkommnisse in Sachsen-Anhalt. Zum Beispiel berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 8. August 2017 über ein Neo-Nazi-Konzert in der Keingartensparte „Neuer Weg“ in Hettstedt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit ausgelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als Verschlusssache „VS-VERTRAU- LICH“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen 1 und 2 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörde, Nachrichtenzugänge zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung solcher weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen oder solche Kontakte fortzuführen. 1. Wie viele Fälle rechtsextremer Aktivitäten in sachsen-anhaltischen Kleingartenanlagen sind der Landesregierung jeweils für die Jahre 2014 bis 2018 bekannt? Bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 2. Um welche Art von Aktivitäten handelt es sich jeweils bei den unter 1. genannten Fällen (Treffen, Konzert, Party, Vortrag, ...)? Wie viele Personen nahmen teil und welcher rechtsextremen Struktur, Partei oder Gruppierung sind die Aktivitäten ggf. zuzuordnen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung sind in den Jahren 2014 bis 2018 sechs Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene in Kleingartenanlagen in Sachsen-Anhalt bekannt geworden. Einzelangaben sind in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgeführt. Über die in der Anlage enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen 1 und 2 vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3 3. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote unterbreitet die Landesregierung Kleingartenvereinen in Sachsen-Anhalt, die sich mit dem Problem einer rechtsextremistischen Unterwanderung konfrontiert sehen? Das Bestreben von Rechtsextremisten, ihre verfassungsfeindliche Ideologie auch im Wege der Unterwanderung von Institutionen der Zivilgesellschaft, wie z. B. Sport- oder Kleingartenvereinen, zu verbreiten, ist der Landesregierung bekannt. Die Landesregierung stellt deshalb eine Vielzahl an Präventionsangeboten zur Verfügung, mit denen die verantwortlichen Akteure der Zivilgesellschaft in Bezug auf die Aktivitäten von Rechtsextremisten sensibilisiert werden können. Neben Broschüren und Publikationen sowie dem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht besteht auch die Möglichkeit des direkten Dialogs mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes, beispielsweise im Rahmen von (telefonischen) Anfragen, Vorträgen und Fachtagungen. KA 7/2344; Anlage 1 (Antwort auf die Fragen 1 und 2) Datum Veranstaltungsort Veranstaltungsart Veranstalter Teilnehmerzahl Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer Veranstaltungsobjekt Siehe Siehe Vorbemerkung Konzert keine Erkenntnisse Siehe keine Erkenntnisse Vorbemerkung Vorbemerkung Siehe Siehe Vorbemerkung Konzert keine Erkenntnisse Siehe keine Erkenntnisse Vorbemerkung Vorbemerkung Siehe Siehe Vorbemerkung Liederabend keine Erkenntnisse Siehe Siehe Vorbemerkung Vorbemerkung Vorbemerkung Siehe Siehe Vorbemerkung Konzert keine Erkenntnisse Siehe Siehe Vorbemerkung Vorbemerkung Vorbemerkung Siehe Siehe Vorbemerkung Siehe Siehe Siehe Siehe Vorbemerkung Vorbemerkung Vorbemerkung Vorbemerkung Vorbemerkung Hettstedt 05.08.2017 (Landkreis Mansfeld-Südharz) geplantes Konzert Berserker Deutschland, 35 Siehe (polizeilich verhindert) Division Sachsen-Anhalt Vorbemerkung Kleingartenanlage "Neuer Weg"