Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/568 14.11.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 17.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Betreuungssituation am Landesbildungszentrum (LBZ) in Halle/Saale Kleine Anfrage - KA 7/300 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 20. September 2016 berichtete die Mitteldeutsche Zeitung in Ihrem Artikel „Schulfrei wider Willen“ von der dramatischen Verschlechterung der Betreuungssituation am LBZ in Halle/Saale. 13 der vorherigen 29 Pädagogischen Mitarbeiter musste das LBZ abgeben, wodurch sich die Zustände in vielen Bereichen rapide verschlechtert haben. Eine bedarfsgerechte Förderung ist damit gefährdet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Wie hoch sind die Investitionen des Landes Sachsen-Anhalt in Schulen für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt innerhalb der letzten fünf Jahre? Bitte jährlich aufschlüsseln. Für die Beantwortung der Frage wird auf Anlage 1 verwiesen. Frage 2 Wie hoch ist die Anzahl der Pädagogischen Mitarbeiter in Schulen für Körperbehinderte in Sachsen-Anhalt innerhalb der letzten fünf Jahre? Bitte jährlich aufschlüsseln. Im Land gibt es drei Förderschulen für Körperbehinderte in kommunaler Trägerschaft und zwei Schulstandorte in Landesträgerschaft, an denen Schülerinnen und Schüler 2 mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung beschult werden. Während am Schulstandort Halle ausschließlich Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt lernen, werden in Tangerhütte am gleichen Schulstandort auch Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen unterrichtet. Eine Differenzierung der Anzahl der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM) ist hier nicht möglich. Die Anzahl der Beschäftigten entnehmen Sie bitte der Anlage 2. Frage 3 Wie ist der aktuelle Betreuungsschlüssel und wie hat sich dieser innerhalb der letzten fünf Jahre verändert? Grundsätzlich gibt es an Förderschulen keinen Betreuungsschlüssel, da es sich um Schulen (Bildungseinrichtungen) und nicht um Betreuungseinrichtungen handelt. Die personelle Absicherung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages erfolgt zunächst durch Lehrkräfte. Diese tragen die Verantwortung für die inhaltliche, organisatorische und didaktisch-methodische Unterrichtsgestaltung. Die Unterrichtsarbeit der Lehrkräfte wird an Förderschulen durch PM unterstützt. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unterrichtsergänzend, unterrichtsbegleitend und lernunterstützend tätig. Diese Unterstützungen im Unterricht sind in den verschiedenen Förderschulformen unterschiedlich und abhängig vom Bildungsauftrag , dem Bildungsziel und den heterogenen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler den Anforderungen im Unterricht sowie im Schulalltag zu entsprechen. Die Unterstützungsleistungen betreffen somit die allgemeine Lernförderung und eine sehr individuelle Lernunterstützung. Der konkrete Unterstützungsumfang je Klasse oder Lerngruppe wird durch die Schulleitung geplant im Rahmen der Klassenbildung und der Gesamtunterrichtsorganisation (Tagesrhythmus). Eine Regelung zur Zuweisung von PM, die den schulkonkreten Mindestbedarf gemäß des Bildungs- und Erziehungsauftrages zum Hintergrund hat, gibt es in Folge des 2014 verabschiedeten Konzeptes zum künftigen PM-Einsatz seit Juli 2016. Hintergrund war die vorgeschriebene Stellenvorgabe des Personalentwicklungskonzeptes (Zuweisungsregelung siehe Anlage). Zuvor wurde eine landesweite Regelung angewendet, die nicht als schulkonkrete Zuweisung galt. Diese Arbeitsgrundlage hatte die Auslastung des vorhandenen Personals mit unterstützenden Aufgaben im Schulalltag zum Hintergrund. Frage 4 Wie beurteilt die Landesregierung die Änderung des Betreuungsschlüssels und wie rechtfertigt die Landesregierung die Änderung? Die gegenwärtigen, vorläufig geltenden Reglungen zur Unterstützung der Lerntätigkeit durch PM sind vergleichbar den Regelungen der meisten anderen Bundesländer. Die gegenwärtige Zuweisungsregelung orientiert sich am pädagogischen Kerngeschäft , dem Bildungsauftrag, und ist ausgerichtet auf allgemeine und individualisierte Unterstützungen im Lernalltag der Schülerinnen und Schüler. Benötigen Schülerin- 3 nen und Schüler weitere Unterstützungsleistungen, die über die schulischen Möglichkeiten und Berechtigungen hinausgehen, sind diese durch andere Leistungs- und Kostenträger abzusichern. Hier trifft Sachsen-Anhalt keine anderen Entscheidungen als andere Länder. Die aktuellen Regelungen werden als Änderung aufgenommen. Wie in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, gab es bisher einen Landesschlüssel, der kein Bedarfsschlüssel für die Einzelschule war. Durch eine Ungleichverteilung des unterstützenden Personals kam es an Einzelstandorten durch Abgänge zu personellen Bedarfen, während an anderen Standorten Aufgabenausweitungen wahrgenommen werden konnten , um vorhandenes Personal auszulasten. Frage 5 Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die Situation am LBZ in Halle/Saale zu verbessern? Die Landesregierung beschreibt die Aufgaben der PM als unterstützendes Personal an den Grund- und Förderschulen insgesamt. Für die schulkonkrete Situation besteht die Zuständigkeit des Landesschulamtes. Das Landesschulamt hat die unterstützenden Aufgaben dieser Förderschule in die Prüfung genommen. Es ist dabei auf Unausgewogenheiten in der Aufgabenwahrnehmung und –verteilung gestoßen. Mit der Schulleitung wurden die wahrzunehmenden Aufgaben besprochen, Hinweise zur Schulorganisation wurden gegeben. Zurzeit werden die bekannt gewordenen Einzelsachverhalte hinsichtlich der erforderlichen Unterstützungsangebote geprüft. Bei zwei Einzelfällen konnten bereits Lösungen im Rahmen der Schulorganisation gefunden werden. (U 73 o; t a;"D U Ol 0) tu 5^so x ¦£ : 00 rM © 00 rH o TN pC d LT) om qd öS do CD o fvj rH in TH 3 < ift w. 0) CG •O »HS £ QJ 3 JZ +-» '3 < OJ JZu in "bß O CuO CÖ 73 :rü Q. u. :3 C a> c o *<5 0) > fv c o"Q. ~ LU o o CM o 00 cn uri CT>m in «H rg O oO oO in ai in ro in o o 12/13 SchulNr Schulname Anzahl in Personen* 101285 Förderschule (KB) an der Muldeaue Dessau-Roßlau 17 204673 LBZ für Körperbehinderte Halle 52 303155 Förderschule (KB) "Fermersleber Weg" Magdeburg 15 307792 Förderschule (KB) M. Buggenhagen Darlingerode 13 307948 LBZ f. Blinde, Sehgesch. u. Körperbeh. Tangerhütte 57 insgesamt 154 * Die Anzahl der PM bezieht auf alle an der Schule eingesetzten PM. Langzeiterkrankter PM sowie vollständig beurlaubte PM wurden nicht berücksichtigt. Personen, die voll abgeordnet wurden, wurden nicht als Person an dieser Schule gezählt. Bei Teilabordnungen wird die Person mehrfach gezählt. Anlage 3 1. Regelung für PM's an Schulen vor Umsetzung des PM-Konzeptes von 2014 Schultyp PM PMT BK PM schulvor¬ bereitende Förderung PMim Wohnhelm BK schulvor¬ bereitende Förderung BKim Wohnhelm Schule für Lernbehinderte S/U* 10 Schule mit Ausgleichsklassen 5/9*34 Sprachheilschule S/10*13 Schule für Hörgeschädigte 5/7*32 PF/4*10 PF/4*10 VS/4*50 WH/7*55«OH40 (VS/2)/4'10 (WH/2)/4*12 Schule für Geistigbehinderte 5/7*36 PF/4*10 PF/4*10 Schule für Körperbehinderte S/7*24 PF/4+10 PF/4»10 Schule für Sehbehinderte 5/7*32 PF/4*10 PF/4*10 Schule für Körperbeh. u. Sehbeh. 5/7*32 PF/4+10 PF/4'10 VS^'SO WH/7*55+30+140 (VS/2)/4'10 (WH/2)/4*12 Legende S - GesamtschDIerzahl der Schule PF - Schüler mit Pflegestufe VS-Schüler im schulvorbereitenden Unterricht WH - Schüler im Wohnheim PM - pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter PMT - pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion BK- Betreuungskräfte 2. Vorläufige Regelung vom Juli 2016 in Umsetzung des PM-Konzeptes von 2014 Sachverhalt Bezug auf Schüler ... Schule für Lernbe¬ hinderte Schule mit Ausgleichs¬ klassen Sprachheil¬ schule Schule für Hörge¬ schädigte Schule für Geistigbehinderte Schule für Körper¬ behinderte Schule für Seh¬ behinderte PM* Individuelle Lernförd.' jesamt S/U*5 5/8*35 5/11*5 5/14*35 5/9*40 5/16*35 5/14*35 Schwimm¬ unterricht* S|g5-3 5/11*2 5/11*2 SiH.6 5/11*2 Gesamtonganlsatlon * gesamt 5/11*10 5/11*10 PM taubblinde Schüler gesamt tbS* 11 PMt* PF/14'35 PF/14ä'40 PF/14+35 PF/14+35 BK* PF/14*35 PF/14+40 PF/i4+35 PF/14+35 BK* taubbllnde Schüler gesamt tbS'8 tbS*8 PMambulante schuh/or bereitende 35 35 PM* schulvorhereltende Förderung VS* 5 VS * 5 PM Im Wohnheim WH * 8 WH+ 8 WH+ 8 BK* im Wohnhelm WH/14 " 40 WH/14 + 40 WH/14 + 40 " Der erste Faktor wird ab *,5 auf eine ganze Zahl aufgerundet, ansonsten auf eine ganze Zahl abgerundet 45 Bedingung: LBZ Typ: 64,68,69 (nicht 66 - SchulNr. 204673) (entspricht SchulNr: 204662,204706,305935,307948) Legende S - Gesamtschülerzahl der Schule PM - pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter PF-5chüler mit Pflegestufe PMT - pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion VS-Schülerim schulvorbereitenden Unterricht BK- Betreuungskräfte WH - Schüler im Wohnheim