Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/461 13.10.2016 (Ausgegeben am 13.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Anfrage zu islamistischen Gefahren im Zusammenhang mit dem veröffentlichten Verfassungsschutzbericht vom 9. August 2016 Kleine Anfrage - KA 7/222 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus den Formulierungen des am 9. August 2016 veröffentlichten Verfassungsschutzberichtes ergeben sich folgende Fragen an die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Es wird im Verfassungsschutzbericht formuliert: „Die größte Gefahr dürfte aktuell von radikalisierten Einzelpersonen ausgehen, die sich von islamistischer Propaganda zu Aktionen berufen fühlen. In diesem Kontext bereitet es auch Sorge, dass islamistische Angebote offensichtlich gerade für Jugendliche attraktiv erscheinen.“ Was gedenkt die Landesregierung zur Unterbindung solcher „attraktiven Angebote“ zu unternehmen, um die Radikalisierung unserer Jugendlichen zu verhindern? Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt fördert seit August 2015 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend das Projekt „Salam Aleikum - Friede sei mit dir/Prävention gegen Islamismus!“. Ziel des Projektes ist es, Multiplikatoren der Kinderund Jugendhilfe über islamistische Strömungen aufzuklären und die Bildungsund Beratungsarbeit der islamischen Gemeinden im Hinblick auf die Prävention von islamistischen Radikalisierungsprozessen zu unterstützen. Im Jahr 2016 fördert zudem die Landeszentrale für politische Bildung die Durchführung von flankierenden Öffentlichkeitsveranstaltungen im Rahmen dieses Projektes. 2 Das Projekt soll im Jahr 2017 mit einer Beratungsstelle für radikalisierungsgefährdete Jugendliche und junge Erwachsene und deren Umfeld ergänzt werden. Das Beratungsangebot soll sich auch an Eltern, Angehörige und pädagogische Fachkräfte richten, die Veränderungen bei Jugendlichen wahrnehmen und unsicher sind, wie damit umzugehen ist. Bereits im Mai 2015 haben sich die Verfassungsschutzbehörden der Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen -Anhalt im Rahmen einer Fachtagung zum Missbrauch sozialer Medien durch Extremisten auch mit Mechanismen der islamistischen Radikalisierung und Rekrutierung im Internet befasst und in einer gemeinsamen Fachtagung im Juni 2016 Extremisten - auch islamistischen Extremismus - im Kontext der Flüchtlingssituation beleuchtet. Zudem gab das Ministerium für Inneres und Sport im Jahr 2015 die Broschüre „Aktivitäten extremistischer Akteure im Zusammenhang mit Flüchtlingen “ heraus und führte Sensibilisierungsveranstaltungen für Bedienstete des Landes Sachsen-Anhalt durch. Im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt sind weitere Maßnahmen zur Prävention von islamistischen Radikalisierungen bei Jugendlichen geplant. Dazu gehören Fortbildungen für Fachkräfte in Schulen, Jugendeinrichtungen und der Polizei sowie modellhafte Interventionsmaßnahmen im Hinblick auf islamistische Radikalisierungen durch das Internet. 2. Ist eine sog. „Taskforce“ geplant, wie sie gegenwärtig beherzt und konsequent gegen rechte Hasspropaganda im Internet vorgeht? Die Landesregierung interpretiert die Frage dahingehend, dass der Anfragesteller auf den auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hin gebildeten Arbeitskreis (Task Force „Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“) Bezug nimmt. Die Einrichtung eines vergleichbaren Arbeitskreises auf Landesebene speziell zu Internetbeiträgen mit islamistischen Inhalten ist derzeit nicht geplant. 3. Sind Maßnahmen der Landeszentrale für politische Bildung für Schüler und Lehrer über den Islamismus geplant, ähnlich den Aufklärungsmaßnahmen gegen die Erscheinungsformen rechter Gewalt und Hetze? In den Jahren 2015 und 2016 hat die Landeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit dem LAMSA e. V. ein Projekt „Islam und Schule“ durchgeführt. Das Programm umfasste insbesondere Schulprojekttage, Lehrerfortbildungen sowie Informationsveranstaltungen für Eltern. Im Mittelpunkt des Projektes stand Aufklärungsarbeit über den Islam als Weltreligion sowie vergleichende Betrachtungen der Weltreligionen, auch im Rahmen interreligiöser Dialoge. Darüber hinaus wurde über die politische Instrumentalisierung des Islam durch muslimischen Extremismus aufgeklärt. Im Jahr 2016 liefert die Landeszentrale für politische Bildung darüber hinaus Materialien für die Islamismus-Prävention in der Schule an alle allgemeinbildenden (außer Grundschulen) und berufsbildenden Schulen. Die Materialsammlung umfasst den Handreichungsordner „Islam und Schule“, das Themenheft „Islam und 3 ich“, das Themenheft „Religion“ sowie das Heft „Der Präventionsansatz von Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“. Herausgeber der Materialien ist die Bundeskoordination Schule ohne Rassismus - „Schule mit Courage“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. „Die Zahl der Aktivisten des politischen Salafismus in Sachsen-Anhalt bewegt sich im zweistelligen Bereich.“ ... wird im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Um wie viel Aktivisten handelt es sich in diesem Fall genau? Der Landesregierung sind derzeit 35 Aktivisten des politischen Salafismus in Sachsen-Anhalt bekannt.