Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/623 21.11.2016 (Ausgegeben am 22.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Abgeordnete Doreen Hildebrandt (DIE LINKE) Einsetzung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr Kleine Anfrage - KA 7/336 Vorbemerkung der Fragestellenden: Der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 sieht die Einsetzung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr vor. Weitere Diskussionen dazu sollen vom Chef des Bundeskanzleramtes mit dem Chef der Staatskanzlei und seinen Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern geführt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 vom 14. Oktober 2016 steht hinsichtlich der im Teil B genannten bundesstaatlichen Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang zu den im Teil A geregelten Bund-Länder- Finanzbeziehungen. Der Teil A des Beschlusses wird nur umgesetzt, wenn die Länder in ihrer Gesamtheit mit dem Bund Einigkeit über die Ausgestaltung der im Teil B genannten Maßnahmen erzielen. Der Vorschlag des Bundes zur Errichtung einer „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ kann insofern nicht isoliert von dem genannten Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Das Thema wurde bis zur Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 in der Verkehrsministerkonferenz beraten, deren Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekannt waren. Das Thema und seine Verästelungen war zudem auch vorher bereits Gegenstand des Mei- 2 nungsaustausches in der Konferenz der Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder. 1. Welche Dokumente zur Einsetzung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr und entsprechenden Überlegungen des Bundes hat die Bundesregierung der Landesregierung wann und in welchem Umfang vor der Konferenz zur Verfügung gestellt? Unmittelbar vor der Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 hat der Bund eine Liste mit „Maßnahmen für die Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat“ vorgelegt, von denen eine die Errichtung einer „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ betraf. Darüber hinaus sind Gesichtspunkte, die Gegenstand der Beratungen der Verkehrsministerkonferenz und der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema waren, umfänglich bekannt gewesen. 2. In welchem Verfahren wird die Einsetzung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr nun weiter beraten? Sind bereits erste Termine und Treffen geplant ? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt? Das Thema wird vom Chef des Bundeskanzleramtes und der Chefin und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder weiter beraten. Das erste Treffen fand am 3. November 2016 statt, in dem etwaige Grundgesetzänderungen erörtert worden sind. Der Bund hat für die nächste Beratung am 17. November 2016 konkrete Vorschläge angekündigt. 3. Wie und in welchem Umfang wird die Landesregierung die Ergebnisse der von der Verkehrsministerkonferenz eingesetzten Bodewig-Il-Kommission mit darin aufgezeigten Alternativen zu einer Bundesgesellschaft in die Beratungen mit dem Bund einbringen? Siehe Vorbemerkung. 4. Sind die Bundesstraßen ausdrücklich ausgenommen von der Übernahme in die Bundesverwaltung? Die Bundesstraßen sind ebenfalls Gegenstand der Erörterungen. Nach dem bisherigen Verhandlungsstand besteht jedoch Einvernehmen, dass eine Übernahme in die Bundesverwaltung nicht gegen den Willen eines Landes erfolgt. 5. Unterstützt die Landesregierung die Protokollnotiz des Freistaates Thüringen ? Wenn ja, wie will die Landesregierung diese Position in den Verhandlungsprozess einfließen lassen? Wenn nein, bitte begründen. Siehe Vorbemerkung. 3 6. Unterstützt die Landesregierung die Protokollnotiz des Landes Niedersachsen ? Wenn ja, wie will die Landesregierung diese Position in den Verhandlungsprozess einfließen lassen? Wenn nein, bitte begründen. Siehe Vorbemerkung. 7. Inwiefern steht das Entscheidungsverhalten der Landesregierung während der Konferenz in Einklang mit dem Beschluss des Landtages vom 10. Dezember 2015 - Drs. 6/4661? Siehe Vorbemerkung. 8. Auf Grundlage welcher Gesichtspunkte hat die Landesregierung davon abgesehen , dem Beschluss des Landtages inhaltlich zu folgen? Die Landesregierung fühlt sich dem genannten Beschluss des Landtages verpflichtet . Die Frage der künftigen Finanzausstattung des Landes ist für die Landesregierung allerdings von existentieller Bedeutung, so dass diesem Umstand Rechnung zu tragen ist. 9. Welchen finanziellen Gegenwert hat die Landesregierung der Forderung des Bundes nach einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr im Rahmen der Verhandlungen um den Bund-Länder-Finanzausgleich beigemessen (Erhöhung /Reduktion der jährlichen Ausgleichszahlungen bzw. geldwerter Verzicht auf Einnahmen zugunsten des Landes oder des Bundes)? Ergebnisse sind erst im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu erwarten. 10. Hat die Landesregierung vom Bund einen Fragenkatalog mit Fragen zur bestehenden Auftragsverwaltung erhalten? Wenn ja, welche Antworten hat die Landesregierung dem Bund übermittelt? Nein. 11. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Beschäftigte in der Auftragsverwaltung des Landes für die Bundesfernstraßen von einem Übergang in die Bundesverwaltung betroffen sind? Wenn ja: Wie viele sind es umgerechnet auf Vollzeitäquivalente? Wie hoch sind die jährlichen Zahlungen an diese Gruppe für Löhne, Gehälter , Beamtenbezüge inklusive aller Gehaltsbestandteile, Beihilfen und Lohnnebenkosten insgesamt? Wie hoch sind die Zahlungen für Pensionen, Renten und Zahlungen an Witwen und Waisen an Bezugsempfänger aus dieser Gruppe jährlich? Wie hoch sind diese Zahlungen bis 2075 zu veranschlagen? In welcher Höhe wurden Rückstellungen für solche Zahlungen gebildet? Da derzeit noch keine eventuell in eine Bundesverwaltung überzuleitenden Aufgabenbereiche feststehen, können auch noch keine Aussagen zur Betroffenheit von 4 Beschäftigten erfolgen. 12. Wann und in welchem Verfahren werden die Beschäftigten informiert und ab wann werden die Personalvertretungen in die Vorbereitungen mit einbezogen ? Eine erste Information ist im Rahmen der Teilnahme der Leitungsebene des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr an einer Personalversammlung im Oktober 2016 sowie durch einen INFO-BRIEF des Präsidenten der Landesstraßenbaubehörde im November 2016 erfolgt. Es ist vorgesehen, die Beschäftigten fortlaufend über konkrete Entwicklungen zu informieren. Gleiches gilt für die Personalvertretungen, die frühzeitig in etwaige Umstrukturierungsprozesse eingebunden werden.