Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/446 07.10.2016 (Ausgegeben am 07.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Drogenverkauf an und vor Schulen Kleine Anfrage - KA 7/211 Vorbemerkung des Fragestellenden: In dem „Volksstimme“-Artikel vom 16. April 2016 mit der Suchtberaterin der Arbeiterwohlfahrt Staßfurt, Katja Obendieck, wird berichtet, dass es bestimme Treffpunkte wie auch Straßen bei Schulen gäbe, die stark frequentierte Punkte für Dealer seien. Aus dem Artikel ist zu entnehmen, dass in Staßfurt, aber wahrscheinlich auch in ganz Sachsen-Anhalt, Schulen zunehmend in das Visier von Drogenhändlern geraten . Es besteht dringender Handlungsbedarf, da die Gesundheit von Minderjährigen gefährdet wird, wenn diese an Schulen Drogen konsumieren, weil skrupellose Händler Geschäfte mit ihnen machen wollen. Dafür ist es aber nötig, genaue Zahlen und Schwerpunktorte des Drogenkonsums und Verkaufes zu kennen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie viele Drogen wurden in den letzten fünf Jahren an Sachsen-Anhalts Schulen bei Kindern bzw. Jugendlichen gefunden? Bitte nach Art und Menge aufschlüsseln. Statistiken zum Auffinden und zur Sicherstellung von Betäubungsmitteln (BtM) an Schulen werden nicht geführt. Folglich lassen sich Art und Menge nicht darstellen. Um im Sinne der Fragestellung zu antworten, wurden die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Fallzahlen zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtM) in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) recherchiert, bei denen als Tatörtlichkeit eine Schule oder sonstige Bildungseinrichtung eingetragen ist. In der PKS für die Jahre 2011 bis 2015 lassen sich anhand der Straftatenschlüssel für die meisten Verfahren auch die jeweiligen Betäubungsmittel darstellen. 2 Anzahl BtM-Delikte an Schulen/ BtM-Stoffgruppe 2011 2012 2013 2014 2015 Heroin 1 0 1 0 0 Kokain einschließlich Crack 0 2 1 1 2 Amphetamin/Derivate/Methamphetamin 10 21 19 13 16 Cannabis und Zubereitungen 25 39 52 76 80 sonstige BtM 2 6 0 3 7 ohne Angabe zum BtM 1 2 2 7 10 Gesamtfallzahl 39 70 75 100 115 2. Geben Sie eine Übersicht über die jeweiligen Orte, an denen in Schulen Drogen gefunden wurden. Welche Schulen waren besonders betroffen? Aufgrund der Anonymisierung in der PKS ist eine Zuordnung von Verstößen gegen das BtMG zu einzelnen Schulen nicht möglich. Anhand der in der PKS recherchierten Fallzahlen lassen sich hinsichtlich der Tatörtlichkeit „Schule“ aber die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte auswerten. Der nachfolgenden Übersicht sind die jeweiligen Fallzahlen der Landkreise und kreisfreien Städte zu entnehmen. Landkreise und kreisfreie Städte 2011 2012 2013 2014 2015 Altmarkkreis Salzwedel 0 2 2 1 6 Anhalt-Bitterfeld 2 6 3 7 11 Börde 6 4 1 13 18 Burgenlandkreis 5 6 4 8 5 Dessau-Roßlau, Stadt 3 1 3 0 11 Halle (Saale), Stadt 1 12 6 7 4 Harz 5 9 6 14 5 Jerichower Land 0 1 4 6 3 Magdeburg, Landeshauptstadt 6 5 12 11 19 Mansfeld-Südharz 2 5 2 9 14 Saalekreis 0 1 0 6 0 Salzlandkreis 6 10 18 7 12 Stendal 0 0 5 6 2 Wittenberg 3 8 9 5 5 Gesamtfallzahl 39 70 75 100 115 3. Wie viele Drogenhändler konnten in den letzten fünf Jahren in der unmittelbaren Umgebung von Schulen überführt werden? Eine Statistik zur Ermittlung von Tatverdächtigen bei Verstößen gegen das BtMG in der Nähe schulischer Einrichtungen wird nicht geführt. 3 Um im Sinne der Fragestellung zu antworten, wurden in der nachfolgenden Übersicht die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen dargestellt, die zu den mit der Tatörtlichkeit „Schule“ in der PKS erfassten BtM-Delikten recherchiert wurden. BtM-Delikte an Schulen 2011 2012 2013 2014 2015 Fallzahl BtM-Delikte an Schulen gesamt 39 70 75 100 115 hierzu ermittelte Tatverdächtige 42 68 82 104 109 davon Illegaler Handel und Schmuggel von BtM an Schulen 8 18 17 23 29 hierzu ermittelte Tatverdächtige 9 18 21 24 28 4. Gegen wie viele davon wurden Ermittlungsverfahren eröffnet? Die Daten aus der PKS basieren immer auf abgeschlossenen Ermittlungsverfahren , somit wurde gegen alle unter der Frage 3 aufgeführten Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren geführt. 5. Wie viele wurden davon verurteilt? Bislang wurden insgesamt 30 Personen, die unter der Frage 3 als Tatverdächtige aufgeführt wurden, aufgrund eines BtM-Deliktes verurteilt. 6. Von wie vielen Schülern ist bekannt geworden, dass sie selbst mit Drogen handeln? Eine Recherche der Tatverdächtigen hinsichtlich der Kategorisierung „Schüler" ist nicht möglich. Um im Sinne der Fragestellung zu antworten, wurden in der nachfolgenden Übersicht die Altersklassen der Tatverdächtigen bei illegalem Handel mit Betäubungsmitteln dargestellt, die hinsichtlich der Tatörtlichkeit „Schule“ in der PKS recherchiert wurden. Die Altersstruktur deutet auf einen hohen Anteil von Schülern bei den ermittelten Tatverdächtigen hin. Illegaler Handel und Schmuggel von BtM an Schulen - Tatverdächtige 2011 2012 2013 2014 2015 Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) 6 16 2 3 24 Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) 3 2 18 19 3 Erwachsene ab 21 Jahre 0 0 1 2 1 Gesamt 9 18 21 24 28 7. Falls zu der einen oder anderen Frage keine Tatörtlichkeiten benannt werden können, bzw. keine Daten vorliegen sollten, geben Sie bitte Auskunft darüber , aus welchem Grund diese nicht differenziert statistisch erfasst werden. Aufgrund der bundesweit einheitlich geregelten Datenstruktur fließen diese Daten nicht in die PKS ein. Hierzu wird auf die Erläuterung zur Frage 2 verwiesen. 4 8. Von wie vielen Schulen gab es „Hilfeersuchen“ dieser Problematik betreffend ? Wie werden Schulen dieser Problematik seitens der Landesregierung unterstützt? Der Begriff „Hilfeersuchen“ wird in der Fragestellung nicht genauer definiert. Die Landesregierung interpretiert diesen Begriff daher in zwei Richtungen. Liegt der konkrete Verdacht für eine Straftat im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln an einer Schule oder in deren näherem Umfeld mit Bezug zur Schule vor, so wird durch die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Erstinformationen kommen hierbei von der betroffenen Schule bzw. ein Vertreter der Schule ist selbst Anzeigenerstatter. Die statistischen Angaben hierzu sind den zuvor aufgeführten Übersichten zu entnehmen. Der PKS ist aber hierbei nicht zu entnehmen, ob ein Ermittlungsverfahren aufgrund eigener Feststellungen der Polizei oder durch eine Anzeige der Schule eingeleitet wurde. In den Schulbehörden erfolgt diesbezüglich keine statistische Erfassung. Jedes „Hilfeersuchen“ erfordert jedoch ein individuelles Vorgehen und wird von den Schulbehörden entsprechend behandelt. Die andere Zielrichtung der „Hilfeersuchen“ ist das direkte Anfragen von Präventionsveranstaltungen zu den Themen Drogen- und Suchtprävention. Diese Anfragen erfolgen durch die interessierten Schulen in der Regel beim örtlich zuständigen Polizeirevier. Durch geschulte Polizeibeamte werden Präventionsveranstaltungen und Projekttage an den Schulen durchgeführt. Außerdem finden themenbezogene Elternabende und Veranstaltungen für Lehrpersonal statt. Darüber hinaus wird bei konkreten Anfragen auch der Kontakt zu Suchtberatungsstellen hergestellt . Konkrete Angaben über die Anzahl der Veranstaltungen können nicht gemacht werden, da diesbezüglich keine einheitlichen Statistiken geführt werden. Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) beschreibt im § 1 den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule. Aus § 38 SchulG LSA ergibt sich die Zuständigkeit der Schulbehörde für die Sicherung der Sucht- und Drogenberatung und die Verpflichtung, das Jugendamt über Fälle zu informieren, die bei erheblichen Verhaltensauffälligkeiten eine Maßnahme der Jugendhilfe erforderlich erscheinen lassen. Allgemeine Reaktionsvorgaben enthalten der Runderlass „Erziehungsmittel in der Schule“ vom 26. Mai 1994 (SVBl. LSA S. 214) sowie die Verordnung über schulische Ordnungsmaßnahmen vom 6. Februar 2012 (GVBl. LSA S. 42). Den Schulen steht eine Broschüre der Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt unter dem Titel „Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule“ zur Verfügung. Darüber hinaus wurde für die Schulen ein Ordner „Krisenprävention und -intervention in den Schulen des Landes Sachsen- Anhalt“ erarbeitet. Hier ist das Thema Drogenkonsum und Drogenhandel ebenfalls Gegenstand. In den Fachstellen für Suchtprävention gibt es jährlich, je nach Gebietskörperschaft , etwa drei bis fünf Anfragen von Schulen zur Suchtprävention im Bereich illegaler Betäubungsmittel. Aufgrund der vermuteten oder beobachteten Weitergabe von illegalen Betäubungsmitteln auf dem Schulgelände oder in dessen Umfeld, 5 wenden sich zusätzlich landesweit etwa eine bis drei Schulen jährlich an die Fachstellen. Unterstützt werden die Schulen durch Seminare, Workshops, Projekte und Infomaterialien , unter anderen mit der Broschüre „Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule“. Sie gibt Schulen Empfehlungen zur Entwicklung von Regelungen und Reaktionen auf Suchtmittelvorfälle. Diese Broschüre ist Arbeitsgrundlage der schulischen Suchtprävention und liegt allen weiterführenden Schulen des Landes vor. Darüber hinaus unterstützen die Fachstellen für Suchtprävention die Schulen bei ihrer Arbeit.