Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/549 11.11.2016 (Ausgegeben am 14.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Detlef Gürth (CDU) Wolf in Deutschland - Konflikte, Aufwand und Nutzen I Kleine Anfrage - KA 7/251 Vorbemerkung des Fragestellenden: Deutschland zählt zu den Ländern mit einer besonders hohen Besiedlungsdichte (116,7 je km²). Mit 226,5 Menschen je km² ist die Bevölkerungsdichte doppelt so hoch wie der EU-Durchschnitt. Im internationalen Vergleich zählt Deutschland zu den Ländern mit der fünf- bis sechsfachen Weltbevölkerungsdichte (> 225 bis 270 Einwohner je km²). Die hohe Besiedlungsdichte in Deutschland führte in vielen Generationen zu Eingriffen in den Naturhaushalt und zu Kulturlandschaften, welche auf die Siedlungsdichte sowie Gewohnheiten und Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet war. Nicht nur Städte und Dörfer, auch Landschaften, Wälder oder Schutzgebiete wurden gezielt gestaltet und bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung diente insbesondere auch der Sicherstellung von Nahrung und Ressourcen für den Menschen in der Moderne. Nun greift der Mensch wieder in den Naturhaushalt ein, indem Tierarten ausgewildert und unter Schutz gestellt werden. Dies führt zu Konflikten und wachsenden finanziellen Aufwendungen, welche von privaten und öffentlichen Kostenträgern zu schultern sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie viel Geld ist bisher für die Untersuchungen, Wolfsmonitoring und den Schutz des Wolfes ausgegeben worden? Die Kosten bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gesamtkosten und Kosten untergliedert nach Personal-, Sachkosten, Gutachten, Studien, Verwaltungsaufwand, Forschung, Entschädigungszahlungen , Fördergelder, Präventionsmaßnahmen insgesamt 2 und durch Herdenschutzhunde, Verkehrsunfälle und Kosten durch Versicherungsfälle . Kosten für Monitoring und Verwaltung - ohne Vertragsvergaben: Eine Monetarisierung der Tätigkeiten in der Verwaltung sowie der ehrenamtlichen Tätigkeiten ist nicht möglich. Mit den Themen zum Wolf sind in der Verwaltung unterschiedliche Verwaltungs- und Fachebenen unterschiedlicher Zuständigkeiten befasst, in allen Fällen anteilig an der Erfüllung von weitergehenden Aufgaben. Kosten Monitoring/Forschung - Vertragsvergaben inkl. Forschung wie Telemetrie und Nahrungsanalysen, Sachkosten: Es handelt sich um unterschiedliche Projekte im Rahmen von Fördermaßnahmen aus dem ELER sowie Haushaltsmitteln. Diese Projekte hatten in den Förderperioden unterschiedliche Laufzeiten und Finanzierungsmodelle, deren jahresweise Darstellung keine Aussagekraft entfalten würde. Deshalb sind die Gesamtkosten und die jährlichen Durchschnittskosten angegeben. Zeitraum 2008 bis 2011 Gesamt: 247.878 € Durchschnittswert pro Jahr: 27.481 € Zeitraum 2012 bis 2016 Gesamt: 162.436 € Durchschnittswert pro Jahr: 32.487 € Kosten für Untersuchungen (Haare, DNA) aus ELER Mitteln:  2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Summe 206.882,81 1.618,80 9.993,70 38.487,59 34.792,09 37.049,94 3.783,39 60.037,30 21.120,00 Kosten für Förderung von Präventionsmaßnahmen: Die Anschaffung von Herdenschutzhunden wurde bisher nicht gefördert. Aktuell erfolgen Abstimmungen mit dem Ministerium für Inneres und Sport über die derzeitige Praxis der Anwendung des Hundegesetzes in Bezug auf Herdenschutzhunde und den möglichen Rahmen, mit welchem die Anschaffung von Herdenschutzhunden finanziell unterstützt werden kann. Eine Aufnahme dieses Fördertatbestandes in die Richtlinie Herdenschutz ist zum Förderverfahren ab 2017 vorgesehen. Antragsjahr Antragsteller Rücknahmen Ablehnungen Bewilligungen Auszahlung 2013 68 5 4 59 117.332,24 € abgeschlossen 2014 70 1 3 68 110.157,10 € abgeschlossen 2015 75 1 7 67 115.256,98 € Stand 05.09.2016 2016 61 3 5 53 93.119,12 € Stand 05.09.2016 3 Ausgleichszahlungen an Tierhalter in Sachsen-Anhalt (Wolf und Luchs):     2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stand September Summe 40.538,79 4.858,71 170,50 2.798,34 8.874,71 4.959,67 18.876,86 Ausgleichzahlungen für den Luchs erfolgten bisher in drei Fällen (seit 2012 insgesamt 562,85 €). 2. Welche Kosten sind bisher der Weidewirtschaft zur Gehegesicherung vor Wölfen entstanden und wird dies auch für die Zukunft technisch, logistisch und finanziell für realisierbar gehalten? Wenn ja, warum und wer trägt diese Kosten? Weidetierhalter müssen Tiere, die nicht in Gebäuden untergebracht sind, soweit erforderlich und möglich, vor widrigen Witterungsbedingungen, Raubtieren und sonstigen Gefahren für die Gesundheit schützen. Der Landesregierung liegen keine Informationen über die Höhe der Kosten für diese Maßnahmen vor. 3. Bei wem liegt die Beweispflicht für einen Schadensersatzanspruch bzw. Entschädigung nach Vorfällen mit Wölfen und Luchsen (bisher beim Geschädigten )? Es besteht keine Beweispflicht durch den betroffenen Tierhalter oder Geschädigten . Wolf: Voraussetzung ist eine Nutztierrissbegutachtung durch die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, die für den Tierhalter kostenlos ist. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für Hobbytierhalter. Gemäß RdErl. des MLU vom 6. Mai 2015 - 44.42/22482-15-02 - „Ausgleich für Sachschäden durch Großraubtiere“ ist ein Ausgleich von Sachschäden berechtigt , wenn bei der Nutztierrissbegutachtung Großraubtiere als Verursacher belegt oder innerhalb bestätigter Vorkommen nicht ausgeschlossen werden können . Das Ergebnis der Begutachtung wird dem Tierhalter sowie dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, als für die Bearbeitung der Anträge auf Schadens ausgleich zuständige Behörde, durch den Rissgutachter zur Verfügung gestellt. Im Falle einer nicht hinreichend sicheren Beurteilung oder bei Verdacht auf krankheitsbedingte Ursachen kann eine veterinärpathologische oder eine genetische Untersuchung erwogen werden. Dies geschieht durch genetische Probeentnahme und deren Untersuchung im Labor für Wildtiergenetik des Senckenberg-Instituts in Gelnhausen (Hessen), wenn eine größere Zahl von Nutztieren gerissen wurde oder wenn es sich um Risse von Rindern, Wild in Gehegen oder um außergewöhnliche Sachverhalte handelt. Wenn eine detaillierte Untersuchung notwendig ist, bei der eine Kadaveröffnung erfolgen muss, so geschieht dies in den dazu geeigneten Räumen des Landesamtes für Verbraucherschutz Stendal. 4 Bei einem Luchsriss erfolgt der Nachweis analog dem Verfahren bei einem Wolfsriss. Gutachter ist beim Verdacht auf Luchsriss der Luchs-Fachmann aus dem Nationalpark Harz (gemäß RdErl. 6. Mai 2015, Ausgleich für Sachschäden durch Großraubtiere Pkt. 3b). 4. Welche Kosten werden zur Begutachtung, ob ein Riss eines Wolfes oder eines anderen Tieres vorliegt, bei Schäden an Haus- und Nutztieren von wem getragen und wie viel kostet durchschnittlich die Erstellung eines Rissgutachtens? Zu Nutztierrissbegutachtungen sind gemäß RdErl. des MLU vom 6. Mai 2015 Mitarbeiter der Landesverwaltung (im Falle des Wolfes: zwei Mitarbeiter der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe/im Falle des Luchses: ein Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung Harz) eingesetzt. Die konkreten Arbeiten werden in der Regel jeweils von einem Mitarbeiter durchgeführt. Dabei ist von einem Zeitaufwand pro Vorfall von ca. 1 Arbeitstag für die Arbeiten vor Ort (Anreise /Begutachtung/Beratung und Unterstützung des Tierhalters hinsichtlich Präventionsmaßnahmen ) und eines halben Arbeitstages für die Fertigstellung des Protokolls auszugehen. Im laufenden Jahr 2016 wurden im Falle des Wolfes bislang 42 Nutztierrissbegutachtungen durchgeführt. Gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) vom 10. Oktober 2012 § 3 fallen damit bei 1,5 Arbeitstagen durchschnittliche Personal- und Sachkosten von 684,00 € je Rissbegutachtung an. Wenn eine genetische Untersuchung zur Feststellung des Verursachers notwendig ist, so kostet dies im Labor Gelnhausen pro Probe 100 €. Im laufenden Jahr 2016 wurden bislang genetische Untersuchungen im Werte von 3745,00 € vorgenommen. Wenn im Ausnahmefall für die Feststellung des Verursachers von Nutztierrissen die Räumlichkeiten des Labors im Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal genutzt werden müssen, so erwachsen gemäß RdErl. des MLU vom 7.5.2015 - 65.1-42011/2 Nutzungsentgelte in Höhe von 40 € je angefangene Stunde sowie für die bereitgestellte Arbeitsschutzkleidung sowie für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten von mindestens 50 €. Im laufenden Jahr 2016 wurden bislang keine Untersuchungen im Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt. 5. Welche Kosten entstehen durchschnittlich für die Untersuchung bei Totfunden eines Wolfes und von wem werden diese getragen? Für die Untersuchung entstehen bislang keine Kosten, da sie im Forschungsinteresse des Instituts für Zoo- und Wildtierforschung Berlin und beteiligter Forschungsinstitutionen durchgeführt wird. Bei forensischen Fällen (Straftatverdacht ) übernimmt normalerweise die Strafverfolgungsbehörde die Kosten. Kosten entstehen jedoch dem Land für die genetische Individualisierung. I. d. R. werden diese vom Landesamt für Umweltschutz (LAU) getragen. Zu den Kosten für genetische Untersuchungen (Haare, DNA) wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  5 6. Welchen Bestand an Wölfen kann sich Sachsen-Anhalt nach Meinung der Landesregierung flächenmäßig leisten? Wie viele Wölfe verkraftet das Land im Hinblick auf Schäden an Nutztieren? Deutschland hat sich zur Wiederherstellung und Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie verpflichtet und dies in der nationalen und Landesgesetzgebung umgesetzt. Es existiert keine Methode zur objektiven Ermittlung einer Zahl von Wölfen, die ein Land verkraftet. Das ist abhängig vom Grad der Aufklärung über den Wolf, die Verteilung und Qualität ergriffener Präventionsmaßnahmen und vom tatsächlichen Verhalten der Wölfe, von den regionalen Wildbeständen und vom gesamten Nahrungsspektrum der Rudel und Einzelwölfe. 7. Wie viel Geld wurde und wird für den Luchs regelmäßig und in Projekten ausgegeben? Bitte in Jahresscheiben gegliedert auflisten. Die länderübergreifende Nationalparkverwaltung Harz führt das FFH-Monitoring für den Luchs in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt durch. Darüber hinaus wird von hier aus auch Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema geleistet und es werden Forschungsprojekte realisiert. Im Jahr 2016 sind für das Luchsprojekt die folgenden Kosten geplant (der Betrag hatte in den vorangegangenen Jahren ein sehr ähnliches Niveau und wird dieses voraussichtlich auch in den Folgejahren beibehalten): Aus dem Niedersächsischen Haushalt der Nationalparkverwaltung Harz: Leitung/Koordination des Luchsprojektes 65.598,25 € Materialbeschaffung/laufende Kosten/Werkverträge 49.500,00 € Fahrtkosten 10.000,00 € Aus dem gemeinsamen Haushalt der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen für die Nationalparkverwaltung Harz (Material Werkverträge) 5.000,00 € Ein Drittel der Mittel des gemeinsamen Haushaltes stammen aus Sachsen- Anhalt. Es wurden und werden somit seitens der Nationalpark-Verwaltung Harz rund 1.700,00 € aus sachsen-anhaltischen Haushaltsmitteln für die Durchführung des Luchsprojektes aufgewendet. Förderprojekte mit sachsen-anhaltischen Fördergebern und Fördernehmer NLPV Harz: Durchführung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten in Sachsen-Anhalt (ELER), 3230 Naturschutz. Luchsprojekt Harz - Ersterfassung des Luchses in Referenzgebieten als Grundlage für ein systematisches Fotofallen -Monitoring, Reg. Nr.: 407.1.7-60128/323012000070, Mittelzuweisung vom 9. August 2013 in Höhe von 28.997,16 €. Derzeit werden keine Mittel regelmäßig aus der Jagdabgabe für den Luchs ausgegeben. Ein Projekt im Ostharz des Landesjagdverbandes und der TU Dresden wurde mit 2008 15.000 € 2009 15.000 € 6 2010 10.000 € gefördert. Die Kompensationsleistungen für den Verlust von Nutztieren durch Luchsrisse werden für das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt vom Landesverwaltungsamt bearbeitet. Seit 2012 wurde in drei Fällen Ausgleich für Luchsrisse geleistet mit insgesamt 562,85 €. Außerdem zahlt die Nationalparkverwaltung Harz einen Pauschalbetrag von EURO 50,00 € an private Jagdausübungsberechtigte aus, wenn in deren Revier ein vom Luchs gerissenes Wildtier (Wild im Sinne des Jagdgesetzes) gefunden wird. Voraussetzung ist die Begutachtung und Bestätigung des Risses durch Mitarbeiter der Nationalparkverwaltung Harz. Gesamtauszahlungsbetrag des Jahres 2015 für die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: 1.800,00 € Der Gesamtbetrag seit 2000 bis 2015 beläuft sich auf 13.450,00 €. 8. Gibt es Untersuchungen zu Überschneidungen von Luchs-Wolf-Habitaten und welche Schlussfolgerungen werden hieraus gezogen? Welche Ergebnisse liegen hierzu aus dem Ausland vor? Überschneidungen der Vorkommensgebiete von Wolf und Luchs sind (abgesehen vom temporären Vorkommen migrierender Einzelwölfe in Luchsgebieten) in Deutschland außer auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow nicht bekannt. Zur Koexistenz der beiden Arten liegen keine Untersuchungen vor. Die rezenten Vorkommensgebiete beider Arten überschneiden sich im europäischen Ausland vor allem in Teilen Osteuropas und Skandinaviens. Zu den Ergebnissen aus dem Ausland wird auf folgende Literaturauswahl verwiesen : Jedrzejewska, B, Jedrzejewski, W. (1998): Predation in Vertebrate Communities , Springer Verlag, Berlin, Heidelberg. Valdmann, H., Andersone-Lilley, Z., Koppa, O. et al. (2005): Winter diets of wolf (Canis lupus) and lynx (Lynx lynx) in Estonia and Latvia Acta Theriol 50: 521. Breitenmoser & Breitenmoser-Würsten et al. (2008): Der Luchs - ein Großraubtier in der Kulturlandschaft, Salm Verlag, Bern Als Schlussfolgerung für Sachsen-Anhalt ist daraus zu ziehen, da es sich um jeweils andere Populationsstrukturen handelt. 7 9. Wie viel Geld wurde für das Projekt Wildkatze ausgegeben? Bitte in Jahresscheiben angeben. Ist die Wildkatze eine Luchsbeute? Seit 2008 hat die Nationalpark-Verwaltung Harz Mittel für die genetische Analyse von Haar- und Gewebeproben von Wildkatzen verausgabt: Gesamt rund 17.500,00 €. Das Wildkatzenprojekt der TU Dresden, Bereich Forstzoologie im Südharz wurde in den Jahren 2004 bis 2007 mit jeweils rd. 20.000 € gefördert. Weiterhin wurde die Herausgabe der Broschüre „Die Wildkatze in Sachsen-Anhalt“ mit 3.000 € aus der Jagdabgabe gefördert. 2014 wurde das Projekt des BUND-Regionalverbandes Halle-Saalekreis „Analyse von Wildkatzen-Haarproben, ein Beitrag zur Hege der Wildkatze“ mit 3.000 € unterstützt. Über die Höhe weiterer für die Wildkatze verausgabter Mittel auf Ebene von Vereinen hat die Landesregierung keine Kenntnis. Einzelne Wildkatzen fallen gelegentlich dem Luchs zum Opfer. Dafür liegen auch Beispiele aus dem Harz bzw. aus dem Verbreitungsgebiet der Harzer Luchspopulation vor (z. B. Müller, F., 2016: Luchs Lynx lynx tötet Wildkatzen Felis silvestris, Säugetierkundliche Informationen, Jena 10, H. 51) Es gibt andererseits keine Hinweise darauf, dass dies einen nennenswerten Einfluss auf die in den vergangenen Jahren nach wie vor sehr positive Entwicklung der Wildkatzenpopulation hat. Diese hat auch nach der Wiederansiedlung des Luchses ihr Vorkommensareal vom Harz ausgehend deutlich erweitert und kommt in dem Mittelgebirge im bundesweiten Vergleich mit hohen Abundanzwerten vor (vergl. Steyer et al., 2016, Large-scale genetic census of an elusive carnivore, the European Wildcat Felis s. silvestris, Conservation Genetics, 17: 1183). 10. Welchen Einfluss hat der Wolf auf die Verringerung des Jagdertrages, auf Jagdpacht und Einnahmen des Pächters oder Grundstücksinhabers? Das Land führt keine Statistik über die Jagdpachtpreise, den Jagdertrag und die Einnahmen der Jagdrechtsinhaber. Insgesamt kann anhand des Streckenergebnisses des Jagdjahres 2015/16 für Sachsen-Anhalt festgestellt werden, dass bei Rotwild, Damwild, Rehwild und Schwarzwild hohe Streckenergebnisse erreicht wurden und in Summe des Landes der Einfluss des Wolfes nicht sichtbar wurde. Beim Muffelwild ist dagegen deutlich geworden, dass die kleineren Populationen insbesondere in der Altmark durch den Wolf beeinflusst werden. Regional wird im Bereich des Flämings von den Jägern darauf hingewiesen, dass der Wolf Einfluss auf das Vorkommen des Damwildes hat. In diesen Gebieten werden nur landeskulturell überhöhte Wildbestände etwas reduziert. Wertvolle Trophäenträger spielen in der Beute des Wolfes keine Rolle. Im Jagdjahr 2015/2016 lagen die Streckenergebnisse bei Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild auf hohem Niveau. Ein Einfluss des Wolfes ist nicht erkennbar. Es spielen sehr viele andere Faktoren bei der Entwicklung der Wildbret- und Jagdpacht- 8 Preise eine Rolle, dass ein möglicher lokaler Effekt in Muffelgebieten nicht nachzuweisen sein dürfte. Die tatsächlichen Entschädigungszahlungen für Schwarzwildschäden sind für die Preisfindung bei der Jagdpacht entscheidender . Nach Aussage des Landesforstbetriebs kam es bisher nach der Etablierung von Luchs bzw. Wolf zu keinen Einschränkungen in den Verpachtungs- Möglichkeiten oder -erträgen. Die in der Frage angesprochene Verringerung der Jagdpacht etc. ist der Landesregierung nicht bekannt. 11. Welchen Nahrungsbedarf haben Wolf und Luchs pro Tag/Woche/Monat /Jahr? Aus unterschiedlichen Quellen werden durchschnittlich folgende Mengen angegeben Wolf: ca. 3 kg / ca. 20 kg / ca. 90 kg / ca. 1.070 kg Luchs: ca. 2 kg / ca. 14 kg / ca. 60 kg / ca. 730 kg 12. Welche Prognose gibt es für die künftige Entwicklung des Wolfsbestandes in Deutschland und in Sachsen-Anhalt? Ab wann ist von einem stabilen Bestand auszugehen? Der Wolf weist in Deutschland und Sachsen-Anhalt einen positiven Bestandstrend auf. Wann es einen zahlenmäßig langfristig stabilen Bestand geben wird, lässt sich nicht vorhersagen. 13. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen bei einer Bejagung des Wolfes in anderen europäischen und asiatischen Ländern vor und welche sind gerade für Sachsen-Anhalt von Bedeutung? Der Landesregierung liegen wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bejagung in anderen europäischen und asiatischen Ländern nicht vor. In den mit Deutschland vergleichbaren EU-Ländern unterliegt der Wolf dem gleichen Schutzstatus wie in Sachsen-Anhalt. In den asiatischen und den anderen europäischen Ländern ist der Wolf entweder nie ganz ausgerottet gewesen oder es liegen ganz andere Verhältnisse bei Besiedlung, Höhe der Wildtierpopulation oder Art der Nutztierhaltung vor, z. B. Rentierhaltung der Samen. 14. Welche Bedeutung kommt dem Wolf vonseiten der Veterinär- und Humanmedizin aufgrund seines großen Lebensraumes und Wandertätigkeit (Krankheiten, Parasitosen, als Vektor zur Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest usw.) zu? Der Wolf ist in Deutschland bislang nicht als ursächlich verantwortlicher Vektor von infektiösen Erkrankungen bei Haus- und Nutztieren bzw. Menschen in Erscheinung getreten. In Bezug auf die Afrikanische Schweinepest wird auf die Darstellung der Infektionswege durch das BMEL verwiesen http://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html. 9 Dem Wolf kommt im Kontext der Infektionsquellen und Infektionswege der Afrikanischen Schweinepest keine nennenswerte Bedeutung zu. Dazu ein Protokoll-Auszug vom 2. Dezember 2015 der Brandenburger Plenumssitzung zum Wolf in Potsdam, wo das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) Berlin, das alle toten Wölfe in Deutschland untersucht, folgende Ausführungen machte: Bei den toten Wölfen (112 Wölfe, davon 31 im Jahr 2015) wurde fünfmal Staupe diagnostiziert, einmal auch als Todesursache. Räudebefall ist achtmal festgestellt worden, zweimal führte dies durch Auszehrung zum Verenden der Tiere. Fuchsbandwurm wurde einmal, Hundebandwurm nicht nachgewiesen. Nicht nachgewiesen seien bisher Tollwut, Aujeszkysche Krankheit, Parvovirose und infektiöse Caniden-Hepatitis (HCC). Jeder tote Wolf wird auf Tollwut untersucht; bisher kein Nachweis. Andere Carnivoren wie Fuchs, Waschbär, Marderhund u.a. sind hier ebenfalls zu berücksichtigen . Derzeit sei bei uns keine Tollwutgefahr erkennbar. Deutschland gilt als tollwutfrei. 70 % der toten Wölfe seien durch den Verkehr gestorben, 16 % durch illegalen Abschuss, 11 % durch natürliche Ursachen. Vier Fälle konnten nicht geklärt werden. In vier Fällen seien tot aufgefundene Wölfe vorher bereits beschossen worden, was aber nicht die Todesursache war. 15. Welche Auswirkungen hat entsprechend aktueller Wildtierforschung das Wolf- und Luchsaufkommen in Muffel-, Dam- und Rotwildgebieten? Bitte auch mit internationaler Analyse. Aufgrund ihrer nicht adäquaten ökologischen Adaptation an mitteleuropäische Landschaftsverhältnisse kann die eingeführte fremdländische Schalenwildart Mufflon nach bisherigen Kenntnissen schlecht bis nicht mit der heimischen Großraubtierart Wolf koexistieren. Es gibt auch keine Anpassungsmechanismen an die heimischen Großraubtierarten Wolf und Luchs. Nach bisherigen Erfahrungen haben Wolf und Luchs keine existenzbedrohenden Auswirkungen auf Rot- und Damwild-Bestände. Die jährlichen Streckenergebnisse beim Schalenwild (Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild) sind hoch. Ein Einfluss des Wolfes oder Luchses ist außer ganz lokal beim Muffelwild nicht erkennbar . Der Landesregierung sind keine aktuellen Forschungsergebnisse zu diesem Thema aus der Wildtierforschung bekannt. Die nordamerikanischen Forschungen haben zum Verständnis Räuber - Beute - Beziehung und zum Wissen über den Wolf Grundsätzliches beigetragen. Der Landesregierung liegt keine aktuelle Analyse der Wildtierforschungen zu der Fragestellung vor.