Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/443 06.10.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Ausgabereste von 2015 zu 2016 Kleine Anfrage - KA 7/220 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die Fragestellerin hat eine Anfrage zu der Bildung der Ausgabereste von 2015 zu 2016 gestellt. Die Bildung von Ausgaberesten erfolgt im Ministerium der Finanzen im Rahmen der Erstellung der Haushaltsrechnung 2015. Der diesbezügliche Terminplan ist in Bezug auf das notwendige Zuarbeiten der Ressorts mit den Beauftragten für den Haushalt abgestimmt. Die Beantragung der Ausgabereste soll durch die Ressorts bis Ende März erfolgen. In der Regel werden die Anträge noch bis Mitte Mai vervollständigt. Nach den internen Vorgaben innerhalb des Ministeriums der Finanzen werden dann die Ausgabereste bis Ende September berechnet und den Ressorts gegenüber bestätigt. Die Bearbeitung der Ausgabereste ist derzeit im Ministerium der Finanzen für das Jahr 2015 noch nicht abgeschlossen. Wird dem Antrag eines Ressorts nicht stattgegeben, so ist in der Regel nicht die Bildung des Ausgaberestes streitig, sondern nur die Deckung des Ausgaberestes aus dem Gesamthaushalt. Eine gesonderte Begründung für die Bewilligung eines Ausgaberestes erfolgt in der Verwaltungspraxis nicht. Ausgabereste werden gebildet und aus dem Gesamthaushalt gedeckt, wenn die Voraussetzungen des § 45 LHO und dem dazu ergangenen Erlass zur Bildung, Übertragung und Inanspruchnahme von Ausgaberesten (RdErl. des MF vom 5. März 2015, MBl. LSA 2015 S. 163) vorliegen. 2 Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet: Die zuständigen obersten Landesbehörden haben die in Anlage 1 nach Einzelplänen , Kapiteln und Titeln ausgewiesenen Ausgabereste angemeldet. Der Gesamtumfang der durch das Ministerium der Finanzen bewilligten Ausgabereste nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln beträgt: 236.234.539,81 EUR. Anträge in Höhe von 234.212.904,98 EUR sind mit Deckung aus dem Gesamthaushalt bewilligt . Anträge in Höhe von 2.021.634,83 EUR sind mit der Maßgabe bewilligt, dass eine Deckung aus dem Einzelplan des Ressorts erfolgt. Anträge in Höhe von 66.900.691,04 EUR sind derzeit noch nicht abschließend bearbeitet. Zusammengefasst sind die Beträge in Anlage 2 nach Einzelplänen. Anträge auf Ausgabereste wurden bisher nicht abgelehnt.