Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/551 11.11.2016 (Ausgegeben am 14.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Personalentscheidungen des Kultusministeriums - Förderschule an der Muldaue Kleine Anfrage - KA 7/280 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Stadtrat von Dessau-Roßlau hat mit großer Verwunderung eine Personalentscheidung des Kultusministeriums zur Kenntnis nehmen müssen, die zu einer Abordnung von pädagogischen Mitarbeitern aus der Schule an der Muldaue durch Herabsetzung des Personalschlüssels führte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde der Personalschlüssel in der Schule an der Muldaue herabgesetzt ? Vor dem Hintergrund des 2014 verabschiedeten Konzeptes zum künftigen Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM), das die Vorgaben des Personalentwicklungskonzeptes zu berücksichtigen hatte, wurden die Aufgaben des unterstützenden Personals in den einzelnen Schulformen hinsichtlich der Erfordernisse analysiert und differenziert bewertet. PM unterstützen den Bildungsauftrag der Schulform und werden im Auftrag der Lehrkräfte unterrichtsergänzend und unterrichtsbegleitend und entsprechend der Heterogenität der Schülerschaft differenziert tätig. 2 In Umsetzung des o. g. Konzeptes wurden die Zuweisungsregelungen für Grundund Förderschulen angepasst, d. h. einen Personalschlüssel speziell für die Förderschule „An der Muldaue“ gibt es nicht. Frage 2: Wie kann der im Landesschulgesetz festgeschriebene Bildungs- und Erziehungsauftrag durch die Herabsetzung des Personalschlüssels erfüllt werden? Der Bildungs- und Erziehungsauftrag laut Schulgesetz wird in den einzelnen Schulformen über die Unterrichtsangebote gemäß der amtlichen Stundentafel umgesetzt. Für die Unterrichtsangebote zeichnen die Lehrkräfte verantwortlich. Bei ihnen liegt die Verantwortung für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Die PM unterstützen in einigen Schulformen die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte. Frage 3: Warum gab es gerade eine Herabsetzung des Personalschlüssels an der Muldaue, in der gerade behinderte Schüler mehr Betreuung und Begleitung durch entsprechende pädagogische Mitarbeiter benötigen? Festzustellen ist, dass es keine auf einzelne Schulen bezogene Änderung des Personalschlüssels gab. Auf die Antwort der Frage 1 wird verwiesen. Frage 4: Warum werden Schüler, Eltern und Mitarbeiter im „Schnellverfahren“ vor vollendete Tatsachen gestellt? Im Oktober/November 2014 wurden alle PM über das Konzept informiert. Die Anpassung der Zuweisungsregelungen erfolgte nunmehr im Jahr 2016. Bedauerlicherweise traf diese Information die Schulen im Ferienzeitraum, ohne dass zuvor nochmals im Gespräch der Anschluss zu den Informationen im Jahr 2014 hergestellt wurde. Frage 5: Kann eine Fürsorge und Aufsicht, bei gleichbleibender Schülerzahl in mehr als 10 Klassen und bei einer drastischen Reduzierung der pädagogischen Mitarbeiter von 14 auf 6,5 noch gewährleistet werden? Die Schule „An der Muldaue“ hat einen Bedarf an Unterstützung für pädagogische Kernaufgaben von neun PM. Zehn PM sind aktuell an der Schule tätig, zwei wurden abgeordnet. Bezogen auf die allgemeinen und spezifischen Unterstützungsleistungen im Unterricht und im Schulalltag ist dieser Unterstützungsumfang für die Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler sachgerecht.