Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/593 16.11.2016 (Ausgegeben am 21.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Beratervertrag im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Kleine Anfrage - KA 7/331 Vorbemerkung des Fragestellenden: Entsprechend der zuletzt mit dem Landtagsbeschluss vom 1. September 2016 (Drs. 7/322) bekräftigten Transparenzregeln ist die Landesregierung aufgefordert, vor dem Abschluss von Beratungsleistungen, Gutachten und Studien mit einem Volumen ab 20.000 Euro, diese dem Ausschuss für Finanzen zur Einwilligung vorzulegen. Die StS-Konferenz* befasst sich in der Regel mit Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von 5.000 Euro. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Hat die Landesregierung im Jahr 2016 einen oder mehrere Beraterverträge mit Herrn S.** bzw. mit der Firma Verkehr & Logistik - Beratung und Umsetzung geschlossen? Ja, es wurde im Jahr 2016 ein Beratervertrag mit Herrn S.** geschlossen. 2. Wenn ja, bitte für den oder die Verträge zu folgenden Punkten ausführen: a. Auftragsgegenstand, b. Auftragswert, c. Grund für die externe Vergabe, d. Vergabeverfahren, e. Termine und Kosten. * Staatssekretärskonferenz ** Name ist der Landesregierung bekannt. 2 a. Der Auftragsgegenstand umfasst Beratungsleistungen im Rahmen des Programms Connecting Europe Facility (CEF), hier CEF Transport (zu Deutsch Verkehr). Dabei ist die CEF ein Förderinstrument der Europäischen Union, welches 2014 mit Beginn des Finanzrahmens 2014-2020 seine Aktivität aufnahm. Die Antragstellung im Rahmen des CEF ist sehr unübersichtlich. Eine sorgfältige Vorbereitung von Zuwendungsanträgen und ggf. eine thematische und politische Platzierung von Themen in Brüssel ist jedoch angeraten. Um den Fördervorhaben zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Aufrufs der Europäischen Kommission die notwendige Ausrichtung und Antragsreife zu geben, ist eine fachliche Begleitung zwingend erforderlich. Die Beratungsleistungen werden vom Auftragnehmer (AN) nur für öffentliche und private Einrichtungen sowie Unternehmen aus Sachsen-Anhalt erbracht. Beratungsdienstleistungen sollen den potentiellen Antragstellern - eine verständliche Aufbereitung und Erklärung des CEF Transport, einen transparenten und schnellen Abgleich der Anforderungen bzgl. einer CEF-Förderung, eine Entscheidungsunterstützung für eine eventuelle Antragstellung, eine Unterstützung bei der Platzierung und Formulierung eines Antrags im Vorfeld eines Aufrufs ermöglichen. b. Der Auftragswert beträgt 8.427,50 € zzgl. Mehrwertsteuer. c. Grund für die externe Vergabe ist das komplexe Verfahren zum CEF. Dieses erfordert eine entsprechend umfassende Kenntnislage über das Programm sowie eine hohe fachliche Qualifizierung und Spezialisierung, um die Möglichkeiten des CEF ausschöpfen zu können. Diese Spezialkenntnisse können im Land nicht vorgehalten werden. d. Die Vergabe erfolgte freihändig: Unter Berücksichtigung des Auftragswertes (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2. Landesvergabegesetz vom 19.11.2012) kommt hier die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) zur Anwendung. Demnach ist eine freihändige Vergabe zulässig, da die Erbringung der in Rede stehenden Dienstleistungen der Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben auf dem Gebiet von Forschung , Entwicklung und Untersuchung dient (Ausnahme vom Grundsatz des § 55 Abs. 1 LHO gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe c) Abschnitt 1 VOL/A). In Sachsen-Anhalt kämen auf dem Gebiet EU-Förderung grundsätzlich die EU-Serviceagentur sowie das Enterprise Europe Network (EEN) in Frage. Die EU-Serviceagentur - unter dem Dach der Investitionsbank - wird finanziell aus dem Programm „Sachsen-Anhalt transnational“ der Staatskanzlei unterstützt. Das EEN ist als europäisches Netzwerk von Informations- und Beratungsstellen für kleine und mittelständische Unternehmen unter dem Dach der IHK Magdeburg angesiedelt. Sowohl die EU-Serviceagentur als auch das EEN lassen jedoch aktuell keine spezielle Förderberatung sowie Unterstützung bei der Antragstellung hinsichtlich des Programms CEF Transport erkennen, wie entsprechende Anfragen bestätigt haben. Darüber hinaus ist eine Vergabe an Herrn S.** ohne Einholung von Vergleichsangeboten zulässig, da Vorteile für das Land, abgestellt auf eine Leistungsabfrage bei mehreren Bewerbern, nicht erkennbar sind. So bietet Herr S.** - auch im Gegensatz zu den beiden vorgenannten Institutionen - neben der Förderberatung an sich und EU-Themen vor allem langjährige Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Verkehr und Transportlogistik. 3 In Bezug auf die Förderberatung konzentriert sich Herr S.** aktuell auf die CEF-Förderung und sorgt hier durch stetigen Kontakt zur EU - u. a. CEF- Transport-Infotage, EU-Ansprechpartner - für entsprechend aktuelle Informationen . Derzeit berät er bereits Unternehmen im Land Niedersachsen bzgl. CEF Transport und wird auch im Land Brandenburg als Experte in Unterstützung der dort eingesetzten Projektscouts engagiert. Zudem wird Herr S.** sowohl von der IHK München als auch der IHK Nürnberg regelmäßig konsultiert. e. Als Termin des Abschlusses der Leistungserbringung gilt der 02.12.2016. Über den unter c. genannten Auftragswert hinaus entstehen keine weiteren Kosten. 3. Falls der Auftragswert über 5.000 Euro lag, hat sich die StS-Konferenz damit befasst? Falls ja, wann? Falls nein, bitte begründen. Ja, die StS-Konferenz hat sich am 05.09.2016 sowie abschließend am 12.09.2016 damit befasst. 4. Falls der Auftragswert über 20.000 Euro lag, wurde der Finanzausschuss beteiligt? Falls ja, wann und in welchem Verfahren? Falls nein, bitte begründen . Aufgrund des Auftragswertes i. H. v. 8.427,50 € (zzgl. Mehrwertsteuer) war die Beteiligung des Finanzausschusses nicht geboten.