Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/572 15.11.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 17.11.2016) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Stand und Entwicklung des Waldbrandschutzes in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion SPD - Drs. 7/342 Vorbemerkung der Fragestellenden: In Deutschland sind im Jahr 2015 in Summe 526 ha Wald durch 1071 Waldbrände verbrannt. Damit gab es die meisten Waldbrände seit 12 Jahren. Vor allem in den Monaten Juli und August aber auch im April nahmen die Waldbrände gegenüber den Vorjahren deutlich zu, was insbesondere an der Trockenheit und an extremer Hitze lag. Da aufgrund der sich verändernden klimatischen Bedingungen auch in Zukunft mit einer Zunahme von Trockenperioden und extremer Hitze zu rechnen ist, bedarf es der besonderen Sensibilität gegenüber der Gefährdung unserer Wälder durch Waldbrände. 1. Wie hoch ist der Waldbestand in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? Die nachfolgende Tabelle stellt die Waldflächenanteile nach Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Sachsen-Anhalt dar: Landkreis / kreisfreie Stadt Waldfläche [ha] Altmarkkreis Salzwedel 75.428 ha Anhalt-Bitterfeld 31.487 ha Börde 51.813 ha Burgenlandkreis 21.124 ha Dessau-Roßlau 10.163 ha Halle (Saale) 3.089 ha Harz 82.104 ha Jerichower Land 54.902 ha 2 Landkreis / kreisfreie Stadt Waldfläche [ha] Magdeburg 1.495 ha Mansfeld-Südharz 43.344 ha Saalekreis 14.548 ha Salzlandkreis 7.971 ha Stendal 55.998 ha Wittenberg 79.015 ha 2. Wie viele Waldbrände ereigneten sich in welchem Flächenumfang in den zurückliegenden fünf Jahren (2011 bis 2015) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? Bitte in Jahresscheiben ausführen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zum Auftreten und zum Flächenumfang von Waldbränden der letzten fünf Jahre in Sachsen-Anhalt. 3. An wie vielen Tagen im Jahr wurde in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in den vergangenen fünf Jahren die Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 ausgerufen? Bitte in Jahresscheiben ausführen. Es können nur für das Jahr 2016 die statistischen Daten zur Verfügung gestellt werden . Bisher wurde diese Statistik durch das Landeszentrum Wald (LZW) nicht geführt . Für regionale Aussagen sind diese Daten bedeutsam und werden neu aufgenommen . Jahr 2011 2011 2012 2012 2013 2013 2014 2014 2015 2015 Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Altmarkkreis Salzwedel 18 1,49 18 1,05 8 2,91 5 1,19 22 5,45 Anhalt-Bitterfeld 0 0,00 3 1,88 0 0,00 1 0,20 3 0,18 Börde 2 0,02 2 0,48 1 0,03 1 0,20 9 5,37 Burgenlandkreis 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Dessau-Roßlau 5 0,42 6 0,16 3 0,37 0 0,00 7 2,47 Halle (Saale) 0 0,00 1 0,80 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Harz 8 7,38 16 0,21 3 0,38 1 0,01 3 0,10 Jerichower Land 5 1,20 9 3,46 7 0,94 2 1,12 11 2,05 Magdeburg 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Mansfeld- Südharz 0 0,00 0 0,00 0 0,00 2 0,12 1 0,20 Saalekreis 0 0,00 2 1,42 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Salzlandkreis 0 0,00 0 0,00 0 0,00 1 0,10 3 0,73 Stendal 15 1,44 3 1,95 1 2,17 0 0,00 14 2,88 Wittenberg 12 4,20 7 1,24 0 0,00 9 1,89 13 7,71 Summe 65 16,15 67 12,65 23 6,80 22 4,83 86 27,14 3 Waldbrandgefahrenstufen- Tage Tage im Jahr 2016 mit Landkreise/kreisfreie Städte WGS 4 (hohe Gefahr) WGS 5 (sehr hohe Gefahr ) Altmarkkreis Salzwedel 26 4 Anhalt-Bitterfeld 20 0 Börde 32 6 Burgenlandkreis 4 0 Harz 15 3 Jerichower Land 21 13 Mansfeld Südharz 11 0 Saalekreis 7 0 Salzlandkreis 4 0 Stadt Dessau-Rosslau 20 0 Stadt Halle (Saale) 12 0 Landeshauptstadt Magdeburg 4 0 Stendal 12 14 Wittenberg 17 16 Summe 205 56 4. Mit welchem Personalaufwand wird durch das Landeszentrum Wald in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten der Waldbrandschutz sichergestellt? Es können nur Aussagen zum Gesamtpersonal des Landeszentrums Wald getroffen werden. Eine Zuordnung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist nicht möglich, zumal die Grenzen der Betreuungsforstämter und Reviere sich nicht flächenscharf mit den Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte überlagern und es somit zu Unschärfen kommt. Insgesamt sind 118 Personen mit der Wahrnehmung der Aufgaben des vorbeugenden Waldbrandschutzes in der Umsetzung des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) und der Waldbrandschutzverordnung (WaldbrSch- VO) aus dem Landeszentrum Wald betraut. Personal für Waldbrandschutz des Landeszentrums Wald Anzahl VZÄ 10 Kreiswaldbrandschutzbeauftragte 10 3 Waldbrandzentralen mit je durchschnittlich 6 Mitarbeitern im Schichtsystem 18 70 Revierleiter/Revierleiterinnen im Waldbranddienst 70 14 Funktionsbeamte im Waldbranddienst 14 Wundstreifenunterhaltung durch Forstwirte mit Traktor und Scheibenegge 6 4 5. Welchen Ursachen konnten die Waldbrände in welchem Umfang zugeordnet werden? Die Ursachen für Waldbrände stellen sich wie folgt dar: - Für 76 % der Waldbrände lassen sich keine Ursachen feststellen bzw. konnten ermittelt werden. - Ca. 11 % der aufgetretenen Waldbrände sind auf natürliche Ursachen zurückzuführen . Insbesondere ist hier der „Blitzschlag“ als überwiegende natürliche Ursache hervorzuheben. - 7 % sind durch Fährlässigkeit menschlichen Handels bedingt. - 6 % der aufgetretenen Waldbrände in Sachsen-Anhalt sind vorsätzlich (Brandstiftung ) verursacht. 6. In welchem Umfang wurden in den zurückliegenden fünf Jahren in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Investitionen in den Waldbrandschutz getätigt? Die Beantwortung der in den zurückliegenden fünf Jahren getätigten Investitionen ist für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städten nicht nachgewiesen. Es liegen nur die Angaben nach Betreuungsforstämtern vor. 7. Wie viele Waldbrandüberwachungsstandorte gibt es derzeit in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? In den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Waldbrandgefahrenklassen A und B gibt es derzeit insgesamt 15 Waldbrandüberwachungsstandorte und drei Waldbrandzentralen (siehe auch Karte lt. Anlage). Das sind im Einzelnen: Investitionen im vorbeugenden Waldbrandschutz durch Landeszentrum Wald (Angaben in EURO) Betreuungsforstamt 2011 2012 2013 2014 2015 Westliche Altmark 300 2.583 Nordöstliche Altmark 5.033 Letzlingen Elb-Havel-Winkel 2.583 1.428 Flechtingen Nedlitz Harz Dessau 14.602 6.762 Annaburg 8.690 499 2.583 Naumburg LZW Betriebsleitung 102.538 8.560 5 Landkreis / kreisfreie Stadt Standorte Waldbrandfrüherkennung Standort Waldbrandzentrale Altmarkkreis Salzwedel 3 1 Anhalt-Bitterfeld 2 Börde 1 Burgenlandkreis Dessau-Roßlau Halle (Saale) Harz Jerichower Land 3 1 Magdeburg Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal 3 Wittenberg 3 1 8. Wie viele Waldbrandüberwachungszentralen gibt es derzeit in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? Derzeitig gibt es drei Waldbrandüberwachungszentralen (WBZ) im Land Sachsen- Anhalt mit den Standorten Klötze (Altmarkkreis Salzwedel), Genthin (Jerichower Land) und Annaburg (Wittenberg). Siehe auch Antwort zu Frage 7 und als Anlage beigefügte Karte. 9. Welche Waldbrandüberwachungszentralen sollen zukünftig durch Zusammenlegung wegfallen? Aus personalwirtschaftlichen und effizienzsteigernden Gründen sollen die WBZ Klötze und Annaburg zukünftig eingespart werden. Gleichzeitig soll eine WBZ für ganz Sachsen-Anhalt in Genthin errichtet werden. (siehe auch Karte lt. Anlage) 10. In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren zumutbare Waldbrandschutzmaßnahmen gegenüber Waldbesitzern entsprechend § 5 der Waldbrandschutzverordnung angeordnet? Bisher bestand keine Notwendigkeit, entsprechenden Maßnahmen auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 WaldbrSchVO gegenüber Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern anzuordnen. 6 11. In welchem Umfang wurden in den vergangenen fünf Jahren in den Landkreisen der Waldbrandgefahrenklassen A und B Wundstreifen wirksam gehalten und neu angelegt? In den Wäldern der Waldbrandgefahrenklasse A und B werden jährlich Wundstreifen in einer Länge von etwa 1.300 km durch das Landeszentrum Wald wirksam gehalten. Dabei ist der Wundstreifen 2,50 bis 3,00 m breit und vegetationslos (Mineralboden). Eine Zuordnung nach Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt nicht. 12. Wie wird sichergestellt, dass die Waldwege den Anforderungen für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen genügen und welche Maßnahmen wurden diesbezüglich in den vergangenen fünf Jahren in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ergriffen? Die Wegedichte im Landeswald mit 22 laufenden Metern LKW-befahrbarer Wege je Hektar kann insgesamt als ausreichend angesehen werden. Für den Bereich des Nichtstaatswaldes liegen keine Aussagen vor. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass örtlich noch ein Erfordernis für Neuerschließungen besonders im Privatwald besteht. Der Wegeausbau, ggf. die Neuerschließung von Waldwegen im Privatwald, insbesondere für den Waldbrandschutz (§ 11 LWaldG) ist weiterhin erforderlich. Im Landeswald wird das Waldwegenetz insbesondere zur Gewährleistung einer ganzjährigen Holzabfuhr durch den Landesforstbetrieb unterhalten. Im Zeitraum von 2011 bis 2015 wurden auf LKW-befahrbaren Wegen 2.982 km Unterhaltungsmaßnahmen mit einem Kostenumfang von rund 3,6 Mio. € und Instandsetzungsmaßnahmen auf einer Länge von 708 km und einem Kostenumfang von rund 7,2 Mio. € getätigt. Für den Bereich des Nichtstaatswaldes wurden 3.170.525 EURO für 191 km LKWbefahrbare Wege über Fördermittel ausgereicht. Eine Zuordnung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist dabei nicht möglich. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass moderne Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr mit Allradantrieb ausgerüstet sind. Dahingehend sieht das LZW Diskussionsbedarf . Die Zielrichtung sind eindeutig Allradfahrzeuge. Die meisten Waldwege sind und werden Erdwege bleiben. 13. In welchem Umfang gibt es in den Wäldern der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte Löschwasserentnahmestellen? Die Verteilung der Löschwasserentnahmestellen stellt sich zum Stichtag (28.09.2016) wie folgt dar: 7 Landkreis Feuerlösch - teich Hydrant Löschwasser - behälter Löschwasserbrunnen Löschwasser - entnahme - stelle Summe Altmarkkreis Salzwedel 8 153 15 9 55 240 Niedersachsen (Salzwedel ) 1 1 Anhalt-Bitterfeld 15 8 23 46 Börde 9 12 6 13 111 151 Burgenlandkreis 3 7 10 Dessau-Rosslau, Stadt 1 6 1 4 12 Halle (Saale), Stadt 7 7 Harz 85 10 1 2 62 160 Jerichower Land 27 4 13 18 62 Magdeburg, Landeshauptstadt 1 1 2 4 Mansfeld-Südharz 17 1 4 104 126 Saalekreis 18 8 26 Salzlandkreis 4 15 19 Stendal 26 12 11 80 95 224 Wittenberg 41 102 1 61 70 275 Sachsen (Wittenberg) 6 6 Summe 256 305 39 188 581 1.369 14. Wie schätzt die Landesregierung den vorhandenen Umfang an Löschwasserentnahmestellen in Wäldern ein und welche Konsequenzen leitet Sie daraus gegebenenfalls ab? Nach Einschätzung der Landesregierung besteht dringender Erneuerungsbedarf. Es sollte eine Bedarfserfassung über die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen und eine Berücksichtigung bei der Erneuerung erfolgen. 15. In welchem Umfang sieht die Landesregierung entsprechend der ELER Fördermittel für die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Schäden und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes von Wäldern nach Katastrophen vor? Dem Land stehen für die Förderperiode neu 8.249.950 Euro an ELER-Mitteln für die Förderprogramme naturnahe Waldbewirtschaftung und ggf. für die Wiederherstellung der Wälder nach Katastrophenereignissen zur Verfügung. Die ELER-Mittel (100 % Finanzierung) für das FP 6401 wurden im neuen Finanzplan zugunsten anderer Programme umgeschichtet. 8 Die Maßnahme zur Unterstützung der Vorbeugung von Waldschäden wurde im EPLR gestrichen. 16. Haben neben der Waldbrandschutzkonferenz im Altmarkkreis Salzwedel am 23. Februar 2011 weitere Waldbrandschutzkonferenzen in den Landkreisen stattgefunden? Wenn ja, bitte ausführen wo und wann diese stattgefunden haben. Auf Veranlassung der Kreiswaldbrandschutzbeauftragten (KWSB) finden in allen Landkreisen Waldbrandschutzkonferenzen mit jährlichen Schwerpunkten statt. Den Umfang und die Eindringungstiefe bestimmen allerdings die Landkreise. 17. Wann hat in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten die letzte gemeinsame Waldbrandübung unter Beteiligung der Feuerwehren, den Betreuungsforstämtern, des Landeszentrums Wald und den unteren Forstbehörden stattgefunden? Die letzte gemeinsame Waldbrandübung fand am 16. April 2016 rund um Havelberg mit insgesamt 300 Einsatzkräfte der örtlichen FFW aus den Landkreisen Prignitz und Stendal, der Bundespolizei, des DRK, des Bundes- und Landesforst, des THW, der zivilen Firma DiBuKa sowie Vertretern der Katastrophenschutzstäbe der beiden Landkreisverwaltungen statt. 18. Auf welche Einsatzmittel können die Behörden in Sachsen-Anhalt bei der Waldbrandbekämpung aus der Luft zurückgreifen? Die Kommunen als Träger des Brandschutzes können zur Walbrandbekämpfung aus der Luft zurückgreifen auf: - private Hubschrauberunternehmen, welche für ihre Hubschrauber passende Löschwasser-,Transport- und Löschwasserabwurfbehälter vorhalten, - Hubschrauber der Bundespolizei mit entsprechender Ausstattung zum Löschwassertransport und Löschwasserabwurf im Rahmen der Amtshilfe, Förderprogramm ELER- Finanzierung Vor Strategieänderung EURO Aktueller Finanzplan EURO EPLR Naturnahe Waldbewirtschaftung FP 6402 75% 10 Mio 8,2 Mio im EPLR Unterstützung zur Vorbeugung von Waldschäden FP 6401 100% 2,66 Mio gemeinsam mit der Wiederherstellung 0 aus EPLR gestrichen Wiederherstellung der ursprünglichen Zustandsherstellung nach Katastrophen FP 6401 100% siehe oben 0 im EPLR belassen 9 - Hubschrauber der Bundeswehr mit entsprechender Ausstattung zum Löschwassertransport und Löschwasserabwurf im Rahmen der Amtshilfe. Nach § 22 Abs. 1 Brandschutzgesetz ist der Einsatz der Feuerwehren bei Bränden und Notständen unentgeltlich. Die Kommunen als Träger des Brandschutzes haben somit die Kosten eines Hubschraubereinsatzes zur Waldbrandbekämpfung zur Unterstützung der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr zu tragen. 19. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um im Falle eines großen Waldbrandes auf die Unterstützung anderer Bundesländer sowie des Bundes (Technisches Hilfswerk, Bundeswehr, Bundespolizei) zurückgreifen zu können? Folgende Vorkehrungen wurden durch das Land Sachsen-Anhalt getroffen: Die Anforderung von Kräften und Mitteln der Polizei einschließlich der Bundespolizei, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und der Bundeswehr sowie aus dem Ausland erfolgen über das Lage- und Führungszentrum der Landesregierung auf mit den Behörden abgestimmten besonderen Anforderungswegen. Die Anforderungen von Hilfe aus anderen Bundesländern erfolgt auf der Grundlage des Konzeptes für eine bundesweite länderübergreifende Katastrophenhilfe, Stand 2014. Dieses Konzept findet Anwendung bei länderübergreifendem Hilfeersuchen in Katastrophen und Großschadenlagen, die insbesondere einen länger andauernden koordinierten länderübergreifenden Einsatz von Hilfeleistungskräften erforderlich werden lassen und über die bloße Vermittlung und Lieferung von Spezial- und Mangelressourcen hinausgehen. Einbezogen wird dabei das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ). Über die erforderlichen Angaben und Wege zur Anforderung wurden die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt informiert: - Anforderung von Kräften und Mitteln zur Bewältigung von Katastrophen und Großschadenslagen (RdErl. des MI vom 13.9.2010 – 43.41 -14600/12; MBl LSA Nr. 25/2010 v. 27.09.2010) ● Die Landkreise/kreisfreien Städte melden Art und Umfang der benötigten Hilfe dem Landesverwaltungsamt und fordern diese an. ● Das Landesverwaltungsamt fordert bei Bedarf länderübergreifende Hilfe beim Ministerium für Inneres und Sport an. - Anforderung von Fähigkeiten der Bundeswehr zur Bewältigung von Schadenslagen im Katastrophenfall (RdErl. des MI vom 01.02.2011 - 43.41-14600/5-1; MBl. LSA Nr. 6/2011 v. 28.2.2011) ● In Nr. 4 des v. g. Erlasses ist die Anforderung der Bundeswehr unterhalb des Katastrophenfalles geregelt; hiernach haben die Landkreise/kreisfreien Städte, wenn sie im Rahmen der Amtshilfe Fähigkeiten der Bundeswehr benötigen, diese grundsätzlich beim Landeskommando Sachsen-Anhalt anzufordern. ● Hinsichtlich der Kostentragung für angeforderte Hilfeleistungen der Bundeswehr gelten die einschlägigen Regelungen zur Amtshilfe. Anlage: Übersichtskarte Waldbrandüberwachung Marke (MFT) Genzien (FWT) Zichtau (FWT) Arnsdorf (FWT) Heidberg (FWT) Karlsfeld (MFT) Pietzpuhl (FWT) Landsberg (FWT) Rabenberg (BOS) Spitzberg (FWT) Hohe Gieck (MFT) Gorrenberg (FWT) Waldrogäsen (FWT) Stendal (Wasserturm)Kloetze (Schornstein) BFoaHarz BFoaNedlitz BFoaNaumburg BFoaDessau BFoaFlechtingen BFoaLetzlingen BFoaAnnaburg BFoaWestliche Altmark BFoaNordöstliche Altmark BFoaElb-Havel-Winkel Klietz (Gittermast) Genthin (Wasserturm) Bearbeitung: Landeszentrum Wald, SB Kartographie/GIS/ITLagesystem: ETRS_1989_UTM_Zone_32N© Geodienst MLU LSA (www.mlu.sachsen-anhalt.de)Geobasisdaten©LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/10008 Land Sachsen-AnhaltÜbersichtskarteWaldbrandüberwachung Standorte Waldbrandüberwachung Kamera Kamera und Relais Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Burgenlandkreis Börde Dessau-Rosslau, Stadt Halle (Saale), Stadt Harz Jerichower Land Magdeburg, Landeshauptstadt Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal Relais Zentrale Landkreise Grenze Betreuungsforstamt Wittenberg