Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/449 07.10.2016 (Ausgegeben am 10.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechtes Konzert in Halle am 14. Juli 2016 Kleine Anfrage - KA 7/217 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach hier vorliegenden Erkenntnissen soll am 14. Juli 2016 in Halle ein rechtes bzw. neonazistisches Konzert stattgefunden haben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer war die veranstaltende Person bzw. Personen des oben genannten Konzertes? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen rechten und neonazistischen Aktivitäten der betreffenden Person bzw. Personen vor? 2. In welchem Veranstaltungsobjekt fand das Konzert statt und in welchem Eigentumsverhältnis stand bzw. standen die veranstaltende Person bzw. Personen zum Veranstaltungsobjekt? 3. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen zum genannten Konzert ? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts kamen wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer und welchen Organisationen waren diese ggf. zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen am genannten Konzert teilgenommen? 2 4. Welche Musikerinnen und Musiker sowie Bands traten bei dem genanntem Konzert auf und aus welchen Orten, Bundesländern und gegebenenfalls Staaten kommen diese? Wie schätzt die Landesregierung die jeweilige ideologische und personelle Anbindung an rechte und neonazistische Strukturen ein? 5. Entsprachen die tatsächlich auftretenden Musikerinnen und Musiker sowie Bands auch den im Vorfeld angekündigten? Gab es unangekündigte Auftritte? 6. Falls vorab Titellisten und/oder Listen über geplante Musikerinnen und Musiker bzw. Bands eingereicht wurden: Traten neben den angekündigten Interpretinnen und Interpreten auch weitere Musikerinnen und Musiker oder Bands auf oder wurden weitere Titel dargeboten? Hatte dies Konsequenzen in Bezug auf die Auflagen bzw. wurden dadurch gegebenenfalls vorhandene Auflagen verletzt? Welche Konsequenzen hatte dies? 7. Welches war gegebenenfalls der Anlass der Veranstaltung? Welche Behörden waren im Vorfeld über die Konzertplanung informiert? Welche behördlichen Auflagen wurden gegebenenfalls erteilt und welche sonstigen Maßnahmen wurden durch welche Behörde ergriffen? Wie wurde die Einhaltung der Auflagen vor Ort kontrolliert? 8. Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des, oder im Nachgang des genannten Konzertes registriert (Angabe der Paragrafen )? Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? 9. Über welche weiteren Auftritte neonazistischer und rechter Bands oder Liedermacherinnen und Liedermacher in den genannten Räumlichkeiten hat die Landesregierung Kenntnis? Bitte konkret aufschlüsseln nach Datum des Auftritts und Interpreten. Die Fragen 1 bis 9 werden zusammenfassend beantwortet: Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Musikveranstaltungen . Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische Musikveranstaltungen“ findet nicht statt. „Rechte“ Musikveranstaltungen , die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst . Die Einordnung erfolgt anhand der verwendeten Liedtexte. Dies vorangestellt, ist der Landesregierung nicht bekannt, dass am 14. Juli 2016 in Halle (Saale) eine rechtsextremistische Musikveranstaltung stattfand.