Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/565 14.11.2016 (Ausgegeben am 15.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Gesundheitliche Versorgung Asylsuchender in Sachsen-Anhalt Teil 1 Kleine Anfrage - KA 7/295 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden ist in Deutschland Objekt vielfältiger Regelungen und Vorschriften. Formal genießen Asylsuchende nach dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (§ 12.1, ratifiziert 17. Dezember 1973) das „Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit“. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich damit „zur Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen“ verpflichtet (§ 12.2 d). Die Bundesregierung hat mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) § 4 und § 6 den Umfang an medizinischen Leistungen begrenzt. Weiterhin legt sie im Asylgesetz § 62 fest, dass sich alle Asylantragsteller einer medizinischen Erstuntersuchung zu unterziehen haben. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat im „Durchführungserlass zum RdErlass ‚Gesundheitliche Betreuung von Asylbewerbern durch die Gesundheitsämter‘ zur Regelung der Erstaufnahmeuntersuchung, des Impfmanagements und der Laboruntersuchungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt“ vom 1. März 2016 die Durchführung dieser Untersuchung genauer geregelt. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Ingegration 1. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden seit Beginn dieses Jahres in der Zentralen Aufnahmestelle (ZASt) Halberstadt pro Monat aufgenommen ? Im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. September 2016 wurden insgesamt 7.903 Asylbegehrende registriert. Die Aufnahme pro Monat ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Januar 2.955 April 391 Juli 487 Februar 1.690 Mai 461 August 527 März 574 Juni 396 September 422 2. Wie ist die durchschnittliche Verweildauer für Asylbewerberinnen und Asylbewerberdort aktuell? Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden entsprechend ihrem Herkunftsland und der danach definierten Bleibeperspektive in Cluster A bis D eingeteilt. Die durchschnittliche Verweildauer in der ZASt Halberstadt beträgt für Personen aus Cluster A („gute Bleibeperspektive“) ca. 7 Wochen, für Personen aus Cluster B („schlechte Bleibeperspektive“) ca. 5,25 Monate und für Personen aus Cluster C („schwieriger zu definierende Bleibeperspektive“) ca. 5,5 Monate. 3. Wie ist die durchschnittliche Dauer von der Asylantragstellung bis zur Bearbeitung des Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die aktuell dort lebenden Menschen? Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beläuft sich die Verfahrensdauer für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, welche im Jahr 2016 im Ankunftszentrum Halberstadt einen Asylantrag gestellt haben, auf 0,8 Monate. Für Verfahren, bei denen der Asylantrag vor dem 01. Januar 2016 gestellt wurde und Verfahren, die ausschließlich durch die Außenstelle Halberstadt des Bundesamtes bearbeitet werden, beträgt die Dauer des Verfahrens 4,2 Monate. 4. Wieviel Personal steht in der ZASt Halberstadt für medizinische Erstuntersuchung der Asylsuchenden zur Verfügung? Ist das Personal unbefristet angestellt? Wie ist die personelle Planung für 2017? Es stehen 8,3 Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) Personal zur Verfügung. Das Personal ist überwiegend befristet eingestellt. Nicht befristet sind eine Medizinisch -Technische Röntgenassistentin (MTRA) mit 0,3 VBE, eine Ärztin (Rentnerin ) mit 0,1 VBE und ein Arzt (Rentner) ebenfalls mit 0,1 VBE. Die aktuelle Befristung endet mit dem 31.12.2018. Es sind keine personellen Änderungen für 2017 vorgesehen. 3 5. Werden aktuell alle Vorgaben des Runderlasses der Landesregierung Sachsen -Anhalt zur Durchführung der Erstuntersuchung eingehalten? Ggf. welche nicht und aus welchen Gründen? Hinsichtlich der Erstuntersuchung werden alle Vorgaben eingehalten. Die Impfdurchführung erfolgt derzeit, unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und des Potentials der Weiterverbreitung, gezielt. So wird Kindern die Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen angeboten; Erwachsenen, bei denen sich herausstellt, dass sie gegen diese Erkrankungen keinen Schutz haben , ebenfalls. Ein allgemeines Impfangebot – entsprechend dem „Durchführungserlass zum RdErlass „Gesundheitliche Betreuung von Asylbewerbern durch die Gesundheitsämter" zur Regelung der Erstaufnahmeuntersuchung, des Impfmanagements und der Laboruntersuchungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt […] vom 01.03.2016 - im Einvernehmen mit dem MI - “ – wird mit Fertigstellung der Umbauarbeiten der Praxisräume in der ZASt wieder aufgenommen. 6. Auf welche Weise werden die Asylbewerber über den Zweck der Erstuntersuchung informiert? Die Aufklärung erfolgt verbal – soweit möglich – über die Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch Nutzung von Bild- und Anschauungsmaterial . Unterstützung bieten andere Asylbewerberinnen und Asylbewerber , mit denen ggf. bereits im Vorfeld untereinander Informationen ausgetauscht wurden oder die als Übersetzer/-innen aushelfen, oder bekannte Personen via Mobiltelefon oder auch Übersetzungs-Applikationen (Apps). Das Robert Koch-Institut stellt Informationsmaterialien zum Impfen in verschiedenen Sprachen bereit, die ebenfalls genutzt werden (z. B. Impfkalender, Impfaufklärung, Glossar mit wichtigen medizinischen Begriffen zum Thema Impfen).