Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/547 10.11.2016 (Ausgegeben am 14.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Gefährdung der Unterrichtsversorgung an der Sekundarschule „Friedensschule “ in Dessau-Roßlau Kleine Anfrage - KA 7/292 Vorbemerkung des Fragestellenden: An der Sekundarschule „Friedensschule“ in Dessau-Roßlau gibt es seit Januar 2014 ein neues Konzept, Deutsch als Zweitsprache zu lehren. Hier werden Schülerinnen und Schüler in Internationalen Sprachklassen (ISK) in Deutsch als Zweitsprache im Intensivunterricht (bis zu vier Stunden am Tag) und durch alltagsnahe Inhalte unterrichtet . Eine schnelle Integration wird so gefördert. Am 14. Dezember 2015 wurde eine Kollegin bis 31. Dezember 2016 befristet eingestellt . Diese Kollegin ist Klassenleiterin der ISK-Anfänger (mit 20 Schülern). Die Schule plante, die Einstellung bis Ende des Schuljahres 2016/2017 zu verlängern. Nach neuesten Informationen des Bildungsministers steht aber fest, dass die befristeten Stellen nicht verlängert werden. Die Schule hat bereits jetzt Schwierigkeiten, die Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage 1: Was passiert mit den Kindern der Internationalen Sprachklasse auf Anfänger- Niveau, wenn die Sprachlehrerin die Schule zum Jahresende verlassen muss? Die gemäß „Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“ (RdErl. des MB vom 20.7.2016) unter 4.) beschriebenen Formen der Organisation des Unterrichts beim Erlernen der deutschen Sprache (Deutsch als Zielsprache – DaZ) eröffnen den allgemeinbildenden Schulen die Möglichkeit, neben der Gestaltung eines 2 integrativen Unterrichts Sprachgruppen – jedoch keine Sprachklassen – zu bilden. Die Sekundarschule „Friedensschule“ in Dessau-Roßlau hat – ihrem Konzept aus dem Jahre 2014 folgend – mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 drei dem Sprachniveau der Schülerinnen und Schüler entsprechende Lerngruppen (ISK) gebildet, um neben der Beschulung in Regelklassen in nicht sprachgeprägten Fächern gezielten Sprachförderunterricht anbieten zu können. Die für den Sprachförderunterricht der Schülerinnen und Schüler auf Anfängerniveau eingesetzte Lehrkraft besitzt einen bis zum 31.12.2016 befristeten Teilzeitvertrag mit lediglich 15 Lehrerwochenstunden, so dass nach diesem Zeitpunkt unter Einbeziehung der in den beiden anderen Lerngruppen tätigen Lehrkräfte nach wie vor Sprachförderunterricht erteilt wird. Frage 2: Wie werden die benötigten Unterrichtsstunden nach ihrem Ausscheiden abgedeckt ? Ab 03. Januar 2017 wird nach dem Wegfall der insgesamt 15 Lehrerwochenstunden der Sprachförderunterricht aller ISK-Gruppen so durchgeführt, dass für die betreffenden Schülerinnen und Schüler der Unterricht in den Regelklassen im selben Umfang und unter verstärkter integrativer Komponente zunimmt und daher für die Kinder in der Summe keine einzige Unterrichtsstunde gestrichen werden muss. Die Schülerinnen und Schüler auf Anfängerniveau erhalten weiterhin Sprachförderunterricht .