Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/617 21.11.2016 (Ausgegeben am 22.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Steuerbetrug durch die Maple Bank Kleine Anfrage - KA 7/307 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die kanadische Maple Bank steht im Verdacht, durch Steuerbetrug mittels Cum-Ex- Geschäften einen Schaden von 450 Millionen Euro für den Steuerzahler verursacht zu haben. Am 6. Februar 2016 verhängte die Bafin ein Moratorium über das Geldhaus und ordnete an, sie für den Kundenverkehr zu schließen. Bis dahin sollen mehrere Bundesländer von den Geschäften der Maple Bank profitiert haben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Finanzen Vorbemerkung: Das Land hat in der Vergangenheit lediglich Geschäftskontakte mit der Maple Bank GmbH (Maple Bank) im Rahmen des Liquiditätsmanagements des Landes unterhalten . Die Fragen dieser Kleinen Anfrage werden daher ausschließlich in Bezug auf das Liquiditätsmanagement beantwortet. Dem Finanzministerium obliegt das tägliche Liquiditätsmanagement des Landes. Dies umfasst neben der Liquiditätsplanung auch die tägliche Liquiditätsdisposition. Durch die Liquiditätsgeschäfte soll die kurzfristige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Landes gewährleistet werden. Gleichzeitig soll bestehende Liquidität des Landes vollumfänglich verzinslich (wirtschaftlich) angelegt werden. 2 1) Zu welchen Zeitpunkten und in welcher jeweiligen Höhe legte das Land von 2011 bis 2016 Gelder bei der Maple Bank an? Bitte nach Jahressummen aufschlüsseln. Die folgende Tabelle enthält eine Einzelaufstellung der Geldanlagen bei der Maple Bank der Jahre 2011 bis 2015. Von der Aufstellung der Jahressummen wird aufgrund der Einzelaufstellung verzichtet. Jahr Valuta Fälligkeit Betrag 2011 17.01.2011 18.04.2011 50.000.000,00 € 22.02.2011 23.05.2011 22.000.000,00 € 18.04.2011 18.07.2011 27.700.000,00 € 21.04.2011 21.07.2011 14.000.000,00 € 16.06.2011 17.10.2011 17.300.000,00 € 27.07.2011 27.12.2011 49.700.000,00 € 25.10.2011 25.11.2011 14.500.000,00 € 2012 05.01.2012 05.04.2012 57.500.000,00 € 27.03.2012 27.06.2012 15.100.000,00 € 26.04.2012 26.10.2012 12.200.000,00 € 30.04.2012 31.10.2012 7.700.000,00 € 20.06.2012 20.11.2012 10.000.000,00 € 29.06.2012 28.09.2012 12.500.000,00 € 2013 04.02.2013 03.12.2014 70.000.000,00 € 20.09.2013 30.10.2013 4.000.000,00 € 2014 03.03.2014 04.06.2014 50.000.000,00 € 05.03.2014 31.03.2014 5.000.000,00 € 13.05.2014 13.08.2014 20.000.000,00 € 11.06.2014 31.10.2014 20.000.000,00 € 04.07.2014 06.10.2014 25.000.000,00 € 07.08.2014 31.10.2014 4.000.000,00 € 15.08.2014 18.12.2014 12.000.000,00 € 2015 09.01.2015 08.01.2016 10.000.000,00 € 15.01.2015 15.07.2015 14.000.000,00 € 05.03.2015 05.06.2015 23.000.000,00 € 30.10.2015 02.11.2016 35.000.000,00 € 2) Nach welchen konkreten Kriterien wurde die Maple Bank für Investitionen ausgewählt? 3) Welches Mindestrating muss eine Bank erfüllen, damit das Land eine Anlage tätigt? 4) Welches Rating hatte die Maple Bank zu den o. g. Zeitpunkten der jeweiligen Anlage? Die Fragen 2 bis 4 werden hier zusammengefasst beantwortet. Die Geldanlagen im Rahmen des Liquiditätsmanagements des Landes Sachsen- Anhalt unterliegen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 7 LHO. Entsprechend einer internen Dienstanweisung sind kurzfristige Geldanlagen u. a. bei 3 Kreditinstituten, die einem Einlagensicherungssystem in Deutschland angeschlossen sind, zulässig. Zur Steuerung des Kreditrisikos des jeweiligen Geschäftspartners sind hierbei verschiedene Limite zu beachten. Die Einlagen bei Kreditinstituten des privaten Bankgewerbes dürfen 80 % der vom Bundesverband Deutscher Banken e. V. veröffentlichten Einlagensicherungsgrenzen des jeweiligen Kreditinstitutes nicht übersteigen. Die absolute Obergrenze beträgt 450 Mio. Euro je Kreditinstitut. Ein Mindestrating ist kein Anlagekriterium des Landes im Bereich Liquiditätsmanagement. Historische Ratingverläufe wurden daher seitens des Finanzministeriums für die Maple Bank nicht dokumentiert. Die Maple Bank war zum Zeitpunkt der jeweiligen Geldanlagen Mitglied der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. Bei jeder Geldanlage wurde das interne Limit eingehalten. Die Auswahl der Geldanlage erfolgte anhand der angebotenen Rendite. 5) Waren die jeweiligen tatsächlich erzielten Renditen der Anlagen des Landes in den o. g. Zeiträumen bei der Maple Bank höher als Renditen anderer Institute in denselben Zeiträumen? Bei kurzfristigen Geldgeschäften des Landes wird grundsätzlich eine Marktgerechtigkeitsprüfung durch mindestens drei Nebenangebote und durch den Nachweis eines marktadäquaten Zinssatzes anhand eines aktuellen Marktausdruckes aus dem Informationssystem Bloomberg durchgeführt und dokumentiert. Wie bereits bei der Beantwortung der Fragen 2 bis 4 aufgeführt, erfolgt die Auswahl der jeweiligen Bank unter Beachtung der jeweils vorliegenden Voraussetzungen und der Limite anhand der erzielbaren Rendite. 6) Wurde das jeweilige Risiko der jeweiligen Anlage bei der Maple Bank in den o. g. Zeiträumen höher bewertet als das Risiko vergleichbarer Anlagen bei anderen Instituten? Nein. 7) Sind dem Land durch die Anlage/Anlagen bei der Maple Bank sowie die Insolvenz der Maple Bank Schäden entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Maple Bank am 11. Februar 2016 (Eintritt des Entschädigungsfalls) hatte das Land bei der Bank Einlagen in Form von Termingeldern i. H. v. 35.000.000,00 €. Das Land erhielt innerhalb der gesetzlichen Auszahlungsfrist die angelegten Termingelder zuzüglich der bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Entschädigungsfalles angefallenen Zinsen durch die Einlagensicherungsgruppe des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. zurück. 4 8) Hat das Land seit 2007 Anlagen bei Instituten getätigt, die sogenannten Cum/Ex-Geschäfte und/oder sogenannte Cum/Cum-Geschäfte tätigten? Wenn ja, bei welchen Instituten? Dem Finanzministerium liegen keine gesicherten Kenntnisse darüber vor, welche Institute seit 2007 sogenannte Cum/Ex-Geschäfte und/oder sogenannte Cum/ Cum-Geschäfte tatsächlich tätigten.