Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/480 20.10.2016 (Ausgegeben am 21.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Keindorf (CDU) Hochwasserschutzmaßnahmen Weiße Elster in Halle und Saalekreis Kleine Anfrage - KA 7/238 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wann beginnen die konkreten Planungen zum Bau der von der Landesregierung als vordringlich eingestuften Polder „Röpzig-Beuchlitz-Passendorf “ und „EIster-Luppe-Aue“? Wann werden die Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt? Die Maßnahmen Polder „Röpzig-Beuchlitz-Passendorf“ und Polder „EIster-Luppe- Aue“ sind Bestandteil des „Umsetzungskonzept zur Realisierung potenzieller Standorte für Hochwasserpolder und Deichrückverlegungen im Land Sachsen-Anhalt“. In diesem Konzept wurden bisher Aussagen zur grundsätzlichen Machbarkeit und zu den zu erwartenden Effekten in der Verbesserung des Hochwasserschutzes getroffen . Konkrete Termine für weitere Planungsschritte und zur Umsetzung sind derzeit noch nicht bestimmt. 2. Inwieweit ist sichergestellt, dass vom Hochwasser 2013 geschädigte Hausbesitzer , Unternehmer und Vertreter aller Stadtteile und Ortschaften entlang der Weißen Elster in die Planungen einbezogen werden? Welche konkreten Vorschläge bringen Betroffene ein? Die Einbeziehung aller Betroffenen ist zu einem sehr frühen Zeitpunkt durch Informationsveranstaltungen geplant. Im Zuge der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgt dann die offizielle Beteiligung der weiteren Genehmigungsbehörden, der Verbände und der betroffenen Bürger. 2 3. Wie bewertet die Landesregierung eine Ringdeichlösung für den denkmalwürdigen Ortsteil Planena unter hydraulischen, wirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Aspekten sowie vor dem Hintergrund bereits abgeschlossener Schutzmaßnahmen im dünn besiedelten FFH-Gebiet Merseburg- Werder? Eine Ringdeichlösung für die Ortslage Planena ist aus hydraulischen und naturschutzrechtlichen Aspekten problematisch, da bei dieser Variante Retentionsraum verloren geht und bauliche Eingriffe in die Aue erfolgen müssen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur Aussiedlung sind noch nicht angestellt worden. Ein Vergleich mit Merseburg Werder ist nicht möglich, da die dort vorhandene Hochwasserschutzanlage ertüchtigt und ergänzt wurde und das Stadtzentrum Merseburg damit ebenfalls geschützt wird. Die Maßnahme in Merseburg liegt nicht im FFH-Gebiet. Nur in einem kleinen südöstlichen Bereich liegt der UVS-Untersuchungsraum in einem Vogelschutzgebiet . 4. Stehen die beiden Polder als Retentionsflächen für eine Ringdeichlösung Planena zur Verfügung? Diese Frage kann erst im Rahmen der weiteren Planungen zu den beiden Poldern geprüft werden. 5. Wie bewertet die Landesregierung den Rückbau der Infiltrationsbecken in der Elster-Saale-Aue zur Gewinnung von Retentionsraum? Wann erfolgt der Rückbau? Falls noch nicht alle Untersuchungen dazu abgeschlossen werden konnten, welche Gründe für eine Verzögerung liegen vor? Der Rückbau der Infiltrationsbecken in der Elster-Saale-Aue würde den Retentionsraum vergrößern. Die Maßnahme wird daher begrüßt. Nach Angabe der Stadtwerke Halle werden Mitte 2017 Voruntersuchungen abgeschlossen, ob auf die Becken verzichtet werden kann. 6. Welche weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen ergreift die Landesregierung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in den Stadtteilen Halle- Ammendorf, -Radewell, -Burg, -Osendorf, -Planena sowie in den betroffenen Ortschaften im Saalekreis? Weitere Hochwasserschutzmaßnahmen in den genannten Ortslagen sind derzeit noch nicht konkret geplant.