Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/569 14.11.2016 (Ausgegeben am 17.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD) Mietverträge für Liegenschaften der Bundeswehr in Altengrabow und Klietz Kleine Anfrage - KA 7/305 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Volksstimme vom 11. September 2015 (Onlineausgabe)* wurde die Kaserne am See in Klietz mit einem Mietvertrag mit Laufzeit bis Ende Mai 2017 vom Land Sachsen -Anhalt als Erstaufnahmeeinrichtung zur Unterbringung von bis zu 700 Migranten von der Bundeswehr angemietet. Gemäß Märkischer Allgemeine vom 22. Januar 2016 (Onlineausgabe)** wurde ebenfalls eine Bundeswehrliegenschaft auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow mit einer Unterbringungskapazität für 600 bis 900 Migranten durch das Land Sachsen- Anhalt angemietet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie viele Migranten wurden seit Eröffnung in den Erstaufnahmeeinrichtungen Klietz und Altengrabow untergebracht? Bitte die Belegung nach Standorten und Monaten differenzieren. Die Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen Altengrabow und Klietz bitte ich der folgenden Übersicht zu entnehmen: * : http://www.volksstimme.de/lokal/havelberg/bundeswehr-klietz-fluechtlinge-platz-fuer-700-Menschen-in Kliez ** : http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Fluechtlinge-beziehen-Soldatenstuben 2 Belegung BW-Objekt Klietz Belegung BW-Objekt Alten-grabow 04.10.2015 550 08.12.2015 45 01.11.2015 590 01.01.2016 233 01.12.2015 615 01.02.2016 254 01.01.2016 740 01.03.2016 91 01.02.2016 740 01.04.2016 60 01.03.2016 435 01.05.2016 60 01.04.2016 513 01.06.2016 0 01.05.2016 383 01.06.2016 373 01.07.2016 248 01.08.2016 287 01.09.2016 354 01.10.2016 327 Für die Erstunterbringung von Schutzsuchenden wird der Truppenübungsplatz Klietz seit 4. Oktober 2015 genutzt. Die Erstbelegung des Truppenübungsplatzes Altengrabow erfolgte am 8. Dezember 2015. Aufgrund der rückläufigen Zahl von Schutzsuchenden wird die Liegenschaft Altengrabow seit Juni 2016 als Reserveobjekt vorgehalten. 2. Kann die Landesregierung die oben erwähnte Laufzeit des Mietvertrages mit der Bundeswehr in Klietz bestätigen? Falls nicht, bitte ich um den korrekten Zeitraum. Seit wann besteht der Mietvertrag für die Liegenschaft in Klietz? Seit wann und für welche Dauer ist der Mietvertrag für die Liegenschaft in Altengrabow abgeschlossen? Der Mitbenutzungsvertrag über Teilflächen der Liegenschaft Truppenlager Klietz wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund) und dem Land Sachsen-Anhalt (LSA) am 29. September/5. Oktober 2015 abgeschlossen. Der Vertragsgegenstand wurde dem LSA am 18. September 2015 überlassen. Der Vertrag endet am 30. April 2017. Der Mitbenutzungsvertrag über eine Teilfläche der Liegenschaft Truppenübungsplatz Altengrabow wurde zwischen dem Bund und dem LSA am 2./28. Oktober 2015 abgeschlossen. Der Vertragsgegenstand wurde dem LSA am 5. Oktober 2015 überlassen. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2016. 3. Für welchen Mietzins hat das Land die Liegenschaften in Klietz und Altengrabow angemietet? Wie hoch sind die monatlichen Nebenkosten und fällt der Mietzins für Klietz und Altengrabow auch bei Leerstand an? Die monatlichen Miet- und Nebenkosten bitte ich der folgenden Aufstellung zu entnehmen: 3 Liegenschaft Miete (in EUR) Nebenkosten (in EUR) Altengrabow 0,00 (4.000) 7.483,87 Klietz 0,00 (6.000) 10.033,33 Der Bund hat die Liegenschaften dem LSA zum Zwecke der vorübergehenden Unterbringung von Schutzsuchenden entsprechend des Haushaltsvermerkes Nr. 3.6 zu Kapitel 60 04 Titel 121 01 zum Haushaltsgesetz 2015 des Bundes mietzinsfrei überlassen. Sollte der Haushaltsgesetzgeber des Bundes den Haushaltsvermerk wegfallen lassen, wäre dem Bund ein monatliches Nutzungsentgelt i. H. v. 4.000 EUR (Altengrabow) bzw. 6.000 EUR (Klietz) zu zahlen . Dieses Nutzungsentgelt wäre auch bei Leerstand der Objekte zu entrichten. Die o. g. Nebenkosten sind monatlich als Vorauszahlung zu leisten. Nach der Ist-Kostenabrechnung für das Jahr 2015 betrugen die - auf die durch das LSA genutzten Teilflächen entfallenden - Nebenkosten 23.457,48 EUR (Altengrabow ) sowie 110.333,11 EUR (Klietz). 4. Ist das Land nach diesen Mietverträgen verpflichtet, den ursprünglichen Zustand der Liegenschaften wiederherzustellen? Welche Kosten sind in diesem Fall für die Wiederherstellung eingeplant? Die Vertragsgegenstände sind dem Bund in dem bei Nutzungsübernahme befindlichen Zustand zurückzugeben. Die Kosten für die Instandsetzung und evtl. Rückbauarbeiten können derzeit nicht benannt werden. Eine Kostenübernahme erfolgt nach entsprechender Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben durch den Bund. 5. Ist jeweils eine Verlängerung der Mietverträge oder ein Neuabschluss geplant ? Für die Entscheidung über eine Verlängerung der Mitbenutzungsverhältnisse ist die Unterbringungskonzeption des Landes zu den Erstaufnahmeeinrichtungen maßgeblich. Diese Unterbringungskonzeption wird derzeit unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen inkl. Zugangsprognosen sowie haushaltsrechtlicher Belange fortgeschrieben. Eine Entscheidung der Landesregierung über ein entsprechendes Standortkonzept wird zurzeit durch das Ministerium für Inneres und Sport sowie das Ministerium der Finanzen vorbereitet. Nach derzeitigem Stand ist eine Weiternutzung des Truppenübungsplatzes Altengrabow über den 31. Dezember 2016 hinaus nicht erforderlich, so dass das Mitbenutzungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt endet. Im Entwurf der Konzeption ist eine Nutzung der Bundeswehrliegenschaft in Klietz nach dem 30. April 2017 bis zur Inbetriebnahme der Landesaufnahmeeinrichtung in Stendal vorgesehen. Dabei ist geplant, einen Teil der bisher genutzten Unterkunfts- 4 gebäude an die Bundeswehr zurückzugeben und die Einrichtung mit einer deutlich geringeren Kapazität weiter zu betreiben. Die derzeit laufenden Verhandlungen zur Verlängerung des Mitbenutzungsvertrages mit der Bundeswehr sind noch nicht abgeschlossen.