Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4082 12.03.2019 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 12.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Themenfeld „Hasskriminalität“ im Definitionssystem „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) und im Phänomenbereich PMK-rechts im Januar 2019 Kleine Anfrage - KA 7/2352 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ wurde zuletzt 2016 überarbeitet und zum Teil neu strukturiert. Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine Tat u. a. als politisch motiviert, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie (…) gegen eine Person wegen ihrer /ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit , Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution /Sache oder ein Objekt richtet. (…) Bei der Würdigung der Umstände der Tat ist neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen.“ (vgl. Bundeskriminalamt Stand 8. Dezember 2016: Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“, S. 5). Aufgrund der besonderen Bedeutung wurde ein Themenfeld „Hasskriminalität“ eingeführt , wozu als sog. Teilmenge u. a. Fremdenfeindliche, rassistische, antisemitische Straftaten sowie Straftaten gegen Personen wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität gehören (vgl. S. 8, ebd.). Bei „Politisch motivierter Kriminalität - rechts“ wurde neu aufgenommen: „Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die Annahme einer Ungleich- 2 heit/Ungleichwertigkeit der Menschen“ (vgl. S. 9, ebd.). In der Vergangenheit wurden Straftaten insbesondere gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung /sexuellen Identität jedoch auch im Phänomenbereich PMK - nicht zuzuordnen - (früher Sonstige) eingeordnet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung der Landesregierung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem vom Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt (LKA) erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (Lagebild PMK). In diesem werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für den Monat Januar 2019 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. Januar 2019. 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Themenfeld „Hasskriminalität“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Januar 2019 registriert? Wie viele dieser Straftaten wurden jeweils den Phänomenbereichen PMK-rechts, PMKlinks , PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie und PMKnicht zuzuordnen zugeordnet? Im Januar 2019 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt drei politisch motivierte Gewaltstraftaten registriert, die der Hasskriminalität zugeordnet worden sind. Alle drei Straftaten wurden der PMK -rechts- zugerechnet. 2. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. erfragten Taten ? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung je Phänomenbereich in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeiinspektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang/Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Herkunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), im Themenfeld nach Oberbegriff und Unterthema, Geschädigten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewaltdelikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Straftaten jeweils ermittelt (bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht)? Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK vor? 3 Die erfragten Angaben sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Dabei werden in der Spalte „Festnahmen“ die Angaben zu Untersuchungshaft und vorläufigen Festnahmen abgebildet. Nach wie vor werden im LKA keine Statistiken zum Tathergang geführt. 3. Wie viele Gewaltstraftaten über das Themenfeld „Hasskriminalität“ hinaus wurden im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Januar 2019 registriert? Über das Themenfeld Hasskriminalität hinaus wurden im Phänomenbereich PMK -rechts- im Januar 2019 keine weiteren Gewaltstraftaten registriert. 4. Um welche Art von Delikten handelt es sich bei den unter Punkt 3 erfragten Taten? Bitte konkrete Auflistung wie unter Punkt 2 abgefragt. Es wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen. Seite 1 von 1 An lage 2 KA 7/2352 - Gewaltstraftaten der Hasskriminalität-, Januar 20191 PI PRev. Tatort Ortsteil Tatdatum Tatzeit Rechts- Oberbegriff I Unterthema norm PISDL PRev. SDL Stendal, Hansestadt Stendal 06.01.2019 00:05 § 224 StGB Hasskriminalität I Ausländerfeindlich Hasskriminalität I Fremdenfeindlich PI MD PRev. SLK Bernburg (Saale) , Stadt Bernburg (Saale) 01.01 .2019 01 :01 § 223 StGB Hasskriminalität I Ausländerfeindlich Hasskriminalität i Fremdenfeindlich PIHAL PRev. MSH Hettstedt, Stadt Hettstedt 05.01.2019 19:34 § 223 StGB Hasskriminalität I Fremdenfeindlich Hasskriminalität i Rassismus Summe 3 Straftaten 1 Tatzeit: 01.01.2019 bis 31.01.2019 ; Stand: 31.01.2019 Seite 1 von 1 Anlage 1 KA 7/2352 - Gewaltstraftaten der Hasskriminalität-, Januar 20191 PI Tatort Tatörtlichkeit Tatdatum Delikt Vor- Fest- Presse- Tatverdächtige I Schaden erk. nahmen mittig. Alter Geschädigte PRev. Ortsteil Tatzeit extr. männ!. weib!. unb. PISDL Stendal, Hansestadt Wohnblock, 06.01.2019 § 22~ StGB I ~ 9 (Alter: 14-17 J. , StAng.: I PRev. SDL Stendal Gemeindestraße 00:05 o CL nein ab21 1 0 :' Deutschland) Ja PIMD Bernburg (Saale), Stadt Straße 01.01.2019 § 223 StGB .,~ 1 (Alter: 20 J. , StAng.: nein ab21 1 0 ~ PRev. SLK Bernburg (Saale) 01 :01 ja ", Syrien, 1 x verletzt) PIHAL Hettstedt, Stadt Nebenstraße, 05.01.2019 § 223 StGB 12 (Alter: 22, 25 J., StAng.: ~ ÜL 1 J ja ab21 1 Cl " PRev. MSH Hettstedt Gehweg 19:34 ja Eritrea, 1 x verletzt) Summe 3 Straftaten ex.: 3 0,00 € 1 0 1 3 0 0 12 1 Tatzeit: 01.01.2018 bis 31.03 .2018; Stand: 31.03.2018