Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/524 04.11.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 05.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Hochwasserschäden an Straßen und Wegen der Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg Kleine Anfrage - KA 7/256 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Sommerhochwasser 2013 hat in Sachsen-Anhalt hohe Schäden an kommunaler Infrastruktur hinterlassen. Den Wiederaufbau unterstützt das Land aus Geldern der Länder, des Bundes und der europäischen Union. Kommunen konnten aufgrund nachgewiesener Hochwasserschäden Zuwendungen aus der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 (nachfolgend RL Hochwasser genannt) beantragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr unter Beteiligung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche kommunalen Straßen und Wege im Bereich der Gemeinde Loitsche -Heinrichsberg (Verbandsgemeinde Elbe-Heide) waren im Sommer 2013 im Rahmen des Hochwassers an Elbe und Ohre überflutet? Bitte kartografisch darstellen. Die kommunalen Straßen und Wege im Bereich der Gemeinde Loitsche- Heinrichsberg, die im Sommer 2013 im Rahmen des Hochwassers an Elbe und Ohre überflutet waren, sind kartografisch in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Folgende Straßen und Wege waren betroffen: „Feldweg zum Seegraben“ (OT Loitsche) 2 „Verlängerung Triftstraße“ (OT Loitsche) „Weg zur alten Schäferei“ (OT Heinrichsberg) „Weg zwischen Brinkweg und Gartenstraße“ (OT Heinrichsberg) „Heinrichsberger Straße“ (OT Loitsche) „Schmiedeweg“ (OT Heinrichsberg). 2. Existieren Luftbildaufnahmen und ähnliche Dokumente der Hochwasserstände in der Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg aus dem Sommer 2013? Wenn ja, bitte beifügen. Luftbildaufnahmen zum Zeitpunkt des Hochwassers im Juni 2013 liegen für dieses Gebiet nicht vor. 3. Welche Schäden an kommunalen Straßen und Wegen wurden unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht? Wie hoch waren die Schäden? Lage der beschädigten Infrastruktur bitte in der kartografischen Darstellung der Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg ausweisen. Das Hochwasser 2013 hat in der Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg Schäden im Außen- und Innenbereich der Gemeinde verursacht. Die Hochwasserschadensregulierung erfolgt gemäß der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen: „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) Gem. RdErl. der StK des MF, MI, MLV, MK, MS vom 23.8.2013 - WAST-04011- HW 2013“. Für die Schadensregulierung im Außenbereich (Anlage 1) gemäß Teil B der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 „Hilfen zur Schadensbeseitigung der Land- und Forstwirtschaft und in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden“ ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) als Bewilligungsstelle zuständig. Die Höhe der Schäden stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: „Sanierung des Feldweges zum Seegraben“ (OT Loitsche) Bewilligung in Höhe von 120.360,75 EUR „Sanierung der Verlängerung Triftstraße“ (OT Loitsche) Bewilligung in Höhe von 25.584,00 EUR „Sanierung des Weges zur alten Schäferei“ (OT Heinrichsberg) Bewilligung in Höhe von 429.020,47 EUR Für die Beseitigung der Schäden im Innenbereich (Anlage 2) gemäß Teil E der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 „Hilfen zur Schadensbeseitigung bei der Infrastruktur in den Gemeinden und weiterer Körperschaften des öffentlichen Rechts“ ist das Landesverwaltungsamt (LVwA) als Bewilligungsstelle zuständig. 3 Die Höhe der Schäden stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: „Sanierung des Weges zwischen Brinkweg und Gartenstraße“ (OT Heinrichsberg ) Bewilligung in Höhe von 19.458,67 „Heinrichsberger Straße“ (OT Loitsche) Bewilligung in Höhe von 225.862,00 EUR „Sanierung des Schmiedeweges“ (OT Heinrichsberg) Bewilligung in Höhe von 476.753,00 EUR. 4. Für die Beseitigung welcher dieser Schäden wurden Zuwendungen zur Schadensbeseitigung gemäß RL Hochwasser beantragt? Für die Beseitigung der Schäden im Außenbereich (Anlage 1) wurden gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) Teil B „Hilfen zur Schadensbeseitigung der Land- und Forstwirtschaft und in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden“ für folgende Maßnahmen Zuwendungen beantragt: „Sanierung des Feldweges zum Seegraben“ (OT Loitsche) „Sanierung der Verlängerung Triftstraße“ (OT Loitsche) „Sanierung des Weges zur alten Schäferei“ (OT Heinrichsberg). Nach der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 Teil E „Hilfen zur Schadensbeseitigung bei der Infrastruktur in den Gemeinden und weiterer Körperschaften des öffentlichen Rechts“ wurde für folgende Maßnahmen Zuwendungen beantragt: „Sanierung des Weges zwischen Brinkweg und Gartenstraße“ (OT Heinrichsberg ) „Heinrichsberger Straße“ (OT Loitsche) „Sanierung des Schmiedeweges“ (OT Heinrichsberg). 5. Wie wurden diese Schäden seitens der Antragsteller dokumentiert und nachgewiesen? Inwiefern wurden die Schäden seitens der Bewilligungsbehörde überprüft? Für die Beantragung der Mittel zur Hochwasserschadensregulierung wurden von den Kommunen die vorgegebenen Formulare einschließlich Schadensgutachten und Kostenermittlung für jede Einzelmaßnahme bei den zuständigen Bewilligungsstellen eingereicht. Das ALFF (für Schäden nach Teil B) und das LVwA (für Schäden nach Teil E) als Bewilligungsbehörden haben die Schäden nach Aktenlage geprüft und bewilligt. 4 6. Welche der beantragten Vorhaben wurden seitens des Landes von welcher Stelle, in welcher Höhe und ggf. mit welchen Auflagen bewilligt? Bitte für jedes Vorhaben einzeln aufführen. Für die Schadensregulierung der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden gemäß Teil B der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 wurden folgende Maßnahmen durch das ALFF bewilligt: „Sanierung des Feldweges zum Seegraben“ (OT Loitsche) Bewilligung in Höhe von 120.360,75 EUR „Sanierung der Verlängerung Triftstraße“ (OT Loitsche) Bewilligung in Höhe von 25.584,00 EUR „Sanierung des Weges zur alten Schäferei“ (OT Heinrichsberg) Bewilligung in Höhe von 429.020,47 EUR.   Folgende Maßnahmen wurden durch das LVwA nach Teil E (kommunale Infrastruktur ) der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 bewilligt: „Sanierung des Weges zwischen Brinkweg und Gartenstraße“ (OT Heinrichsberg ) Bewilligung in Höhe von 19.458,67 EUR (zuletzt geändert mit 2. Änderungsbescheid vom 29.07.2015). „Heinrichsberger Straße“ (OT Loitsche) Bewilligung in Höhe von 225.862,00 EUR (zuletzt geändert mit 4. Änderungsbescheid vom 10.07.2016). „Sanierung des Schmiedeweges“ (OT Heinrichsberg) Bewilligung in Höhe von 476.753,00 EUR (zuletzt geändert mit 3. Änderungsbescheid vom 26.01.2016). Zusätzliche Auflage aus dem Zuwendungsbescheid vom 16.07.2014: „Die Verbandsgemeinde Elbe-Heide wird aufgefordert vor Auszahlung der Mittel eine aktualisierte Beschlussvorlage des Verbandsgemeinderates für o. g. Maßnahme nachzuweisen.“ Der Beschluss des Gemeinderates vom 21.07.2014 wurde dem LVwA nachgereicht . 7. In welchem Verfahrensstand befinden sich Beantragung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen? Die Maßnahmen im Außenbereich befinden sich in folgendem Verfahrensstand: „Sanierung des Feldweges zum Seegraben“ (OT Loitsche) Bewilligung ist erfolgt „Sanierung der Verlängerung Triftstraße“ (OT Loitsche) Bewilligung ist erfolgt „Sanierung des Weges zur alten Schäferei“ (OT Heinrichsberg) Bewilligung ist erfolgt 5 Die Maßnahmen im Innenbereich haben folgenden Verfahrensstand: „Sanierung des Weges zwischen Brinkweg und Gartenstraße“ (OT Heinrichsberg ) Die Baumaßnahme wurde abgeschlossen. Die gesamte Zuwendung in Höhe von 19.458,67 EUR wurde abgefordert und auch ausgezahlt. Der Verwendungsnachweis wurde beim LVwA eingereicht. „Heinrichsberger Straße“ (OT Loitsche) Im östlichen Abschnitt der Heinrichsberger Straße erfolgt noch voraussichtlich bis Mitte 2017 die Schadensbeseitigung. Für die übrigen Abschnitte wurden die Baumaßnahmen abgeschlossen. „Sanierung des Schmiedeweges“ (OT Heinrichsberg) Die Baumaßnahme wird bis Anfang November 2016 abgeschlossen sein. Anschließend folgt die Schlussrechnung. Aufgrund von Nachträgen durch die Baufirma wurde am 05.07.2016 ein Antrag auf Erhöhung der Zuwendung gestellt. Hierzu sind noch weitere Zuarbeiten durch den Antragssteller erforderlich. 8. Bei welchen dieser Maßnahmen werden Straßen und Wege lediglich hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Spurbreite, Oberfläche etc. instandgesetzt? Die folgenden der beantragten Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Beschaffenheit , Spurbreite und Oberfläche wieder instandgesetzt: Feldweg zum Seegraben Verlängerung Triftstraße. Die Sanierung des „Weges zwischen Brinkweg und Gartenstraße“ wurde hinsichtlich seiner Oberfläche lediglich instandgesetzt. 9. Bei welchen Maßnahmen werden Straßen und Wege hinsichtlich ihrer Beschaffenheit , Spurbreite, Oberfläche etc. in einen anderen Zustand als denjenigen vor dem Schadensereignis versetzt? Bitte begründen. Für die im ALFF beantragte Maßnahme zur Beseitigung der Hochwasserschäden an ländlichen Wegen „Weg zur alten Schäferei“ soll die beschädigte Betonspurbahn im Boden verbleiben. Dadurch entfallen die Rückbaukosten. Auf die alte Betonspurbahn wird eine neue Asphaltdecke aufgebracht. Diese ist elastisch genug, um Spannungen besser als eine Betonspurbahn aufnehmen zu können. Im südlichen Abschnitt der „Heinrichsberger Straße“ wurde die Straßenoberfläche in einen anderen Zustand versetzt. Mit dem Schadensgutachten wurden erhebliche Straßenschäden an der mit Großsteinpflaster belegten Straße dokumentiert , die mit dem Aufbringen einer Asphaltdeckschicht wiederhergestellt wird. 6 Für den östlichen Abschnitt der „Heinrichsberger Straße“ und für die Maßnahme „Sanierung des Schmiedeweges“ erfolgt ein grundhafter Straßenausbau. Dieser wurde durch die im Schadensgutachten dokumentierten Schäden an den Straßen und der Regenwasserkanalisation/Straßenentwässerung notwendig. 10. Bei welchen dieser Maßnahmen handelt es sich um eine Förderung der Beseitigung von Hochwasserschäden nach Nr. 2.1. der RL Hochwasser? Für die Beantwortung der Fragen 10 bis 11 gilt, dass die Punkte 2.1 und 2.2 des Abschnittes 1 der RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 keine eigenen Fördertatbestände darstellen. Des weiteren wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.  11. Bei welchen dieser Maßnahmen handelt es sich um eine Förderung der Beseitigung von Hochwasserschäden nach Nr. 2.2. der RL Hochwasser? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 9 verwiesen. 12. Im Falle einer Förderung nach Nr. 2.2. RL Hochwasser: Welche Mehrkosten entstehen durch eine Abweichung? Wer trägt die Mehrkosten? Welche Gründe sprechen im Einzelfall für das Abweichen von der beschädigten Anlage und begründen die Fördertatbestände nach Nr. 2.2. der RL Hochwasser? Mehrkosten können nicht ausgeschlossen werden, da im Hinblick auf die Beseitigung der Schäden allein die beigebrachten Schadensgutachten entscheidend sind. Dabei kann es sich um die Beseitigung der Schäden gemäß Abschnitt 1 Nr. 2.1 oder aber um die Wiederherstellung gemäß Nr. 2.2 handeln. \ }~ f',\(h; ;'.1. " .l .~'~{~,! (,',(,. ': .', \':j .~rlcoV ... ~~ . , Jjhsche ._._ ..... ;.,r. .' ; ,.? .... " .. ~:.~/~r .:~~;.-,'. v- j "" ...... .",.,, __ G·!<,:.;:. ~; 't. :':10111,. .-.'. , \ '- ~ . "" '\ " ,I " " . .' '-" ~:':;~ :;. ,".... . ", ." . .. _ --~_ . .,. ... v.~.,1 .-:-:. -:- : '. .- -- --_ ... .. -- -----. . ~ :I ... . .':.{~<~ .. :':-'~\;~ .... -,.~ .... -... :,'- -_ ..... .... MSdi...,h: , .•.. I. , . '. L 0 itsche-Hlei riräell$b~rt' '.~' \~ I ', ' ' . ~ • \ ,,'- '1._ · ... -r ! 'I \\.:'" J,., rf / .0 , '. '\ _ ... ;.-/\ ...... . ---'" '\x«.C: .. .... /./ .(J .;~-:z' ~ .. ,~:>.<~~ "'):,;/ .. 'Jt~ ...... <~~ ". .•.••.• :::.:;.. •.. 4. . ...•.. :"". ...... ",. '. 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