Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/513 27.10.2016 (Ausgegeben am 27.10.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Verwendung von Repräsentationsmitteln Kleine Anfrage - KA 7/253 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das kommunale Haushaltsrecht sieht für alle Haushaltsmittel deren sachgerechte und sparsame Verwendung vor. Besondere Sensibilität ist also gerade bei der Verwendung öffentlicher Gelder als Repräsentationsmittel geboten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellungen zu 1 und 3 liegen der Landesregierung nicht vor. Die vorliegenden Daten basieren auf Angaben der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde (Landesverwaltungsamt). 1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2010 bis 2016 in den Landkreisen Sachsen-Anhalts Repräsentationsmittel aufgewendet? Auf der Grundlage der von den Landkreisen übermittelten Angaben wurden in den Jahren 2010 bis 2016 die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Repräsentationsmittel aufgewendet: 2 LK Höhe der verwendeten Repräsentationsmittel in den Jahren 2010 bis 2016 in € Verwendungszweck der Mittel ABI ca. 70.000,00 Präsente und Blumen: 100. Geburtstag, Ehejubiläen, Firmenjubiläen , Kränze zum Volkstrauertag, Auszeichnung von Lehrlingen, Schreibsets, Schmuckmappen BK 190.285,07 Teilnahme an Messen (Reisebörse Leipzig, Ostfalentage, ITB, Grüne Woche) sowie weitere Marketingmaßnahmen (Informationsmaterialien) BLK 52.635,67 Zuwendungen an Vereine zu Jubiläen, Festen usw., Präsente , Pokale, Verpflegung, Eintritte usw. für Gäste des Landkreises, Ausgestaltung von Veranstaltungen HZ 86.000,00 Repräsentationsgeschenke, Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern zu besonderen Anlässen und Alters- und Ehejubiläen JL 25.776,13 Empfänge, Ehrungen und Glückwünsche zu Jubiläen (Ehejubiläen , 100. Geburtstage, Firmenjubiläen), Verabschiedungen usw. MSH 67.134,00 Blumen, Sachgeschenke zu Geburtstagen, Ehrentagen und Jubiläen älterer Bürger, Ehepaare, Repräsentanten des Landkreises, Repräsentanten anderer Landkreise bzw. des Landes Sachsen-Anhalt, Sachgeschenke bzw. Geldzuwendungen für Firmen- und Vereinsjubiläen im Landkreis, Blumen , Kränze bei Trauergedenktagen, Sachgeschenke, Geldzuwendungen für besondere Aktivitäten und Aktionen im Landkreis (Wonneproppen, Kinderveranstaltungen usw.), Bewirtung bei Beratung mit Investoren, Firmen, übergeordneten Dienststellen usw. SAW 17.965,64 Grüne Woche SDL 16.663,32 Ehrungen, Vereine, Verbände SK 124.794,16 Empfänge, Konferenzen (Asylkonferenz), Partnerschaften (Rhein-Pfalz-Kreis, polnische Partnerkreise Gizycko und Pajeczanski) SLK 33.534,70 Außenerscheinung des Landkreises als Gesamtheit z. B. Messeauftritte, Empfänge usw. WB 9.614,94 Ehrungen von Schulen, Vereinen, Organisationen, Ehrenamt (Gutscheine, Pokale, Blumen), Kränze, Blumen anlassbezogen , Beratungen des Landrates mit übergeordneten Behörden, Abgeordneten usw., Verwendung auch durch Fachdienste bei Bedarf 2. Gibt es für deren Verwendungskriterien eine Richtlinie oder ähnliche Empfehlungen ? Wenn ja, bitte anfügen. Nein. 3 3. Für welche Zwecke werden Repräsentationsmittel überwiegend verwendet ? Auf die Übersicht in der Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Hat das Landesverwaltungsamt in seiner Tätigkeit als Kommunalaufsicht bisher bereits einmal Erkenntnisse zur nicht sachgerechten Verwendung von Repräsentationsmitteln gewonnen? Wenn ja, welche? Das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde hat keine Kenntnisse zur nicht sachgerechten Verwendung von Repräsentationsmitteln. 5. Wie sieht die Landesregierung die Verwendung dieser Mittel, um damit Empfänge zu privaten Jubiläen von Amtsträgern der Landkreisverwaltung zu finanzieren? Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Art. 2 Abs. 3, 87 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt garantieren den Kommunen das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu verwalten. Von der verfassungsrechtlich garantierten Eigenverantwortlichkeit der Aufgabenwahrnehmung ist auch die Repräsentation der Kommune nach außen umfasst . Die Kommunen können insoweit grundsätzlich in eigener Verantwortung entscheiden, ob, wann und wie sie repräsentative Veranstaltungen und Aktivitäten im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und einer geordneten Haushaltswirtschaft durchführen. Die verfassungsrechtliche Selbstverwaltungsgarantie gewährleistet den Kommunen mithin einen grundsätzlich weitreichenden Handlungs- und Entfaltungsspielraum bei der Art und Weise repräsentativer Anlässe und Aktivitäten.