Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/497 25.10.2016 (Ausgegeben am 25.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) „Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und Intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) in Sachsen-Anhalt“ Kleine Anfrage - KA 7/248 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung hat im Januar 2016 ein „Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und Intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) in Sachsen-Anhalt“ vorgelegt, das einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorsieht. Die nach den Wahlen vom 13. März 2016 gebildete Regierungskoalition aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt dieses Aktionsprogramm fort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. In welchem Umfang wurden bislang Finanzmittel und Beamtenarbeitsstunden für die Vorbereitung oder Umsetzung von Maßnahmen aufgewendet , die in diesem Aktionsprogramm erwähnt werden oder im Zusammenhang mit den dort erwähnten Maßnahmen stehen? Mit Stand zum 30. September 2016 sind rund 19.300 Euro für Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm aufgewendet worden. Die für die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm aufgewendeten Arbeitsstunden werden nicht erfasst. 2. Was ist an Ausgaben für 2016 insgesamt zu erwarten? Mit welchen Summen wird für 2017, 2018 und 2019 gerechnet? Bitte detaillierte Auflistung von finanziellen Mitteln und Beamtenarbeitsstunden pro Ministerium. 2 Im Jahr 2016 werden voraussichtlich ca. 38.000 Euro aus dem Haushaltsbudget des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung für die Umsetzung von Maßnahmen abfließen. Andere Ministerien sind daran nicht beteiligt. Die konkrete finanzielle Planung von Maßnahmen für die Jahre 2017 bis 2019 kann erst dann erfolgen, wenn die Haushaltspläne verabschiedet sind und die Höhe der Mittel für die Umsetzung des Aktionsprogramms zugewiesen sind. Für die Umsetzung des Aktionsprogramms sind für das Jahr 2017 insgesamt 98.400 Euro angemeldet und für das Jahr 2018 insgesamt 52.700 Euro. Die für die Umsetzung der Maßnahmen benötigten Arbeitsstunden werden nicht erfasst bzw. können auch nicht kalkuliert werden. 3. Wurden im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Realisierung von Maßnahmen, die im „Aktionsprogramm für die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und Intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) in Sachsen-Anhalt“ erwähnt werden oder im Zusammenhang mit den dort erwähnten Maßnahmen stehen, Gutachten oder anderweitige Dienstleistungen bei externen Stellen (Institute, Experten etc.) in Auftrag gegeben, und wenn ja, in welchem Umfang? Bitte detaillierte Auflistung aller Verträge mit Vertragspartner, vereinbarter Beratungsleistung und Honorarsumme. Anderweitige Dienstleistungen wurden allein beansprucht für das Redigieren der Kinderbücherliste, die Gestaltung, den Druck und Versand des Aktionsprogramms und der Kinderbücherliste in dem unter Frage 1 benannten finanziellen Umfang. 4. Wurde das Aktionsprogramm selbst im Ministerium für Justiz und Gleichstellung erstellt oder wurden damit ganz oder teilweise externe Stellen beauftragt? Für den Fall der Erstellung im Ministerium bitte Darstellung des Arbeitsaufwandes, für den Fall der Einbeziehung externer Stellen bitte Angabe der genauen Konditionen. Das Aktionsprogramm ist im Ministerium für Justiz und Gleichstellung erstellt worden. Der Arbeitsaufwand in Arbeitsstunden kann nachträglich nicht beziffert werden, da er nicht erfasst wurde.