Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/544 10.11.2016 (Ausgegeben am 11.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Konzentration auf einen Standort der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt (II) Kleine Anfrage - KA 7/270 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/362 vom 16. September 2016 liegt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit dem Titel „Konzentration auf einen Standort der Rechtsmedizin in Sachsen-Anhalt“ vor. Aus der Antwort der Landesregierung ergeben sich hiermit folgende ergänzende Fragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Das Defizit des Instituts für Rechtsmedizin für das Jahr 2015 beträgt zurzeit 945.500 €. In diesem Jahr war eine annähernde Kostendeckung nur durch den Einsatz der zusätzlichen Mittel der drei beteiligten Ministerien MW, MI und MJ möglich (Drs. 7/362, Antwort zu Frage 4). Frage 1.1: Wie sollen im Jahr 2016 sowie in den folgenden Jahren eine annähernde Kostendeckung erreicht werden? Im Jahr 2016 erhält das Institut für Rechtsmedizin zur Kostendeckung einen Zuschuss des Landes (siehe Antwort zu Frage 1.3). In diesem Zusammenhang wird auf die ausdrückliche Formulierung im Koalitionsvertrag hingewiesen: „Erforderlich ist weiterhin ein Ausgleich der Verluste in der Rechtsmedizin, die aufgrund öffentlicher Aufgaben, insbesondere im Bereich der Opferambulanzen entstehen.“ (S. 91 ff.). 2 Für die folgenden Jahre werden auf dieser Grundlage Gespräche zwischen den Ressorts geführt, um die erforderliche rechtsmedizinische Versorgung und die notwendige Vorhaltung für den Opferschutz aufrechtzuerhalten. Frage 1.2: Rechnet die Landesregierung auch für das Jahr 2016 mit einem Defizit des Instituts für Rechtsmedizin? Die Landesregierung rechnet auch für das Jahr 2016 mit einem Defizit des Instituts für Rechtsmedizin. Frage 1.3: Wenn ja, wie, durch welches Ressort und in welcher Höhe soll das Defizit ausgeglichen werden? Im Jahr 2016 erhält das Rechtsmedizinische Institut am Universitätsklinikum Halle (Saale) zur Deckung des durch die Leistungserbringung für die Strafverfolgungsbehörden verursachten Defizits einen Zuschuss in Höhe von 600 T€. Die Ressorts MW, MJ und MI beteiligen sich an diesem Zuschuss mit jeweils 200 T€. Frage 1.4: Welche erbrachten Leistungen des Instituts für Rechtsmedizin entfallen auf welche Ressorts? Welche Kosten in welcher Höhe fallen dabei jeweils an? Ein Teil der Gewaltopferuntersuchungen wird ohne Beauftragung der Strafverfolgungsbehörden durchgeführt. Eine konkrete Zuordnung zu einem Ressort ist daher nicht möglich. Weiterbildungen für die Polizei werden für den Geschäftsbereich Inneres und Sport (MI) durchgeführt. Sektionen/Gutachten, Toxikologie, DNA-Untersuchungen , Blutalkoholbestimmungen, Leichentransporte, Reise-/Einsatzkosten für Fahrten zu Fund-/Tatorten bzw. Gewaltopferuntersuchungen, Gewahrsamstauglichkeitsuntersuchungen , Blutentnahme für Alkohol- und Drogenuntersuchungen, körperliche Untersuchungen von Beschuldigten und Gewaltopfern, Todesfeststellungen und Leichenaufbewahrung werden sowohl für den Geschäftsbereich MI als auch für den Geschäftsbereich Justiz und Gleichstellung (MJ) erbracht. Folgende Kosten fallen für die vorgenannten Dienstleistungen am Rechtsmedizinischen Institut des Universitätsklinikums Halle/Saale im Jahr 2015 nach Angaben des Instituts jeweils an: 3 Leistungen für Strafverfolgungsbehörden Sachsen- Anhalt Morphologie EUR Toxikologie EUR DNA- Labor EUR Gesamt EUR Sektionen/Gutachten/körperliche Untersuchungen von Beschuldigten und Gewaltopfern 1.050.951,30 0,00 55,95 1.051.007,25 Toxikologie 3.300,54 632.035,21 0,00 635.335,75 DNA-Untersuchungen 411.346,53 411.346,53 Blutalkoholbestimmung 8.302,74 188.045,22 0,00 196.347,96 Leichentransporte 49.699,28 0,00 0,00 49.699,28 Reise-/Einsatzkosten für Fahrten zu Fund-/Tatorten bzw. Gewaltopferuntersuchungen 37.665,43 0,00 0,00 37.665,43 Gewahrsamtauglichkeitsuntersuchungen , Blutentnahme für Alkohol- und Drogenuntersuchungen 6.102,51 0,00 0,00 6.102,51 Todesfeststellungen 67,02 0,00 0,00 67,02 Leichenaufbewahrung 15,00 0,00 0,00 15,00 Weiterbildung Polizei (keine Einnahmen)* 5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 Gesamt 1.161.103,82 820.080,42 411.402,48 2.392.586,73 Gewaltopferuntersuchungen ohne Beauftragung der Strafverfolgungsbehörden (keine Einnahmen ) 117.000,00 0,00 0,00 117.000,00 nachrichtlich: MJ 1.057.478,82 122.456,89 406.417,10 1.586.352,80 MI 103.625,00 697.623,54 4.985,39 806.233,93 Gesamt 1.161.103,82 820.080,42 411.402,48 2.392.586,73 * Weiterbildungen der Polizei finden auf Bitte von Polizeirevieren bzw. Polizeidirektionen statt; hinzu kommen jährliche Arbeitstagungen der Rechtsmedizin für die Polizei, Justiz und LKA, an denen vorrangig Polizistinnen und Polizisten teilnehmen; für diese Weiterbildungen/Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben Frage 1.5: Aus welchen Gründen wurden die notwendigen Baumaßnahmen für die Konzentration der forensischen Toxikologie in Halle noch nicht durchgeführt? Wann sollen die notwendigen Baumaßnahmen realisiert werden? Die Mittel für die bauliche Sanierung der Rechtsmedizin zur Verlagerung der Toxikologie an den Standort Halle sind in der mittelfristigen Finanzplanung unter Haushaltsvorbehalt berücksichtigt, allerdings im Epl. 20 erst ab dem Haushaltsjahr 2017 veranschlagt . Ein Vorziehen der Baumaßnahme am Standort Halle in den Haushalt 2015/2016 gelang nicht, da noch Klärungsbedarf zur künftigen Unterbringung der Rechtsmedizin in Halle bestand. 4 Frage 2: Am Standort Halle wurden im Jahr 2015 234 und an der Außenstelle Magdeburg 226 Gewaltopferuntersuchungen durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2016 waren es in Halle 137 und in Magdeburg 158 Gewaltopferuntersuchungen (Drs. 7/362, Antwort zu Frage 1). Aus welchen Landkreisen fanden am Standort Halle sowie an der Außenstelle Magdeburg im Jahr 2015 sowie im ersten Halbjahr 2016 wie viele Gewaltopferuntersuchungen statt? Bitte differenziert nach Landkreisen, Standort Halle bzw. Magdeburg, Anzahl der Untersuchungsfälle und Jahren aufführen. Die Übersichten, aus welchen Landkreisen am Standort Halle und an der Außenstelle Magdeburg im Jahr 2015 sowie im ersten Halbjahr 2016 wie viele Gewaltopferuntersuchungen stattfinden, ist in den nachfolgenden Tabellen (differenziert nach Landkreisen , Standort Halle bzw. Magdeburg, Anzahl der Untersuchungsfälle und Jahren) dargestellt. Halle (Saale) 2015 Halle (Saale) 1. HJ 2016 Landkreis Anzahl Landkreis Anzahl Salzwedel 1 Magdeburg 1 Stendal 1 Salzlandkreis 1 Magdeburg 1 Anhalt-Bitterfeld 2 Harz 1 Dessau-Roßlau 22 Salzlandkreis 3 Mansfeld-Südharz 8 Anhalt-Bitterfeld 3 Saalekreis 7 Dessau-Roßlau 26 Halle 79 Mansfeld-Südharz 9 Burgenlandkreis 16 Saalekreis 13 Braunschweig 1 Halle 153 Gesamt 137 Burgenlandkreis 20 Dresden 1 Nordhausen 2 Gesamt 234 Außenstelle Magdeburg 2015 Außenstelle Magdeburg 1. Halbjahr 2016 Landkreis Anzahl Landkreis Anzahl Börde 23 Aschersleben 1 Harz 25 Börde 8 Jerichower Land 12 Harz 23 Magdeburg 131 Jerichower Land 3 Salzlandkreis 15 Magdeburg 98 Salzwedel 6 Salzlandkreis 11 Stendal 13 Salzwedel 3 Südharz 1 Stendal 11 Gesamt 226 Gesamt 158