Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/496 25.10.2016 (Ausgegeben am 25.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Überführung von IT-Leistungen des Technischen Polizeiamtes an Dataport Kleine Anfrage - KA 7/246 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Staatsvertrag zwischen der Landesregierung und Dataport wurde die Überführung von Fachanwendungen des Technischen Polizeiamtes (TPA) an Dataport vereinbart. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgaben und Leistungen wurden und werden in 2016 an externe Dienstleister vergeben, welche noch in den Jahren 2013 und 2014 durch das TPA erbracht wurden und wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen dafür? In 2016 wurde der Betrieb der Fachanwendungen „INPOL-Land Sachsen- Anhalt (ILSA)“ sowie „EPOST 810“ an den IT-Landesdienstleister Dataport vergeben . Bei erstgenannter Anwendung handelt es sich um das gemeinsame Fahndungssystem des Bundes und der Länder, welches als Verbundanwendung betrieben und genutzt wird. Jedes Bundesland betreibt eine eigene landesspezifische infrastrukturelle und softwaretechnische Ausprägung des Verfahrens. Bei der Polizei in Sachsen-Anhalt handelt es sich dabei um das Verfahren „ILSA“. Die formelle Kommunikation der Polizeien des Bundes und der Länder im Sinne der Polizeidienstvorschrift 810.1 wird durch die Fachanwendung „EPOST 810“ sichergestellt. 2 Die Migration beider Systeme wurde im September 2016 abgeschlossen und der Betrieb bei Dataport bedingt jährliche Leistungsentgelte in Höhe von 1,3 Mio. €. Zusätzlich zur Überführung der beiden benannten Verfahren werden im Jahr 2016 für einzelne Aufgabenkomplexe Unterstützungsleistungen beim Betrieb der Fachverfahren der Polizei seitens Dataport im Technischen Polizeiamt erbracht . Dies sind Unterstützungen z. B. bei folgenden Aufgaben: Administration verschiedener Serversysteme bzw. Umgebungen virtueller Server, Durchführung von Datensicherungsmaßnahmen im Technischen Polizeiamt und Unterstützung der Inbetriebnahme eines Backupsystems am Standort Otto-von-Guericke-Straße, Anforderungsanalyse und Umsetzung von Verfahren zur automatischen Installation und Systemintegration für physische und virtuelle Server bzw. Serversysteme , Systemmanagement für die Fachanwendungen des Landeskriminalamtes, Betreuung der Server- und dazugehöriger Clientsysteme. Hierfür ist bis Ende 2016 mit einer finanziellen Aufwendung von ca. 280.000 € zu rechnen. 2. In welchem Zeitraum werden welche IT-Applikationen an Dataport überführt ? Zusätzlich zu den in der Antwort zu Frage 1 genannten Systemen sollen weitere Aufgaben und Leistungen der polizeilichen IT zu Dataport überführt werden. Das betrifft nach jetzigem Stand der Projektarbeit: die dezentrale Versorgung der Informations- und Kommunikationstechnik in den polizeilichen Behörden und Einrichtungen, den User Help Desk, Teile des First-Level-Supports sowie das Operating, den Basisbetrieb und das technische Verfahrensmanagement polizeilicher Fachanwendungen, ausgewählte Aufgaben der Autorisierten Stelle Digitalfunk BOS. Dazu soll Dataport in der ersten Hälfte des Jahres 2017 die Betriebsverantwortung übergeben werden. In einem etwa dreijährigen Migrationszeitraum soll anschließend eine sukzessive Verlagerung der entsprechenden Systeme in das Rechenzentrum von Dataport erfolgen. 3 3. Für welchen Zeitraum sollen diese IT-Applikationen betrieben werden? Die Aufgaben und Leistungen sollen bis auf Weiteres von Dataport erbracht werden. 4. Wurde für den Betrieb dieser Applikationen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt - Dataport, TPA, andere Firmen? Die Basis für die Überleitung der Aufgaben und Leistungen bildet das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über den Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zur rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“ vom 13. Dezember 2013. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung entsprechend dem Fachkonzept WiBe 5.0 erfolgt parallel zur Erarbeitung des Migrationsvertrages. Die Migration der benannten Aufgaben und Leistungen wird derzeit durch Dataport eingehend kalkuliert . Mit Vorlage der konkreten Zahlen wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung abschließend erfolgen. In die Betrachtung wird neben den finanziellen Größen auch die Bewertung der nicht-monetären Aspekte (u. a. Handlungsdruck und Handlungsoptionen, Umfang des Dienstleistungsangebotes, Qualitätsverbesserung ) einfließen und eine nicht unwesentliche Rolle spielen. 5. Welche polizeilichen IT-Applikationen sollen für welche finanzielle Aufwendung ohne Personalgestellung bei Dataport betrieben werden? Mit keinem Personalübergang sind die unter der Antwort zu Frage 1 genannten IT-Applikationen und die ausgewählten Aufgaben der Autorisierten Stelle Digitalfunk BOS verbunden. 6. Welche polizeilichen IT-Applikationen sollen für welche finanzielle Aufwendung mit Personalgestellung bei Dataport betrieben werden? Der Überführung der sonstigen unter der Antwort zu Frage 2 genannten Aufgaben und Leistungen folgt gemäß dem Gesetz zum Staatsvertrag die Personalüberleitung . Es wird von jährlichen Aufwendungen in Höhe von 12,1 Mio. € ausgegangen. Für den geplanten dreijährigen Migrationszeitraum fallen zusätzlich Migrationskosten von jährlich 4,5 Mio. € an. 7. Welche Mittel wurden für den Eigenbetrieb der polizeilichen Anwendungen EPOST 810 und INPOL-Land Sachsen-Anhalt (ILSA) pro Jahr aufgewendet und welche jährlichen Kosten entstehen durch den Übergang zu Dataport? Bitte aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten je Anwendung . Der Betrieb der beiden Anwendungen bei Dataport verursacht jährliche Aufwendungen von rund 1,3 Mio. € (0,87 Mio. € ILSA, 0,3 Mio. € EPOST, 0,16 Mio. € verschlüsselte Netzverbindung zwischen Polizei und Dataport). 4 Für den Eigenbetrieb wurden für externe Dienstleistungen rund 90.000 € unmittelbar für „EPOST 810“ und für Investitionen bzw. Ergänzungsbeschaffungen im Durchschnitt ca. 900.000 € jährlich aufgewendet. In diesen Kosten sind jedoch auch umfangreiche Aufwendungen für diverse andere Applikationen enthalten. Da es sich um virtuelle Server handelt, ist eine Kostenaufteilung nicht möglich. Nicht enthalten sind die Kosten für den Betrieb der Rechenzentrumsinfrastruktur wie Serverstrom, Klimatisierung, Brandschutz sowie für die Unterbringung und die Arbeitsmittelausstattung des Personals. Für das technische Verfahrensmanagement der beiden Verfahren im Technischen Polizeiamt entstanden unmittelbare Personalkosten in Höhe von ca. 51.000 € pro Jahr und für Gemeinkosten in Höhe von 15.000 € pro Jahr. Ergänzende Personalkostenanteile für den Basisbetrieb sind nicht pro Verfahren bezifferbar. 8. Welche finanziellen Mittel werden für die Überführung von Aufgaben, Technik und Personal der dezentralen IT-Versorgung der Polizei an Dataport vorgesehen? Die für die Gewährleistung der dezentralen IT-Versorgung zu leistenden Aufwendungen sind in dem unter der Antwort zu Frage 6 genannten Gesamtbetrag enthalten. Eine detaillierte Aufschlüsselung für die Kosten der einzelnen, künftig durch Dataport zu erbringenden Leistungen liegt noch nicht vor. 9. Wie hoch war das jährliche IT-Budget der Polizei in den letzten fünf Jahren und wie hoch ist das jährliche Budget in den nächsten fünf Jahren? Das jährliche IT-Budget der Polizei (Kapitel 19 08) in den letzten fünf Jahren stellte sich wie folgt dar: Jahr Ansatz 2016 11.824.500 € 2015 14.308.700 € 2014 7.446.800 € 2013 7.019.400 € 2012 6.928.000 € Für die nächsten fünf Jahre sind die folgenden Planwerte im Kapitel 19 08 vorgesehen . 5 Jahr Ansatz 2017 21.105.600 € 2018 25.947.300 € 2019 25.885.300 € 2020 21.708.300 € 2021 21.723.300 € In diesen Haushaltsansätzen sind zusätzlich zu früheren Jahren u. a. die Projektkosten für die Migration der entsprechenden Systeme zu Dataport, anteilig Personalvollkosten für den Betrieb bei Dataport, Sach- und Investitionskosten für die Telekommunikationsüberwachung und Leitstellen der Polizei enthalten. 10. Welche finanziellen Mittel sind in den nächsten fünf Jahren für die Übernahme von Aufgaben und Leistungen durch Dataport vorgesehen? In den unter der Antwort zu Frage 9 aufgeführten Beträgen ist folgender Anteil für Dataport-Leistungen enthalten: Jahr Ansatz 2017 10.261.000 € 2018 15.861.000 € 2019 15.861.000 € 2020 13.769.000 € 2021 13.769.000 € Für die ersten drei Jahre ist eine Verrechnung mit den entsprechenden Personalvollkostenansätzen erfolgt. Für die Überleitung der Aufgaben der Autorisierten Stelle Digitalfunk BOS an Dataport wurden zudem im Einzelplan 03 für 2017 und die Folgejahre 750.000 € pro Jahr geplant.