Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/570 14.11.2016 (Ausgegeben am 17.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Nachfrage Ring politischer Jugend (RpJ) Kleine Anfrage - KA 7/311 Vorbemerkung des Fragestellenden: In meiner Kleinen Anfrage „Ring politischer Jugend“ (Drs. 7/121) fragte ich die Landesregierung , ob ihr eine Absicht zur Gründung eines RpJ in Sachsen-Anhalt bekannt sei. Die Landesregierung, hier vertreten durch Bildungsminister Tullner, antwortete am 8. Juni 2016, dass ihr keine wahrnehmbar aktiv betriebene Gründungsabsicht bekannt sei. Dies verwundert insofern, da bereits kurz nach der Wahl am 13. März 2016 die Jugendorganisationen der Parteien CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der FDP mit der Vernetzung zur Gründung eines RpJ begannen . Die Jugendorganisation der AfD wurde über diesen Vorgang nicht informiert. Auch fand bereits im März/April 2016 ein Treffen beteiligter Jugendorganisationen statt, um eine Gründung vorzubereiten. Des Weiteren existiert bereits ein Satzungsentwurf für den „Ring politischer Jugend Sachsen-Anhalt e. V.“. Verwunderlich ist ebenfalls der Umstand, dass sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag, welcher am 24. April 2016 geschlossen wurde, auf der Seite 10 explizit verpflichten, in Zukunft den Ring politischer Jugend zu unterstützen und dies angeblich ohne Kenntnis der Bestrebungen ihrer eigenen Jugendorganisationen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieso verneinte die Landesregierung in ihrer Antwort auf meine Anfrage von einer aktiv betriebenen Gründungsabsicht zu wissen, wenn sich doch die Jugendorganisationen der Regierungsparteien sowie von DIE LINKE und FDP bereits kurz nach der Wahl bezüglich einer beabsichtigten Gründung vernetzten, 2 sich zu diesem Zwecke trafen, eine entsprechende Satzung ausarbeiteten und die Regierungsparteien die Unterstützung dieses Vorhabens in ihren Koalitionsvertrag aufnahmen? Die Jugendorganisationen der Parteien sind über ihre Aktivitäten hinsichtlich einer Vernetzung der Landesregierung gegenüber nicht berichtspflichtig. Die Landesregierung kann sich somit bei ihrer Antwort nur auf verifizierte Informationen aus öffentlichen Quellen stützen. Dementsprechend ist auf die Anfrage 7/36 des Abgeordneten des Landtags Sachsen-Anhalts, Jan Wenzel Schmidt, geantwortet worden. Frage 2: Würde die Landesregierung einen Ring politischer Jugend gemäß dem Koalitionsvertrag unterstützen, wenn die Jugendorganisation der AfD Sachsen- Anhalt, die Junge Alternative Sachsen-Anhalt, in diesen nicht einbezogen wird? Die Landesregierung kann Möglichkeiten zur Unterstützung nur unter der Voraussetzung prüfen, dass ein Ring politischer Jugend gegründet wurde, mit der Landesregierung in Kontakt tritt und um Unterstützung nachsucht.