Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/440 06.10.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Verbale und physische Angriffe durch sogenannte Flüchtlinge Kleine Anfrage - KA 7/207 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den vergangenen Monaten gab es in den Medien bundesweit Berichte über verbale und physische Angriffe von sogenannten Flüchtlingen, insbesondere gegen Frauen in öffentlichen Ämtern, im Gesundheitssystem und generell bei der Polizei. Aus Bürgergesprächen ist uns bekannt, dass es derartige Übergriffe auch in Sachsen -Anhalt gibt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Liegen der Landesregierung exakte Zahlen über derartige Vorkommnisse vor? 2. Wenn ja, wie ist deren Entwicklung in den zurückliegenden fünf Jahren in absoluten Zahlen? 3. Wenn nein, warum werden derartige Zahlen nicht erhoben? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenfassend beantwortet: Die vom Anfragesteller benutzte Bezeichnung „sogenannter Flüchtling“ ist nicht definiert und daher auslegungsfähig. Um trotzdem eine Recherche im Datenbestand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu ermöglichen, wurde die Be- 2 zeichnung „sogenannter Flüchtling“ dahingehend interpretiert, dass es sich hierbei um nichtdeutsche Personen mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, erlaubter Aufenthalt aufgrund Duldung oder als Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling sowie mit unerlaubtem Aufenthalt handelt. In der nachfolgenden Übersicht sind die anhand der PKS der Jahre 2011 bis 2015 recherchierten Straftaten im Sinne der Anfrage dargestellt. Zu beachten ist, dass es sich hierbei nur um die Darstellung der aufgeklärten Fälle handelt, bei denen als Tatverdächtiger eine Person entsprechend der zuvor genannten Kriterien ermittelt wurde. Bei nicht aufgeklärten Fällen erfolgt keine entsprechende Erfassung, da der Aufenthaltsstatus unbekannter Täter nicht bekannt ist. Jahr Anzahl Fälle 2011 16 2012 27 2013 25 2014 33 2015 53 4. Werden Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter getroffen, die in den Problembereichen öffentlicher Einrichtungen arbeiten? 5. Wenn ja, welche sind es? 6. Wenn nein, aus welchen Gründen werden diese nicht getroffen? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammenfassend beantwortet: Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat bereits am 23. Mai 2016 einen Beschluss gefasst, der zum Ausdruck bringt, dass die Reduzierung der Gewalt gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes nach wie vor einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt in den Ländern und im Bund darstellt. Um ein umfassendes bundesweites Lagebild „Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes“ zu erstellen, wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt. Der Ergebnisbericht wird im Hinblick auf die Erarbeitung und Umsetzung ressortspezifischer Präventionsmaßnahmen von wesentlicher Bedeutung sein. Grundsätzlich sind in allen Behörden mit hohem Besucher- und Kundenkontakt allgemeine Schutzmaßnahmen etabliert, die jedoch keinen konkreten Bezug zur Herkunft oder zum Aufenthaltsstatus einer Person haben. Es ist davon auszugehen , dass es bereits in der Vergangenheit schwierige Klienten sowohl deutscher als auch ausländischer Herkunft gegeben hat und auch zukünftig geben wird. Bei den allgemeinen Schutzmaßnahmen, welche in der Regel von der Behördenleitung angewiesen werden, handelt es sich beispielsweise um Alarmtasten an den Telefonen oder am PC, Fortbildungsmaßnahmen zum Umgang mit aggressiven Gesprächspartnern und Deeskalationstrainingsmaßnahmen. In der beigefügten Anlage sind die Schutzmaßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte aufgeführt. Zu beachten ist hierbei, dass diese Schutzmaßnahmen allgemein und nicht nur aufgrund von bestimmten Personengruppen getroffen wurden. Auch die nachfolgend dargestellten Maßnahmen weiterer 3 Behörden des Landes Sachsen-Anhalt sind unabhängig von der Flüchtlingssituation ergriffen worden. Bei den Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt bestehen die grundsätzlichen Schutzmaßnahmen aus Einlass- und Taschenkontrollen bzw. Sicherheitsschleusen sowie dem allgemeinen Sitzungs- und Sicherheitsdienst. Zum Schutz der Rechtssuchenden und Justizbediensteten sind Verhaltensempfehlungen für verschiedene Gefährdungslagen sowie Alarm- und Maßnahmenpläne erstellt worden. Zudem verfügen die Telefonanlagen über eine Notruffunktion, die ein umgehendes Erscheinen von Justizwachtmeistern in gefährlichen Situationen sicherstellt. Für die Bediensteten der Finanzämter im Land Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit, an Fortbildungen zu Gesprächsführungen teilzunehmen. Diese erleichtern es, drohende Konflikte zu erkennen, zu vermeiden und gegebenenfalls ohne Eskalation zu beenden. Außerdem steht für den Notfall ein „Mitarbeiter- Alarm-System“ zur Verfügung. Ab dem vierten Quartal 2016 wird zusätzlich ein Seminar „Kommunikationsstrategien für Kooperation und Deeskalation am Telefon “ angeboten. Vor einem Einsatz in Bereichen mit besonderen Anforderungen, wie zum Beispiel Betriebsprüfung oder Steuerfahndung, nehmen die Bediensteten an umfangreichen Fortbildungen teil. Für den Bereich der Arbeitsverwaltung ist anzumerken, dass bundesweite Vorkommnisse in den Arbeitsagenturen und Jobcentern Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Zu betonen ist aber, dass es sich in Relation zur hohen Zahl der Leistungsempfangenden um Einzelfälle handelt und keinesfalls der Eindruck erweckt werden darf, dass der im Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Zweiten Buch Sozialgesetzbuch befindliche Personenkreis in besonderem Maße gewaltbereit sei oder es sich gar um gefahrengeneigte Arbeitsplätze handele. Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass es nach Auskunft der Arbeitsbehörden in Sachsen-Anhalt keine Hinweise darauf gibt, dass Flüchtlinge oder Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund negativ auffallen würden. Statistiken oder Erhebungen gibt es daher auch dort nicht. Polizeivollzugsbeamte sind aufgrund der Ausübung der staatlichen Gewalt grundsätzlich gefährdet, Angriffe zu erfahren. Eine verifizierbar erhöhte Gewaltbereitschaft durch Personen im Sinne der oben aufgeführten Kriterien gegenüber Polizeivollzugsbeamten kann grundsätzlich nicht festgestellt werden. Polizeiliche Schutzmaßnahmen werden immer dann getroffen, wenn im Einzelfall entsprechende individuelle Gefährdungsprognosen diese erfordern. 7. Welche staatlichen Hilfen erhalten die Opfer oben genannter Angriffe insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie in öffentlichem Auftrag zur Dienst- und Hilfeleistung verpflichtet sind? Polizeivollzugsbeamte, die Gewalt erfahren, werden generell durch interne Betreuungsangebote versorgt. Dazu zählen die Kriseninterventionsteams, der Polizeiärztliche Dienst sowie die Nachbereitung durch Vorgesetzte. Betroffene 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in anderen öffentlichen Ämtern werden unter Fürsorgeaspekten je nach Bedarf im Einzelfall intensiv betreut. Soweit es sich um Beamte des Landes oder der Kommunen handelt, erhalten diese unter der Voraussetzung, dass bei einem Körperschaden zu Lasten des oder der Betroffenen der Angriff als Dienstunfall gemäß § 31 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) anerkannt wird, eine Dienstunfallfürsorge nach den Regelungen des § 7 Abs. 1 Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA) i. V. m. den §§ 30 - 46 Beamt VG. Die Dienstunfallfürsorge umfasst: - die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen, - ein Heilverfahren, das heißt Erstattung der Kosten der notwendigen ärztlichen Behandlungen einschließlich der Folgeschäden, der notwendigen Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln und der notwendigen Pflegekosten , - einen Unfallausgleich; die Höhe des Unfallausgleichs richtet sich nach der Höhe der Grundrente nach § 30 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 - 3 des Bundesversorgungsgesetzes , - ein Unfallruhegehalt oder einen Unterhaltsbeitrag einschließlich einer späteren Hinterbliebenenversorgung, - eine einmalige Unfallentschädigung und - einen Schadensausgleich in besonderen Fällen. Welche Leistungen gewährt werden, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Handelt es sich um Sachschäden, so erfolgt eine Erstattung nach der geltenden Sachschadensrichtlinie des Landes (Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 2.11.2012 - 1512-03723-4, MBI. LSA 2012, S. 585). Soweit es sich um Angestellte des Landes Sachsen-Anhalt handelt, erhalten diese unter der Voraussetzung, dass der Angriff als Arbeitsunfall im Sinne des § 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) anerkannt wird, Leistungen nach den Regelungen der §§ 26 ff. SGB VII. Für den Ersatz von Sachschäden, die bei einem Arbeitsunfall eingetreten sind, sind gemäß Abschnitt 1, Nr.1.3, Buchstabe a) der Sachschadensrichtlinie des Landes (Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 2.11.2012-1512- 03723-4, MBI. LSA 2012, S. 585) die für die Beamten des Landes Sachsen- Anhalt geltenden Regelungen zum Ersatz von Sachschäden bei Dienstunfällen entsprechend anzuwenden. Handelt es sich um Sachschäden, so erfolgt gemäß Abschnitt 1, Nr.1.3, Buchstabe b) der Sachschadensrichtlinie des Landes eine Erstattung in entsprechender Anwendung der Regelungen der Sachschadensrichtlinie. Soweit es 5 sich um Angestellte des Landes Sachsen-Anhalt handelt, erhalten diese unter der Voraussetzung, dass der Angriff als Arbeitsunfall im Sinne des § 8 SGB VII anerkannt wird, Leistungen nach den Regelungen der §§ 26 ff. SGB VII. Für den Ersatz von Sachschäden, die bei einem Arbeitsunfall eingetreten sind, sind gemäß Abschnitt 1, Nr.1.3, Buchstabe a) der Sachschadensrichtlinie des Landes (Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 2.11.2012 - 1512- 03723-4, MBI. LSA 2012, S. 585) die für die Beamten des Landes Sachsen- Anhalt geltenden Regelungen zum Ersatz von Sachschäden bei Dienstunfällen entsprechend anzuwenden. Kleine Anfrage KA 7/207 – Verbale und physische Angriffe durch sogenannte Flüchtlinge Anlage 1 Landkreise und kreisfreie Städte Schutzmaßnahme Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Installation Notrufsystem (Notrufknopf), - Sicherheitsdienst an Sprech- und Zahltagen im Gebäude, - Einsatz der Polizei bei Durchsetzung des Hausrechts (Platzverweis) Burgenlandkreis - Anwesenheit Sicherheitsdienst an Sprech-, Zahl- und Transfertagen, - Erarbeitung Sicherheitskonzept für die Gebäude der Kreisverwaltung; Alarmtaster an jedem Arbeitsplatz (Auslösen eines stillen Alarms), - Deeskalationstraining und Workshops für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sprechtagbetrieb und Außendienst Landkreis Harz - Räumliche Trennung zwischen dem Wartebereich und den Büros, - Alarmsystem, - Weiterbildungen und Schulungen Landkreis Jerichower Land, Liegenschaftsmanagement - bei Vorsprache Anwesenheit von zwei Mitarbeitern im Büro, - bei Verdacht von möglichen Konfliktsituationen im Rahmen von Außenterminen erfolgt Absprache mit Polizei Landkreis Jerichower Land, Amt für Ausländer und Flüchtlinge - Präsenz eines Wach- und Sicherheitsdienstes während der Sprechzeiten im Amt (2 Wachleute) Kleine Anfrage KA 7/207 – Verbale und physische Angriffe durch sogenannte Flüchtlinge Anlage 2 Landkreise und kreisfreie Städte Schutzmaßnahme Landkreis Mansfeld-Südharz, Amt für Asyl und Integration - Information durch die Mitarbeiter an die Amtsleiterin und Landrätin über Vorkommnisse, - Herrichtung räumlicher Gegebenheiten, die einen zu engen Kontakt zum Bürger ausschließen, - Mitarbeiter sind nur in Ausnahmefällen allein mit dem Bürger, - regelmäßige Beratungen und Erfahrungsaustausche, - Belehrungen und Fortbildungen, - Einrichtung von alarmierenden Notschaltern an allen Arbeitsplätzen; ständige Anwesenheit eines Wachdienstes während der Sprechzeiten, - Aussprache und Durchsetzung von Hausverboten Landkreis Stendal - Präventive Maßnahmen – Deeskalationskurse, - Notrufsysteme / Wachschutz Saalekreis, Sozialamt - Deeskalationstraining, - Kontrollierter Einlass an Besuchstagen durch Wachschutz Saalekreis, Gesundheitsamt - Schulung auf freiwilliger Basis zum Sicherheitstraining Kleine Anfrage KA 7/207 – Verbale und physische Angriffe durch sogenannte Flüchtlinge Anlage 3 Landkreise und kreisfreie Städte Schutzmaßnahme Salzlandkreis, Fachdienst Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz - Internes Alarmierungssystem, - Sensibilisierung und Belehrung der Mitarbeiter Salzlandkreis, Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - andiskutiert wurde die Einführung sog. „Alarmknöpfe“ innerhalb der Verwaltung, - Mitarbeiter sind zum Thema „Umgang mit Asylbegehrenden“ sensibilisiert worden Salzlandkreis, Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst - Angebot von Lehrgängen speziell zum Thema Flüchtlinge: „Gewaltfreie Kommunikation“ und „Interkulturelle Kommunikation“ Salzlandkreis, Fachdienst Gesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst - Notruftasten über die PC-Tatstatur für die Mitarbeiter, - Angebote Selbstverteidigung, - Weiterbildungen zum Verhalten in unsicheren Situationen bei Hausbesuchen Landkreis Wittenberg - Deeskalationsseminare und Deeskalationstraining, - Notrufaktivierung über die PC-Tatstatur für die Mitarbeiter, - Glastrennwände/-türen mit Wechselsprechanlage, - Doppel-/Durchgangsbüros Kleine Anfrage KA 7/207 – Verbale und physische Angriffe durch sogenannte Flüchtlinge Anlage 4 Landkreise und kreisfreie Städte Schutzmaßnahme Stadt Dessau-Roßlau, Ausländerbehörde - Deeskalationsschulungen mit Angeboten der Selbstverteidigung, - räumliche Ausstattung der Arbeitsplätze mit Tresen und teilweise Sicherheitsglas sowie Verbindungstüren zwischen den einzelnen Büros, - Ausstattung mit Aufrufanlagen, - interne Warnanlage sowie Alarmaufschaltung zur Sicherheitsfirma und zum Polizeirevier Stadt Dessau-Roßlau, Sozialamt - Beauftragung Sicherheitsfirma und Absicherung der Sprech- und Zahltage, - Installation eines Kassenautomaten zur Auszahlung der Asylbewerberleistungen, - Einrichtung von Basiskonten bei der Stadtsparkasse Landeshauptstadt Magdeburg, Ausländerbehörde - Alarmierungssoftware über Fachverfahren, - Alarmierungssoftware zum Gebäudeschutz, - Deeskalationsseminare, - Sicherheitsdienst im Gebäude während Sprechzeiten