Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4083 12.03.2019 (Ausgegeben am 12.03.2019) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Dringlichkeitsantrag auf dem Parteitag „DIE LINKE“ am 23. April 2016 Kleine Anfrage - KA 7/2358 Vorbemerkung des Fragestellenden: Auf der 4. Tagung des 5. Landesparteitages der Partei „DIE LINKE“ am 23. April 2016 wurde der Dringlichkeitsantrag gestellt, das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus “ zu unterstützen. (http://www.dielinke-sachsen-anhalt.de/fileadmin/aaa_download_lsa/Parteitage/5- _LPT_4._Tagung/Dokumente/2016-04- 21_Abstimmungsheft_LPT_Endfassung_Druck.pdf) Siehe Abstimmungsheft, Seite 30 ff. In dem Dringlichkeitsantrag heißt es u. a. zur Begründung (Hervorhebung durch den Autor): „DIE LINKE, Solid, SDS, Jusos, Falken, Grüne Jugend, Interventionistische Linke, Naturfreunde, Gewerkschaftsjugenden und der VVN-BDA bildeten den organisatorischen Kern der Kampagne“. Und weiter: „Auf einer zeitgleich zu unserem Parteitag stattfindenden Aktionskonferenz in Frankfurt am Main sollen gemeinsame Aktivitäten und Aufklärungskampagnen gegen die AfD geplant und koordiniert werden. Auch einige AktivistInnen und GenossInnen aus Sachsen-Anhalt nehmen derzeit an der Aktionskonferenz in Frankfurt am Main teil.“ Dieser Antrag wurde durch den Parteitag sodann beschlossen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt hinsichtlich der Interventionistischen Linken (IL), diese nehme eine Scharnierfunktion zwischen extremistischen und nichtextremistischen Organisationen ein. In seinem Bericht für 2016 führt das Bundesamt u. a. aus: 2 „Die IL fungiert dabei als Scharnier zwischen militanten Gruppierungen und nichtgewaltorientierten Linksextremisten beziehungsweise nichtextremistischen Gruppen und Initiativen.“ Die Landesregierung führt in ihrem Verfassungsschutzbericht die bundesweit tätige IL erstmals in ihrem Bericht für das Jahr 2017 auf und erklärt hierzu: „Seit Anfang des Jahres existiert in Halle (Saale) eine Ortsgruppe der „Interventionistischen Linken“ (IL). Sie ist die erste Gruppierung Sachsen-Anhalts in der Bundes-IL. Die IL hat sich von einer „Beraterstruktur“ am Ende der 90er Jahren hin zu einer bundesweiten Organisation entwickelt. Sie fungiert derzeit sowohl als Scharnier zwischen Linksextremisten aus dem gewaltorientierten und dem legalistischen Spektrum als auch zwischen dem linksextremistischen Spektrum und nichtextremistischen Gruppierungen. […]“ Dem Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ gehört auch die in Berlin angesiedelte und durch den dortigen Verfassungsschutz beobachtete TOP B3rlin an. https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/kampagne/aufruf/ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung sammelt Informationen unter anderem über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. Mithin sind regelmäßig Personenzusammenschlüsse, d. h. Parteien, Vereine oder andere Gruppierungen, zu denen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vorliegen, Gegenstand der Informationssammlung. Deshalb werden auch Informationen über Aktivitäten der „Interventionistischen Linken “ (IL) gesammelt und ausgewertet. Daher ist der Landesregierung bekannt, dass sich die IL regelmäßig in Kampagnen und Bündnissen engagiert. Die Kleine Anfrage ist insbesondere auf das Wirken der IL im Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ (AGR) gerichtet. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die in der Vorbemerkung des Anfragestellers angeführte parteipolitische Befassung sowie der dazu ergangene Parteitagsbeschluss zu einem Zeitpunkt stattfanden, als die IL in Sachsen-Anhalt noch nicht organisatorisch vertreten war. 1. Wie wertet die Landesregierung die Zusammenarbeit der Partei „DIE LIN- KE“ mit der „Interventionistischen Linken“? Kampagnen und Bündnisse wie „AGR“ verfolgen Themen, die sowohl bei Nichtextremisten als auch im extremistischen Spektrum anschlussfähig sind. 3 Insofern ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Bündnis von Organisationen und Unterstützern getragen wird, die beiden Bereichen zugerechnet werden können . Bei Bündnissen der genannten Art besteht grundsätzlich immer die Gefahr , dass extremistische Akteure die Bündnisarbeit prägend beeinflussen und die weiteren Beteiligten für ihre Zwecke instrumentalisieren. Im konkreten Fall liegen für Sachsen-Anhalt in dieser Hinsicht aber keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Kam mit dem Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ die IL ihrer Scharnierfunktion im Sinne der Ausführungen des Verfassungsschutzberichtes nach? Wenn nein, bitte begründen. 3. Wie wertet die Landesregierung - auch im Zusammenhang der von ihr festgestellten Scharnierfunktion - das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus “ insgesamt? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenfassend beantwortet. Das Bündnis AGR wurde in Verfassungsschutzberichten zweier Länder in den zurückliegenden Jahren wegen der Beteiligung extremistischer Organisationen in diesem Zusammenschluss erwähnt. Für Sachsen-Anhalt lässt sich aktuell die Einflussnahme der IL noch nicht hinreichend bewerten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.