Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/467 13.10.2016 (Ausgegeben am 14.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Sexueller Übergriff in Gernrode Kleine Anfrage - KA 7/235 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurde im Monat August des Jahres 2016 ein sexueller Übergriff auf eine Minderjährige in Gernrode angezeigt? Am 10. August 2016 wurden eine Strafanzeige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch (StGB) und der sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 1 und 5 StGB zum Nachteil einer Geschädigten aus Quedlinburg sowie eine Strafanzeige wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gem. § 177 Abs. 1 und 5 StGB zum Nachteil einer weiteren Geschädigten aus Gernrode erstattet. Angezeigter Tatort war Gernrode. 2. Wenn ja: Wie alt war das vermeintliche Opfer zum Tatzeitpunkt? Beide Geschädigte sind 14 Jahre alt. 3. Handelt es sich bei dem vermeintlichen Täter um einen Asylbewerber? Wenn ja: Wie alt ist dieser? In welcher Einrichtung ist dieser untergebracht ? Welchen Aufenthaltsstatus besitzt dieser? Nein. 2 4. Sind weitere Straftaten bekannt, an denen der Asylbewerber mutmaßlich beteiligt gewesen ist? Hintergrund hierzu sind erneute Hinweise zu einem ähnlich gelagerten Fall in Thale. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Im Übrigen sind keine weiteren Straftaten des vermeintlichen Täters bekannt. 5. Wieso wurde die Öffentlichkeit nicht über den Vorfall bzw. die Vorfälle informiert ? Im konkreten Sachverhalt erfolgte keine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei, weil es die Persönlichkeitsrechte sowohl der Opfer als auch des Beschuldigten zu wahren gilt, die ausnahmslos minderjährig sind. Zudem waren auch keine Fahndungsmaßnahmen erforderlich.