Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/501 25.10.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 26.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich Kleine Anfrage - KA 7/155 Vorbemerkung des Fragestellenden: Frauen prägen mit künstlerischer und kreativer Gestaltungskraft das kulturelle Angebot in Deutschland und tragen zu einer Vielfalt bei, die weltweit ihresgleichen sucht. Die Erwerbstätigkeit von Männern und Frauen ist insgesamt in den letzten Jahren gestiegen, der Anteil der Frauen ist dabei höher. Dennoch kann von Chancengleichheit nicht die Rede sein, wenn strukturelle Hindernisse wie tradierte Vorstellungen und Muster, stereotype Vorurteile und Sehgewohnheiten auch im Kulturbereich noch weit verbreitet sind. Dies spiegelt sich beispielsweise im Gender Pay Gap, der bei freiberuflichen Künstlerinnen bis zu 24 % beträgt, wie eine kürzlich veröffentlichte Studie des Deutschen Kulturrats „Frauen in Kultur und Medien. Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge“ wider. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur Vorbemerkung: Die Landesregierung weiß sich dem Ziel verpflichtet, Männern und Frauen auch im kulturellen Bereich gleiche Chancen zu eröffnen und strukturellen Hindernissen entgegen zu wirken. 2 Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgte unter Federführung der Staatskanzlei - Ministerium für Kultur und Beteiligung des Ministeriums für Inneres und Sport, des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung, des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie der Kommunen als Träger kultureller Einrichtungen. Eine Anlage zu Frage 6 der Kleinen Anfrage, aus der Anzahlen der Studierenden der festgelegten Studienbereiche nach Hochschulen für die Wintersemester 2005/06 bis 2015/16 zu entnehmen sind, darf gemäß § 11 Abs. 2 Hochschulstatistikgesetz aufgrund von mehreren aufgeführten Einzelfällen nicht veröffentlicht werden, da dies Dritten ermöglichen würde, Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu ziehen. Diese Anlage wird separat übermittelt und kann beim Landtag eingesehen werden. Frage 1: Wie gestaltet sich die Repräsentanz von Männern und Frauen in öffentlich geförderten Kultureinrichtungen, öffentlich-rechtlichen Stiftungen und institutionell geförderten Vereinen und Verbänden in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Einrichtungen , Branchen (Musik, Theater und Orchester, Museen und Stiftungen, Literatur und Bibliotheken etc.) und jeweiligen Positionen (Leitung, künstlerisches Personal, nicht darstellendes Personal, Technik und Werkstätten, Verwaltung ) aufschlüsseln. Bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre darstellen. Zur Erfassung der Aufgaben im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei - Ministerium für Kultur wurde ein einheitlicher Erfassungsbogen entwickelt und allen betreffenden Institutionen übermittelt. Die zurück übermittelten Daten wurden in der Anlage 1 zusammengefasst und beigefügt . Dazu ist anzumerken, dass es sich um sehr unterschiedliche Institutionen handelt. Die Personalkörper und Gremien sind überwiegend klein und unter fachspezifischen Prämissen über Jahre entstanden. Vergleichende Schlussfolgerungen sind daher nur sehr eingeschränkt möglich. Bezüglich der Angaben zu Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist anzumerken , dass dieser Bereich der kommunalen Selbstverwaltung unterliegt und dem Ministerium für Inneres und Sport als Oberste Kommunalaufsichtsbehörde keine Erkenntnisse hierzu vorliegen, die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage herangezogen werden konnten. Die Kommunen sind kommunalverfassungsrechtlich auch nicht verpflichtet, dem Ministerium für Inneres und Sport die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage gewünschten Informationen zu übermitteln. Gleichwohl wurden die Kommunen gebeten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Beantwortung der Kleinen Anfrage zu beteiligen. Es ist festzuhalten, dass sich nicht alle Gemeinden und Landkreise an der Abfrage beteiligt haben bzw. keine Angaben für den gesamten Zeitraum übermittelten. Die von den kommunalen Gebietskörperschaften an die Landesregierung übermittelten Daten wurden in der Anlage 2 zusammengefasst und beigefügt. 3 Frage 2: Wie ist die Repräsentanz von Frauen und Männern in Gremien und Kuratorien der öffentlich geförderten Kultureinrichtungen, öffentlich-rechtlichen Stiftungen , Vereinen und Verbänden? Bezüglich der Angaben in unmittelbarem Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei - Ministerium für Kultur sind die Angaben der betroffenen Institutionen in Anlage 3 zusammengefasst und beigefügt. Frage 3: Gewährleisten die Förderrichtlinien, dass ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen besteht? Bei den Förderrichtlinien ist die Frage der Geschlechterzugehörigkeit kein Kriterium. Frage 4: Wie ist die Verteilung von Männern und Frauen bei der Vergabe von Stipendien (Kunststiftung) und Landespreisen (Literaturpreis, Musikpreis, Jugendpreis)? Wird bei der Nachwuchsförderung auf Geschlechtergerechtigkeit geachtet? Gibt es spezielle Angebote für Künstlerinnen? Bei der Vergabe von Stipendien und Preisen ist die Geschlechtergerechtigkeit kein Kriterium. Zur Verteilung siehe Anlage 4. Frage 5: Welche Maßnahmen zur Gleichstellung hat die Landesregierung für den Kulturbereich ergriffen bzw. sind geplant? Sind spezielle Fördermaßnahmen bspw. die Anpassung von Förderrichtlinien oder die Vergabe von Aufträgen für die Gleichstellung geplant? Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung verweist in seiner Stellungnahme auf die allgemeinen Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt sowie auf das Gender-Mainstreaming-Konzept der Landesregierung. Im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Landesprogramms durch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung wird die Staatskanzlei - Ministerium für Kultur prüfen, ob spezielle Maßnahmen für den Kulturbereich zu ergänzen sind. Frage 6: Wie ist die Repräsentanz von Männern und Frauen bei der Wahl von künstlerischen Studiengängen und Sprach- und Kulturwissenschaften an Hochschulen des Landes? Bitte die Entwicklung der letzten zehn Jahre darstellen. Für die Beantwortung dieser Frage ist das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zuständig und hat zugearbeitet. Gemäß Hochschulstatistikgesetz werden durch die Hochschulen die Merkmale Fächergruppen , Studienbereiche und Studienfächer der Studierenden erhoben und an die Statistischen Landesämter gemeldet. Den Hochschulen obliegt gemäß § 9 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die Zusammenstellung bzw. die Entwicklung eines Studiengangs, da sie über die fachlichen Kompetenzen verfügen, um Stu- 4 dienbereiche zu Studiengängen zu verknüpfen. Aus den dem zuständigen Ressort vorliegenden Daten kann die Anfrage nur zu künstlerischen Studienbereichen und Studienbereichen in Sprach- und Kulturwissenschaften und nicht zu Studiengängen beantwortet werden. Weil es keine festgelegte Definition im Schlüsselverzeichnis für die Studenten- und Prüfungsstatistik des Statistischen Bundesamtes gibt, welche Studienbereiche Sprach- und Kulturwissenschaften und den künstlerischen Bereich umfassen, wurden entsprechende Festlegungen durch das Ministerium für Wirtschaft , Wissenschaft und Digitalisierung getroffen. Auf die Anlage 5 wird verwiesen. In dem abgebildeten Zeitraum sank die Studierendenanzahl in den ausgewählten Studienbereichen äquivalent zu der Entwicklung der Gesamtstudierendenanzahl (Demografischer Wandel). Im WS 2010/11 gab es aufgrund von Einmaleffekten wie dem Doppelten Abiturjahrgang und der Aussetzung des Wehrdienstes einen Anstieg. Der Anteil der weiblichen Studierenden in den ausgewählten Studienbereichen fällt leicht seit dem WS 2006/07 (von 68,7 % auf 64,4%). Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.