Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/619 21.11.2016 (Ausgegeben am 22.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Barrierefreie Schulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/324 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Koalitionsparteien in Sachsen-Anhalt bekennen sich zu inklusiver Schulbildung im Land („Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt“ Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt, S. 76). Eine erfolgreiche Inklusion kann dann gelingen, wenn eine möglichst vollständige Barrierefreiheit an Schulen vorhanden ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage 1: Wie viele öffentliche allgemeinbildende sowie berufsbildende Schulen gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte die Angaben getrennt nach Schulform sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen. Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Frage 2: Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern besteht ein besonderer Förderbedarf ? Bitte Angaben für jeden Förderungsschwerpunkt getrennt nach Schulformen aufführen. Auf die Anlage 2 wird verwiesen. 2 Frage 3: An wie vielen Schulen in Sachsen-Anhalt sind ein barrierefreier Zugang sowie ein barrierefreies Bewegen im Gebäude gewährleistet? Bitte die Angaben getrennt nach Schulform sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufführen . Die Schulträger haben gemäß § 64 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt (SchG ST) die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten, auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Diese Aufgaben gehören zum eigenen Wirkungskreis der Schulträger. Das Land kann gemäß § 73 SchG ST Zuwendungen für Investitionen nach Maßgabe des Landeshaushaltes gewähren. Aus dieser Zuständigkeit der Schulträger (d. h. der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte) für die Schulanlagen/Schulinfrastruktur ergibt sich, dass das Land in der Regel auch keine fortlaufenden Abfragen zum Zustand der Schulinfrastruktur oder zur Barrierefreiheit an die Schulträger richten kann. Daraus wiederum folgt, dass die Landesregierung aufgrund von zwei Bedarfsabfragen (zum Sanierungsstand und zum Sanierungsbedarf) nur anlassbezogene Datenlagen aus den Jahren 2005 und 2012 vorliegen hat, die für die Vorbereitung (Programmierung ) der EU-Förderperioden 2007 – 2013 sowie 2014 – 2020 erhoben worden sind. Zuletzt hat die Landesregierung im Jahr 2011 in Vorbereitung der EU- Förderperiode 2014 - 2020 die Sanierungsbedarfe entsprechend den EU-Vorgaben (hier zum Schwerpunktziel Energieeinsparung, Energieeffizienz) erhoben. Genauere Daten zur Schaffung von Barrierefreiheit können u. U. im Verlauf der Antragsauswahl im Rahmen der beiden STARK III-Förderprogramme ELER und EFRE gewonnen werden, weil die Herstellung von Barrierefreiheit als Projekt-Auswahlkriterium für ein sogenanntes Förderranking mit herangezogen wird. Frage 4: Gibt es konzeptionelle Überlegungen seitens der Landesregierung, wie die Voraussetzung zur Barrierefreiheit geschaffen werden sollen? Wenn ja, wie sehen diese konzeptionellen Überlegungen aus und in welchen zeitlichen Abläufen diese dann umgesetzt werden sollen. Barrierefreiheit ist insgesamt ein Thema des Landesaktionsplanens (LAP) zur Umsetzung der UN-Konvention. Barrierefreiheit ist nicht nur ein Thema für Schulen, sondern zugleich für alle Einrichtungen des öffentlichen Lebens und somit Auftrag an die Träger der Einrichtungen. Bei den Schulen sind es die Schulträger, die eigenständig agieren. Grundlage für die Barrierefreiheit an Schulen ist zum einen die Landesbauordnung und zum anderen das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes. Letzteres orientiert nicht nur auf die baulichen Gegebenheiten, sondern zugleich auf barrierefreie Kommunikationsprozesse. Zur Unterstützung der Schulträger wurde im Jahr 2015 eine Checkliste zur Barrierefreiheit in Schulen als Orientierungsgrundlage veröffentlicht. Diese Checkliste ist sowohl auf der Internetseite des Bildungsministeriums als auch des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration veröffentlicht. Sie wurde mit einer Arbeitsgruppe unter Einbindung von ausgewählten Schulträgern und dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt erarbeitet. 3 Hinweise zur barrierefreien Unterrichtsgestaltung wurden in eine Checkliste im Rahmen des Landesmodellversuches von 2009 - 2011 aufgenommen. Dieser wurde in seinen Ergebnissen als Broschüre veröffentlicht und liegt allen Schulen vor. Zur Sicherung einer barrierefreien Kommunikation wurde ein Lehrplan zur Gebärdensprache erarbeitet, erprobt und zum Schuljahr 2014/15 fest implementiert. Zur Umsetzung des Lehrplans an den Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte hat das Land in einem Weiterbildungskurs über zwei Jahre Lehrkräfte dafür qualifiziert in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Magdeburg, Studiengang Gebärdensprachdolmetscher . 4 Anlage 1 Anzahl der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2016/17 Quelle: UVS, endgültige Schülerzahlen am Stichtag 24.08.2016 Landkreis Grundschulen Sekundarschulen Integrierte Gesamtschulen Kooperative Gesamtschulen Gemeinschafts - schulen Gymnasien (einschl. Sportschulen ) Lernbehinderte Schulen Geistigbehinderte Schulen Sonstige Förderschulen Schulen des zweiten Bildungsweges Summe Allgemeinbildende Schulen Berufsbildende Schulen Gesamt öffentl. öffentl. öffentl. öffentl. öffentl. öffentl. öffentl. öffentl. öffentl. öffentl. öffentl. öffentl. öffentl. Anhalt-Bitterfeld 34 9 4 2 4 1 54 1 55 Börde 45 10 5 5 2 4 1 72 2 74 Burgenlandkreis 40 12 6 4 3 65 1 66 Stadt Dessau-Roßlau 13 5 2 2 1 1 1 25 1 26 Stadt Halle (Saale) 32 4 2 2 2 8 4 3 6 1 64 4 68 Harz 46 14 2 10 4 3 3 82 3 85 Jerichower Land 19 7 1 3 1 1 1 33 1 34 Landeshauptstadt Magdeburg 31 1 2 9 6 3 3 3 1 59 4 63 Mansfeld-Südharz 33 9 3 2 2 1 50 1 51 Altmarkkreis Salzwedel 23 6 3 3 2 2 39 1 40 Stendal 23 8 2 4 2 3 2 44 2 46 Saalekreis 42 15 5 1 2 2 67 1 68 Salzlandkreis 39 9 3 5 4 4 64 2 66 Wittenberg 29 9 1 4 2 3 1 49 1 50 Gesamt 449 118 4 2 30 68 34 38 22 2 767 25 792 5 Anlage 2 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt Förderschwerpunkt Grund- schule Sekundarschule Gemeinschaftsschule Gymnasium KGS IGS Förderschulen Geistige Entwicklung* 81 4 1 1 3.066 Hören 97 64 20 53 7 348 Körperliche und motorische Entwicklung 139 62 19 51 3 749 Lernen 696 948 254 2 15 48 4.212 Sehen 41 19 8 38 1 1 137 Sprache 147 254 96 14 33 14 227 Emotionale und soziale Entwicklung, einschl. Autismus 728 782 258 104 20 38 921 1.929 2.133 656 263 69 111 9.660 (* einschl. geistigbehinderte Sehbehinderte und Blinde, einschließlich Taubblinde)