Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/453 10.10.2016 (Ausgegeben am 10.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sarah Sauermann (AfD) (Bau-)Sicherheit am Goitzsche-See Kleine Anfrage - KA 7/214 Vorbemerkung der Fragestellenden: Unter dem Namen Schlossterrassen sollen derzeit in der Gemeinde Muldestausee, Ortsteil Pouch, ein Baugebiet mit etwa 60 Häusern und Wohnungen entstehen. Laut Mitteldeutscher Zeitung vom 26. Oktober 2015 sollen diese auf bis zu 110 Wohneinheiten und Ferienwohnungen in Dauernutzung erweitert werden. Aufgrund der Hochwasser von 2002 und 2013 sowie einer Fülle von weiteren Baumaßnahmen um und auf dem Goitzsche-See stellt sich die Frage nach aktuellen Einschätzungen von Gefährdungspotentialen sowie zu den dazugehörigen Schutzkonzepten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. In Nachterstedt gab es am 18. Juli 2009 aufgrund zu hohen Drucks in Grundwasserschichten einen verheerenden Erdrutsch. Ein weiterer ereignete sich in diesem Jahr. Kann beim Goitzsche-See ein ähnliches Ereignis ausgeschlossen werden und ist die Standsicherheit der Böschung am Goitzsche -See und im Speziellen im Baugebiet Schlossterrassen gegeben? Nach Mitteilung des für die Bergaufsicht zuständigen Ministeriums für Wirtschaft , Wissenschaft und Digitalisierung wurde das Böschungssystem des Bergbaufolgesees Goitzsche für einen mittleren Wasserspiegel von 75 m über Normalhöhennull dauerstandsicher hergestellt. Das Baugebiet „Schlossterrassen am Goitzsche-See“ liegt am gewachsenen Muldehang bzw. im unmittelbaren Bereich der ehemaligen gewachsenen Tagebauendstellung . Für den betreffenden Bereich wurde die Bergaufsicht vom Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) bereits 2007 beendet. Sowohl 2 das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zur Herstellung des Goitzsche- Sees als auch die Entlassung aus der Bergaufsicht erfolgten auf der Basis abschließender Bewertungen zur Dauerstandsicherheit der Böschungssysteme für eine geordnete Folgenutzung. Der Tagebau Nachterstedt befindet sich in der bergbaulichen Grundsanierungsphase und unterliegt noch der Bergaufsicht. Er ist mit dem „Goitzsche- See“ sowohl geotechnisch als auch bodenmechanisch nicht vergleichbar. 2. Werden oder wurden Baumaßnahmen am Goitzsche-See durchgeführt, die sich auf die Belange des Hochwasserschutzes bzw. Belange eines möglichen Hochwasserereignisses oder der Standsicherheit nach Einschätzung der Landesregierung nachteilig auswirken können? Inwieweit wurden Landesbehörden in die Bauvorhaben am Goitzsche-See mit einbezogen ? Nach Mitteilung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird im Baugenehmigungsverfahren regelmäßig die für den Hochwasserschutz zuständige untere Wasserbehörde beteiligt, so dass sichergestellt werden kann, dass den Belangen des Hochwasserschutzes Rechnung getragen wird. Der Landkreis Anhalt- Bitterfeld als zuständige Genehmigungsbehörde beteiligt im Übrigen unter Einholung einer bergbaulichen Stellungnahme die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) sowie das LAGB. 3. Wurden bestehende Bauleitpläne oder solche, die sich in Aufstellung befinden , durch die Stadt Bitterfeld-Wolfen und Gemeinde Muldestausee dahingehend überprüft, ob sie sich auf Belange des Hochwasserschutzes bzw. Belange eines möglichen Hochwasserereignisses oder der Standsicherheit nachteilig auswirken können? Stadt Bitterfeld-Wolfen Die Stadt Bitterfeld-Wolfen teilte mit, dass die Vorgaben des Hochwasserschutzes im Rahmen der Behördenbeteiligung zu Bauleitplanverfahren beachtet und ggf. geforderte Festsetzungen in die Bebauungspläne übernommen wurden. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen sieht deshalb im Rahmen ihrer Planungshoheit derzeit keine Veranlassung für eine nachträgliche Überprüfung rechtskräftiger Bebauungspläne . Gemeinde Muldestausee Die Gemeinde Muldestausee hat folgende Bauleitplanungen für Bebauungen in Goitzschenähe zugelassen: - Bebauungsplan „Ferienhaussiedlung Mühlbeck - Am Bernsteinufer“ - Bebauungsplan Goitzscheufer. Derzeit befindet sich die 2. Änderung des Bebauungsplans Goitzscheufer - Teilbereich im OT Pouch im Planänderungsverfahren. Ziel ist die Schaffung von planerischen Voraussetzungen zur „Entwicklung des Ufers zu einem Gebiet für die Freizeit- und Erholungsnutzung und den Tourismus“. 3 Die genannten Bebauungspläne wurden im Rahmen der Trägerbeteiligung allen vorgeschriebenen Behörden zur Stellungnahme vorgelegt. Eingegangene Stellungnahmen wurden bzw. werden planerisch eingezogen und abgewogen. Hierbei wurde auch der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) angehört. In keiner Stellungnahme wurde dargelegt , dass sich die Vorhaben im Konflikt mit Belangen des Hochwasserschutzes bzw. Belangen eines möglichen Hochwasserereignisses befinden. 4. Gibt es Baugrundgutachten und Risikoeinschätzungen, aus denen Unbedenklichkeit für Bauten oder sonstige bauliche Anlagen (wie die Wakeboard-Anlage) in unmittelbare Nähe am und auf dem Goitzsche-See abgeleitet werden können? Nach § 14 Abs. 2 Bauvorlagenverordnung ist die Beschaffenheit des Baugrundes und seine Tragfähigkeit in den Bauvorlagen darzustellen. Falls erforderlich, sind ein Baugrundgutachten und ein hydrologisches Gutachten einzuholen, die den Bauvorlagen beizufügen sind. Die Antragsunterlagen der Wakeboard- Anlage beinhalteten entsprechend eine Ingenieurgeologische Ergebnisdokumentation . 5. Sind weitere Baugebietsausweisungen, die sich in unmittelbarer Nähe des Goitzsche-Sees befinden, in der Stadt Bitterfeld-Wolfen oder der Gemeinde Muldestausee geplant und welche könnten sich auf Belange des Hochwasserschutzes bzw. Belange des möglichen Hochwasserereignisses oder der Standsicherheit nach Einschätzung der Landesregierung nachteilig auswirken? Stadt Bitterfeld-Wolfen Derzeit gibt es keine konkret beabsichtigten Planungen, die sich auf Flächen in unmittelbarer Nähe des Goitzschesees beziehen. Gemeinde Muldestausee Voraussichtlich wird es im Gebiet der Gemeinde Muldestausee am Goitzschesee zu weiteren Gebietsausweisungen kommen. Hierzu gehören die weitere touristische Nutzung der Halbinsel Pouch, sowie Änderung des Bebauungsplans „Wassersportzentrum und Bootsanleger“ im Ortsteil Mühlbeck. In diesen Bauleitplanverfahren ist die Wasserbehörde als Träger öffentlicher Belange einbezogen.