Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/417 29.09.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 29.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens Kleine Anfrage - KA 7/194 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die mit dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehenen rechtlichen Vorgaben wurden flächendeckend erst zum 1. Januar 2015 umgesetzt. Fundament für den gesamten Einsatz des neuen Systems, insbesondere für die Aufstellung der Jahresabschlüsse, ist eine geprüfte Eröffnungsbilanz. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kommunen haben bisher eine Eröffnungsbilanz, zu welchem Stichtag erstellt? Die Kommunen, die bisher eine Eröffnungsbilanz erstellt haben, sind der Anlage 1 zu entnehmen. In der Anlage 1 ist das Jahr der Einführung der Doppik aufgeführt. Gemäß § 114 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die Kommune zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze 2 ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen, soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Somit ist der 1. Januar des aufgeführten Einführungsjahres der jeweilige Stichtag für die Eröffnungsbilanz. 2. Welche Kommunen haben bisher noch keine Eröffnungsbilanz erstellt? Die Beantwortung ist der Anlage 2 zu entnehmen. 3. Wie hoch ist jeweils der Anteil der Kommunen, die eine bzw. die noch keine Eröffnungsbilanz erstellt hatten? 57 % der Kommunen in Sachsen-Anhalt haben bereits eine Eröffnungsbilanz erstellt. 43 % der Kommunen in Sachsen-Anhalt haben noch keine Eröffnungsbilanz erstellt. 4. Welche Kommunen konnten bisher eine geprüfte Eröffnungsbilanz vorlegen ? Die Beantwortung ist der Anlage 3 zu entnehmen. 5. Welche Kommunen konnten bisher noch keine geprüfte Eröffnungsbilanz vorlegen? Die Beantwortung ist der Anlage 4 zu entnehmen. 6. Wie hoch ist jeweils der Anteil der Kommunen, die eine bzw. die noch keine geprüfte Eröffnungsbilanz vorlegen konnten? 21 % der Kommunen in Sachsen-Anhalt haben bereits eine geprüfte Eröffnungsbilanz vorgelegt. 79 % der Kommunen in Sachsen-Anhalt haben noch keine geprüfte Eröffnungsbilanz vorlegen können. 7. Wie bewertet die Landesregierung im Einzelnen derzeit die personelle Besetzung der Rechnungsprüfungsämter der Landkreise und die damit verbundene Arbeitsfähigkeit? Wie begründet sie ihre Position bezogen auf jeden einzelnen Landkreis in Sachsen-Anhalt? Das Rechnungsprüfungsamt hat innerhalb der Verwaltung eine besondere Stellung . Die Rechtsstellung der Rechnungsprüfungsämter ist in § 139 KVG LSA geregelt. Hiernach ist das Rechnungsprüfungsamt bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Es untersteht dem Landrat unmittelbar. Aus diesem Grunde hatte der Landesrechnungshof seinerzeit empfohlen, die Bewertung der Arbeitsplätze und Tätigkeiten zu überprüfen und entsprechend an die Vergütungsstruktur anzupassen. Darüber hinaus seien im Interesse einer hohen Prüfqualität ausreichende und fachlich fundierte Fortbildungen nach dem Multiplikatorprinzip sicherzustellen. Die Landesregierung geht davon aus, dass den Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise und den Landkreisen als Dienstherrn die personellen Verpflichtungen zur Erfüllung der Pflichtaufgaben der Rechnungsprüfungsämter, die sich aus den §§ 75 und 138 ff. KVG LSA ergeben, bekannt sind und diese entsprechend im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung danach verfahren. Die 3 konkrete Stellen- und Personalsituation in den Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise ist in Anlage 5 dargestellt. Nach diesen Angaben wird insgesamt eingeschätzt, dass die Personalausstattung der Rechnungsprüfungsämter derzeit zwar knapp, aber auskömmlich bemessen ist. 8. Wie bewertet die Landesregierung die personelle Besetzung des Landesrechnungshofes hinsichtlich seiner Zuständigkeit für die überörtliche Prüfung der Kommunen mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie der Zweckverbände ? Wie begründet sie ihre Position bezogen auf die damit verbundene Arbeitsfähigkeit? Die personelle Besetzung des Landesrechnungshofes hinsichtlich seiner Zuständigkeit für die überörtliche Prüfung der Kommunen mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie der Zweckverbände liegt in der Kompetenz des Landesrechnungshofes selbst. Da der Landesrechnungshof eine unabhängige oberste Landesbehörde und damit keiner Weisung und Aufsicht unterworfen ist, steht der Landesregierung die Abgabe einer solchen Bewertung nicht zu. Die Landesregierung kann aber einschätzen, dass der Landesrechnungshof eine Vielzahl von überörtlichen Kommunalprüfungen durchführt. Den Stand der durchgeführten überörtlichen Prüfungen von kommunalen Eröffnungsbilanzen durch den Landesrechnungshof verdeutlicht die beigefügte Übersicht (Anlage 6). Hiernach wurden alle vorliegenden örtlich geprüften Eröffnungsbilanzen zeitnah und insbesondere innerhalb der gemäß § 54 Kommunalhaushaltsverordnung vorgesehenen Korrekturfrist von vier Jahren durch den Landesrechnungshof überörtlich geprüft. 9. Welche Konsequenzen sind aus Sicht der Landesregierung mit Blick auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 8 notwendig, um die Kommunen bei der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zu unterstützen? Aus Sicht der Landesregierung ist es als Konsequenz erforderlich, die Kommunen im weiteren Einführungsprozess zu unterstützen. Nach der Evaluation des Einführungsprozesses in das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Sachsen-Anhalt sowie auch in den anderen Ländern ist allen Beteiligten und Anwendern bewusst, dass es noch ein weiter Weg sein wird, bis die Phase der Umstellung endgültig verlassen und die Phase des Erkenntnisgewinns erreicht sein wird. Je länger und flächendeckender das doppische System angewandt wird, desto besser können die bestehenden Probleme erkannt und gelöst werden. Unter Nutzung der gewonnenen Erfahrungen der Kommunen werden die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen in Zusammenarbeit mit dem Lenkungsbeirat Doppik, dem auch Vertreter des kommunalen Raums angehören , stetig weiterentwickelt. Darüber hinaus werden diverse Anfragen zu Einzelproblemen, die sich derzeit insbesondere auf die Bewertung und Bilanzierung in der Eröffnungsbilanz beziehen, nach und nach beantwortet und teilweise in Regelungen für alle Kommunen überführt. Bezüglich der Unterstützung vor Ort sind insbesondere auch die obere und die unteren Kommunalaufsichtsbehörden in der Pflicht, einzelnen Problemkommunen je nach Bedarf mit Rat und Tat beim Einführungsprozess zur Seite zu 4 stehen. Mit dem Erlass vom 8. September 2016 hat das Ministerium für Inneres und Sport die Kommunalaufsichten darauf aktuell nochmals hingewiesen (Anlage 7). 10. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Zielen beabsichtigt die Landesregierung die Kommunen bei der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens bis zum Jahr 2021 zu unterstützen? Bis zum Jahr 2021 ist eine weitere Überarbeitung der aktuellen Vorschriften geplant . Nachdem zum 1. Januar 2016 die neue Kommunalhaushaltsverordnung in Kraft getreten ist, werden prioritär die „Verbindlichen Muster“ zur Haushaltsführung mit Gültigkeit vom 1. Januar 2017 neu gefasst. Darüber hinaus wird es ergänzend Änderungen in der Kommunalhaushaltsverordnung und im Kommunalverfassungsgesetz geben. Um den Kommunen den Übergang zu den neuen Regelungen zu erleichtern, sind Übergangsvorschriften vorgesehen. Während über das Vorhaben der Verschiebung des Stichtages für die erstmalige Erstellung des Gesamtabschlusses bereits informiert wurde, bedürfen bereits avisierte weitere Änderungen, wie z. B. zur Korrekturfrist bei den Eröffnungsbilanzen, noch der internen Abstimmung. Im Anschluss wird die Inventur- und die Bewertungsrichtlinie fortentwickelt werden. Der Produkt- und der Kontenrahmenplan werden jährlich durch das Statistische Landesamt in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Sport an neue Erkenntnisse und Bundesvorgaben angepasst . In besonderen Fällen, wie z. B. das Hochwasser 2013, werden zudem Kontierungsempfehlungen auf der InternetSeite des Statistischen Landesamtes bekannt gegeben. Des Weiteren wurde per Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 13. Juli 2016 die Nichtbeanstandung der Haushaltssatzungen durch die Kommunalaufsichten bei fehlenden geprüften Eröffnungsbilanzen nach gestaffelten Kriterien geregelt (Anlage 8). Das Ministerium für Inneres und Sport geht in Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden davon aus, dass die Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zeitnah vollzogen werden wird, aber nach realistischer Einschätzung werden erst ca. ab 2020 alle Kommunen die mit den neuem Haushaltsrecht vermittelten Instrumente nachhaltig und erfolgreich nutzen können. Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 1 Anlage 1 Kommune Jahr der Einführung der Doppik Eröffnungsbilanz erstellt? (j/n) Magdeburg, Landeshauptstadt 2010 ja Halle (Saale), Stadt 2012 ja LK Anhalt-Bitterfeld 2013 ja Aken (Elbe) 2004 ja Bitterfeld-Wolfen 2004 ja Köthen 2012 ja Muldestausee 2013 ja Osternienburger Land 2012 ja Raguhn-Jeßnitz 2014 ja Sandersdorf-Brehna 2013 ja Südliches Anhalt 2013 ja Zörbig 2010 ja Barleben 2008 ja VerbGem Elbe-Heide 2013 ja Burgstall 2008 ja Haldensleben 2008 ja Hohe Börde 2013 ja Niedere Börde 2013 ja VerbGem Obere Aller 2013 ja Eilsleben 2013 ja Harbke 2013 ja Sommersdorf 2013 ja Ummendorf 2013 ja Völpke 2013 ja Hötensleben 2013 ja Wefensleben 2013 ja Oschersleben 2008 ja Wanzleben 2013 ja VerbGem Westliche Börde 2013 ja Ausleben 2013 ja Kroppenstedt 2013 ja Burgenlandkreis 2013 ja An der Poststraße 2010 ja Bad Bibra 2010 ja Eckartsberga 2010 ja Finne 2010 ja Finneland 2010 ja Kaiserpfalz 2010 ja Lanitz-Hassel-Tal 2010 ja Droyßig 2013 ja Gutenborn 2013 ja Kretzschau 2013 ja Schnaudertal 2013 ja Wetterzeube 2013 ja VerbG Unstruttal 2013 ja Sachstand: August 2016 Seite 1 Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 1 Anlage 1 Kommune Jahr der Einführung der Doppik Eröffnungsbilanz erstellt? (j/n) Balgstädt 2013 ja Freyburg 2013 ja Gleina 2013 ja Goseck 2013 ja Karsdorf 2013 ja Laucha 2013 ja Nebra 2013 ja VerbG Wethautal 2014 ja Meineweh 2014 ja Mertendorf 2014 ja Molauer Land 2014 ja Osterfeld 2014 ja Schönburg 2014 ja Stößen 2014 ja Wethau 2014 ja Stadt Hohenmölsen 2011 ja Gemeinde Elsteraue 2011 ja Stadt Weißenfels 2013 ja Stadt Zeitz 2013 ja Stadt Naumburg 2011 ja LK Harz 2013 ja Halberstadt 2008 ja Wernigerode 2014 ja Ilsenburg 2014 ja Osterwieck 2013 ja Thale* 2014 ja VerbG Vorharz 2013 ja Wegeleben 2013 ja Schwanebeck 2013 ja Harsleben 2013 ja Groß Quenstedt 2013 ja Ditfurt 2013 ja Hedersleben 2013 ja Selke-Aue 2013 ja Biederitz 2012 ja Burg 2013 ja Gommern 2013 ja Jerichow 2014 ja Möser 2013 ja LK Mansfeld-Südharz 2005 ja Allstedt 2013 ja Arnstein 2013 ja Gerbstedt 2013 ja Hettstedt 2014 ja Lutherstadt Eisleben 2010 ja Sachstand: August 2016 Seite 2 Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 1 Anlage 1 Kommune Jahr der Einführung der Doppik Eröffnungsbilanz erstellt? (j/n) Mansfeld 2013 ja Sangerhausen 2013 ja Seegebiet Mansfelder Land 2013 ja Südharz 2013 ja Verbandsgem. Goldene Aue 2013 ja Brücken-Hackpfüffel 2013 ja Edersleben 2013 ja Wallhausen 2013 ja VerbG MaGr.-Helbra 2013 ja Ahlsdorf 2013 ja Benndorf 2013 ja Blankenheim 2013 ja Bornstedt 2013 ja Helbra 2013 ja Hergisdorf 2013 ja Klostermansfeld 2013 ja Wimmelburg 2013 ja Altmarkkreis Salzwedel 2009 ja Hansestadt Gardelegen 2015 ja Hansestadt Salzwedel 2013 ja LK Stendal 2013 ja Hansestadt Osterburg 2013 ja Hansestadt Stendal 2013 ja Stadt Tangermünde 2010 ja Eichstedt 2013 ja Hassel 2013 ja Seehausen 2014 ja LK Saalekreis 2010 ja Bad Dürrenberg 2013 ja Sachstand: August 2016 Seite 3 Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 2 Anlage 2 Kommune Jahr der Einführung der Doppik Eröffnungsbilanz erstellt? (j/n) Dessau-Roßlau, Stadt 2013 nein Zerbst 2015 nein Bördekreis 2013 nein Angern 2013 nein Colbitz 2014 nein Loitsche-Heinrichsberg 2013 nein Rogätz 2013 nein Westheide 2014 nein Zielitz 2013 nein VerbGem Flechtingen 2013 nein Altenhausen 2013 nein Beendorf 2013 nein Bülstringen 2013 nein Calvörde 2013 nein Erxleben 2013 nein Flechtingen 2013 nein Ingersleben 2013 nein Oebisfelde 2013 nein Sülzetal 2013 nein Am Großen Bruch 2013 nein Gröningen 2013 nein Wolmirstedt 2014 nein VerbG An der Finne 2010 nein VerbG Droyßiger- Zeitzer Forst 2013 nein Stadt Teuchern 2013 nein Stadt Lützen 2013 nein Oberharz am Brocken 2014 nein Nordharz 2014 nein Harzgerode 2013 nein Quedlinburg 2014 nein Huy 2014 nein Falkenstein 2014 nein Blankenburg 2014 nein Ballenstedt 2015 nein LK Jerichower Land 2013 nein Elbe-Parey 2014 nein Genthin 2014 nein Möckern 2013 nein Berga 2013 nein Kelbra 2013 nein Stadt Arendsee (Altm) 2013 nein Stadt Kalbe (Milde) 2014 nein Stadt Klötze 2013 nein Apenburg-Winterfeld 2015 nein Beetzendorf 2015 nein Sachstand: August 2016 Seite 1 Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 2 Anlage 2 Kommune Jahr der Einführung der Doppik Eröffnungsbilanz erstellt? (j/n) Dähre 2015 nein Diesdorf 2015 nein Jübar 2015 nein Kuhfelde 2015 nein Rohrberg 2015 nein Wallstawe 2015 nein VBG Beetzendorf-Diesdorf 2015 nein Hansestadt Havelberg 2013 nein Stadt Bismark (Altm) 2014 nein Stadt Tangerhütte 2014 nein VerbG Arneburg-Goldbeck 2013 nein Arneburg 2013 nein Goldbeck 2013 nein Hohenberg-Krusemark 2013 nein Iden 2013 nein Rochau 2013 nein Werben 2013 nein VerbG Elbe-Havel-Land 2015 nein Kamern 2015 nein Klietz 2015 nein Sandau 2015 nein Schollene 2015 nein Schönhausen 2015 nein Wust-Fischbeck 2015 nein VerbGem Seehausen 2014 nein Aland 2014 nein Altm. Höhe 2014 nein Altm. Wische 2014 nein Zehrental 2014 nein Braunsbedra 2013 nein Landsberg 2014 nein Leuna 2013 nein Merseburg 2013 nein Mücheln 2013 nein Querfurt 2013 nein Schkopau 2013 nein Teutschenthal 2013 nein Petersberg 2014 nein Salzatal 2013 nein Wettin-Löbejün 2013 nein Borne 2014 nein Bördeaue 2014 nein Börde-Hakel 2014 nein Egeln 2014 nein Wolmirsleben 2014 nein Sachstand: August 2016 Seite 2 Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 4 Anlage 3 Kommune Jahr der Einführung der Doppik Eröffnungsbilanz erstellt? (j/n) Geprüfte Eröffnungsbilanz liegt vor? Magdeburg, Landeshauptstadt 2010 ja ja Halle (Saale), Stadt 2012 ja ja Aken (Elbe) 2004 ja ja Bitterfeld-Wolfen 2004 ja ja Osternienburger Land 2012 ja ja Sandersdorf-Brehna 2013 ja ja Südliches Anhalt 2013 ja ja Zörbig 2010 ja ja Barleben 2008 ja ja VerbGem Elbe-Heide 2013 ja ja Burgstall 2008 ja ja Haldensleben 2008 ja ja Hohe Börde 2013 ja ja Harbke 2013 ja ja Völpke 2013 ja ja Oschersleben 2008 ja ja Wanzleben 2013 ja ja VerbGem Westliche Börde 2013 ja ja Ausleben 2013 ja ja Kroppenstedt 2013 ja ja Burgenlandkreis 2013 ja ja Finne 2010 ja ja Finneland 2010 ja ja Kaiserpfalz 2010 ja ja Stadt Hohenmölsen 2011 ja ja Gemeinde Elsteraue 2011 ja ja Stadt Naumburg 2011 ja ja LK Harz 2013 ja ja Halberstadt 2008 ja ja Groß Quenstedt 2013 ja ja Hedersleben 2013 ja ja Biederitz 2012 ja ja Gommern 2013 ja ja Jerichow 2014 ja ja LK Mansfeld-Südharz 2005 ja ja Lutherstadt Eisleben 2010 ja ja Mansfeld 2013 ja ja eingeschränkter Prüfvermerk Altmarkkreis Salzwedel 2009 ja ja LK Stendal 2013 ja ja Stadt Tangermünde 2010 ja ja LK Saalekreis 2010 ja ja Bad Dürrenberg 2013 ja ja Bad Lauchstädt 2012 ja ja Sachstand: August 2016 Seite 1 Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 5 Anlage 4 Kommune Jahr der Einführung der Doppik Eröffnungsbilanz erstellt? (j/n) Geprüfte Eröffnungsbilanz liegt vor? Dessau-Roßlau, Stadt 2013 nein nein LK Anhalt-Bitterfeld 2013 ja nein Köthen 2012 ja nein Muldestausee 2013 ja nein Raguhn-Jeßnitz 2014 ja nein Zerbst 2015 nein nein Bördekreis 2013 nein nein Angern 2013 nein nein Colbitz 2014 nein nein Loitsche-Heinrichsberg 2013 nein nein Rogätz 2013 nein nein Westheide 2014 nein nein Zielitz 2013 nein nein VerbGem Flechtingen 2013 nein nein Altenhausen 2013 nein nein Beendorf 2013 nein nein Bülstringen 2013 nein nein Calvörde 2013 nein nein Erxleben 2013 nein nein Flechtingen 2013 nein nein Ingersleben 2013 nein nein Niedere Börde 2013 ja nein VerbGem Obere Aller 2013 ja nein Eilsleben 2013 ja nein Sommersdorf 2013 ja nein Ummendorf 2013 ja nein Hötensleben 2013 ja nein Wefensleben 2013 ja nein Oebisfelde 2013 nein nein Sülzetal 2013 nein nein Am Großen Bruch 2013 nein nein Gröningen 2013 nein nein Wolmirstedt 2014 nein nein VerbG An der Finne 2010 nein nein An der Poststraße 2010 ja nein Bad Bibra 2010 ja nein Eckartsberga 2010 ja nein Lanitz-Hassel-Tal 2010 ja nein VerbG Droyßiger- Zeitzer Forst 2013 nein nein Droyßig 2013 ja nein Gutenborn 2013 ja nein Kretzschau 2013 ja nein Schnaudertal 2013 ja nein Wetterzeube 2013 ja nein VerbG Unstruttal 2013 ja nein Sachstand: August 2016 Seite 1 Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 5 Anlage 4 Kommune Jahr der Einführung der Doppik Eröffnungsbilanz erstellt? (j/n) Geprüfte Eröffnungsbilanz liegt vor? Balgstädt 2013 ja nein Freyburg 2013 ja nein Gleina 2013 ja nein Goseck 2013 ja nein Karsdorf 2013 ja nein Laucha 2013 ja nein Nebra 2013 ja nein VerbG Wethautal 2014 ja nein Meineweh 2014 ja nein Mertendorf 2014 ja nein Molauer Land 2014 ja nein Osterfeld 2014 ja nein Schönburg 2014 ja nein Stößen 2014 ja nein Wethau 2014 ja nein Stadt Teuchern 2013 nein nein Stadt Lützen 2013 nein nein Stadt Weißenfels 2013 ja nein Stadt Zeitz 2013 ja nein Oberharz am Brocken 2014 nein nein Wernigerode 2014 ja nein Nordharz 2014 nein nein Harzgerode 2013 nein nein Quedlinburg 2014 nein nein Huy 2014 nein nein Falkenstein 2014 nein nein Ilsenburg 2014 ja nein Osterwieck 2013 ja nein Blankenburg 2014 nein nein Ballenstedt 2015 nein nein Thale* 2014 ja nein VerbG Vorharz 2013 ja nein Wegeleben 2013 ja nein Schwanebeck 2013 ja nein Harsleben 2013 ja nein Ditfurt 2013 ja nein Selke-Aue 2013 ja nein LK Jerichower Land 2013 nein nein Burg 2013 ja nein Elbe-Parey 2014 nein nein Genthin 2014 nein nein Möckern 2013 nein nein Möser 2013 ja nein Allstedt 2013 ja nein Arnstein 2013 ja nein Sachstand: August 2016 Seite 2 Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 5 Anlage 4 Kommune Jahr der Einführung der Doppik Eröffnungsbilanz erstellt? (j/n) Geprüfte Eröffnungsbilanz liegt vor? Gerbstedt 2013 ja nein Hettstedt 2014 ja nein Sangerhausen 2013 ja nein Seegebiet Mansfelder Land 2013 ja nein Südharz 2013 ja nein bei RPA angezeigt Verbandsgem. Goldene Aue 2013 ja nein bei RPA angezeigt Berga 2013 nein nein Brücken-Hackpfüffel 2013 ja nein bei RPA angezeigt Edersleben 2013 ja nein bei RPA angezeigt Kelbra 2013 nein nein Wallhausen 2013 ja nein bei RPA angezeigt VerbG MaGr.-Helbra 2013 ja nein bei RPA angezeigt Ahlsdorf 2013 ja nein bei RPA angezeigt Benndorf 2013 ja nein bei RPA angezeigt Blankenheim 2013 ja nein bei RPA angezeigt Bornstedt 2013 ja nein bei RPA angezeigt Helbra 2013 ja nein bei RPA angezeigt Hergisdorf 2013 ja nein bei RPA angezeigt Klostermansfeld 2013 ja nein bei RPA angezeigt Wimmelburg 2013 ja nein bei RPA angezeigt Stadt Arendsee (Altm) 2013 nein nein Stadt Kalbe (Milde) 2014 nein nein Stadt Klötze 2013 nein nein Hansestadt Gardelegen 2015 ja nein Hansestadt Salzwedel 2013 ja nein Apenburg-Winterfeld 2015 nein nein Beetzendorf 2015 nein nein Dähre 2015 nein nein Diesdorf 2015 nein nein Jübar 2015 nein nein Kuhfelde 2015 nein nein Sachstand: August 2016 Seite 3 Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 5 Anlage 4 Kommune Jahr der Einführung der Doppik Eröffnungsbilanz erstellt? (j/n) Geprüfte Eröffnungsbilanz liegt vor? Rohrberg 2015 nein nein Wallstawe 2015 nein nein VBG Beetzendorf-Diesdorf 2015 nein nein Hansestadt Havelberg 2013 nein nein Stadt Bismark (Altm) 2014 nein nein Hansestadt Osterburg 2013 ja nein Hansestadt Stendal 2013 ja nein Stadt Tangerhütte 2014 nein nein VerbG Arneburg-Goldbeck 2013 nein nein Arneburg 2013 nein nein Eichstedt 2013 ja nein Goldbeck 2013 nein nein Hassel 2013 ja nein Hohenberg-Krusemark 2013 nein nein Iden 2013 nein nein Rochau 2013 nein nein Werben 2013 nein nein VerbG Elbe-Havel-Land 2015 nein nein Kamern 2015 nein nein Klietz 2015 nein nein Sandau 2015 nein nein Schollene 2015 nein nein Schönhausen 2015 nein nein Wust-Fischbeck 2015 nein nein VerbGem Seehausen 2014 nein nein Aland 2014 nein nein Altm. Höhe 2014 nein nein Altm. Wische 2014 nein nein Seehausen 2014 ja nein Zehrental 2014 nein nein Braunsbedra 2013 nein nein Landsberg 2014 nein nein Leuna 2013 nein nein Merseburg 2013 nein nein Mücheln 2013 nein nein Querfurt 2013 nein nein Schkopau 2013 nein nein Teutschenthal 2013 nein nein Petersberg 2014 nein nein Salzatal 2013 nein nein Wettin-Löbejün 2013 nein nein Salzlandkreis 2012 ja nein Nienburg 2013 ja nein Bernburg 2013 ja nein VerbG Egelner Mulde 2014 ja nein Sachstand: August 2016 Seite 4 Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 7 Anlage 5 Seite 1 Angaben zur Personal- und Stellenausstattung der Rechnungsprüfungsämter in den Landkreisen1 Altmarkkreis Salzwedel Im Rechnungsprüfungsamt des Altmarkkreises Salzwedel sind 7,675 Vollbeschäftigteneinheiten verteilt auf acht Personen tätig. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Im Plan 2016 und im Plan 2017 sind für das Rechnungsprüfungsamt jeweils neun Stellen ausgewiesen. Der tatsächliche Bedarf (berechnet nach KGSt -Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement- und mit Zuschlägen für die Doppik) beträgt sieben Stellen. Ein ggf. Stellenmehrbedarf für die Prüfung des Gesamtabschlusses ab 2017 ist hierbei noch nicht enthalten. Landkreis Börde Im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Börde sind zwölf Stellen vorgesehen, derzeit sind davon 9,75 Stellen besetzt. Durch den Fachdienst Rechnungsprüfung wird die personelle Ausstattung laut Stellenplan als positiv und für die Arbeitsfähigkeit als ausreichend betrachtet. Die materiell-technische Ausstattung ist ebenfalls positiv zu bewerten. Burgenlandkreis Das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises ist derzeit stellen- und personalmäßig mit 11,42 Stellen ausgestattet: Davon sind eine Stelle mit dem/der Amtsleiter/Amtsleiterin, 9,55 Stellen mit Prüfern/Prüferinnen und im Sekretariat mit 0,87 Stelle mit einem/einer Mitarbeiter/Mitarbeiterin besetzt. Landkreis Harz Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Harz ist bezüglich der überörtlichen Prüfung mit zwei Vollbeschäftigteneinheiten Sachbearbeiter/-in Kommunalprüfung und zwei Vollbeschäftigteneinheiten Technische Prüfer ausgestattet. Bei Bedarf können auch die vergleichbaren Landkreisprüfer oder die Eigenbetriebsprüferin für den temporären 1 Gemäß Zuarbeit der einzelnen Landkreise an das Landesverwaltungsamt Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 7 Anlage 5 Seite 2 Mehraufwand im Rahmen der Prüfung der kommunalen Eröffnungsbilanzen und der ersten doppischen Jahresabschlüsse herangezogen werden, da der Landkreis Harz selbst bereits über eine geprüfte Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013 verfügt. Landkreis Jerichower Land Das Rechnungsprüfungsamt Jerichower Land hat insgesamt acht Stellen. Davon ist eine Stelle mit Besoldungsgruppe A 13 für den/die Amtsleiter/Amtsleiterin, drei Stellen mit Besoldungsgruppe A 10 und eine Stelle mit Entgeltgruppe E 8 für Prüferinnen/Prüfer im Bereich Verwaltung sowie zwei Stellen mit Entgeltgruppe E 10 für Prüferinnen/Prüfer im Bereich Technik vorgesehen. Eine Stelle mit Entgeltgruppe E 5 ist mit der Sekretärin besetzt. Landkreis Mansfeld-Südharz Beim Landkreis Mansfeld-Südharz gibt es im Rechnungsprüfungsamt 14 Stellen, die zum 30. Juni 2016 mit 12,75 Stellenanteilen besetzt waren. Von diesen sind sieben Stellen ausschließlich für die Verwaltungs- und Gemeindeprüfungen zuständig. Landkreis Saalekreis Bezogen auf die Größe des Landkreises und in vergleichender Betrachtungsweise zu den anderen Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise, weist das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saalekreis eine vergleichsweise unterdurchschnittliche Stellenbesetzung aus. Derzeit hält der Landkreis Saalekreis die gegenwärtige Besetzung im Kontext zu den Aufgaben für auskömmlich. Es wurden bereits zehn Eröffnungsbilanzen geprüft und in allen weiteren Kommunen Teilprüfungen zur Eröffnungsbilanz durchgeführt. In einer Beratung im April 2016 beim Landesrechnungshof konnte festgestellt werden, dass der Landkreis Saalekreis in der personellen und strategischen Ausrichtung insoweit Vorreiter sind. Gegenwärtig ist eine Stelle noch unbesetzt, die jedoch voraussichtlich im Jahr 2017 besetzt wird. Ob darüber hinaus ein weiterer Stellenbedarf im Rechnungsprüfungsamt notwendig wird, muss in Abhängigkeit zur Arbeitsbewältigung geprüft werden. Die Rückstände bei der Erstellung der Eröffnungsbilanzen in den Kommunen des Saalekreises sind in keinem Fall durch fehlende Kapazitäten im Rechnungsprüfungsamt begründbar. Gleichzeitig möchte der Saalekreis herausstellen, dass mit der strategischen Aufstellung im Rechnungsprüfungsamt neue Wege in der Prüfungsdurchführung gegangen worden sind, um die Gemeinden in dem sehr arbeitsintensiven und komplizierten Prozess intensiv zu Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 7 Anlage 5 Seite 3 beraten und zu unterstützen. Der Saalekreis weist darauf hin, dass mit diesem Ansatz sehr gute Erfahrungen gemacht wurden. Salzlandkreis Im Fachdienst Rechnungsprüfungsamt und Revision im Salzlandkreis stehen insgesamt zehn Stellen zur Verfügung, die mit 9,3 Vollbeschäftigteneinheiten besetzt sind. Davon nimmt eine Vollbeschäftigteneinheit die Aufgaben der Fachdienstleiterin, 2,4 Vollbeschäftigteneinheiten die Aufgaben der Gemeindeprüfung, 2,9 Vollbeschäftigteneinheiten die Aufgaben der Allgemeinen Prüfung, zwei Vollbeschäftigteneinheiten die Aufgaben der Technischen Prüfung und eine Vollbeschäftigteneinheit die Aufgaben der Betriebsprüfung wahr. Landkreis Stendal Im Jahr 2016 sind im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises sechs Verwaltungsprüferinnen, eine technische und eine Kassenprüferin tätig. Landkreis Wittenberg Der Landkreis Wittenberg hält derzeit insgesamt 13 Stellen für das Rechnungsprüfungsamt vor. Eine Stelle hat einen kw-Vermerk und entfällt nach Auslaufen der Altersteilzeit zum Jahresende 2016. Der entsprechende Stelleninhaber befindet sich derzeit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Die anderen zwölf Stellen sind alle aktiv im Dienst und unter Berücksichtigung gewährter Teilzeit mit 11,75 Vollbeschäftigteneinheiten besetzt. Aufgrund der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens beim Landkreis und den Städten wurde die Stellenausstattung des Rechnungsprüfungsamtes gegenüber der ursprünglichen Planung, die davon ausging, ab dem Jahr 2017 nur noch 10,00 Vollbeschäftigteneinheiten vorzuhalten, um 2,0 Vollbeschäftigteneinheiten erhöht. Dabei wird eine der beiden Stellen zunächst nur befristet bis zum Jahresende 2018 vorgehalten; ob ein dauerhafter Bedarf hierfür besteht, soll im Jahr 2017 abschließend entschieden werden. Die entsprechenden Personalzuführungen wurden im November 2014 und Juni 2016 vorgenommen. Begründung für die Stellenzuführungen war insbesondere der zeitlich befristet erhebliche zusätzliche Arbeitsaufwand durch die sowohl begleitende als auch nachlaufende Prüfung der Eröffnungsbilanzen der Städte im Landkreis sowie die künftig notwendige Prüfung der kommunalen Jahresabschlüsse. Berücksichtigung bei der Stellenbemessung fand daneben auch der zusätzliche Aufwand des Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 7 Anlage 5 Seite 4 Rechnungsprüfungsamtes im Bereich der Kreisprüfung aufgrund der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens für die Landkreise und hier insbesondere der Arbeitsanfall für die noch ausstehende Prüfung der Jahresabschlüsse des Landkreises für die Jahre 2013 bis 2015. Dies führt dazu, dass das originär der Kreisprüfung zugeordnete Personal auch nur beschränkt für Aufgaben in der Gemeindeprüfung eingesetzt werden kann. Kleine Anfrage KA 7/194 zu Frage 8 Anlage 6 Übersicht zu den örtlich geprüften Eröffnungsbilanzen in der Zuständigkeit des Landesrechnungshofes mit Status der überörtlichen Prüfung durch den LRH Verband Örtliche Erhebungen Bericht vom Bemerkungen 1. Landeshauptstadt Magdeburg 24.04.2012 – 04.07.2012 04.04.2013 2. Stadt Halberstadt 17.06.2013 – 15.08.2013 06.03.2014 3. Lutherstadt Eisleben 14.10.2013 – 29.11.2013 27.04.2015 4. Stadt Bitterfeld-Wolfen 16.10.2013 – 10.12.2013 09.09.2015 5. Landkreis Mansfeld- Südharz 03.03.2014 – 25.04.2014 09.09.2015 6. Landkreis Wittenberg 09.09.2014 – 06.11.2014 29.05.2015 7. Altmarkkreis Salzwedel 26.01.2015 – 05.03.2015 19.11.2015 8. Stadt Halle (Saale) 01.06.2015 – 15.10.2015 Berichtsentwurf 9. Stadt Naumburg 22.02. 2016 – 28.04.2016 Erstellung Berichtsentwurf 10. Landkreis Saalekreis 29.02.2016 – 14.06.2016 Erstellung Berichtsentwurf 11. Landkreis Stendal Prüfungseröffnung am 30.08.2016 12. Burgenlandkreis In Vorbereitung 13. Stadt Schönebeck Eröffnungsbilanz liegt örtlich geprüft vor 14. Stadt Aschersleben örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz soll bis zum Jahresende erfolgen