Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/624 22.11.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 23.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Dynamisierung der Lohnkosten bei geförderten Einrichtungen, Verbänden, Vereinen und anderen Trägern Kleine Anfrage - KA 7/252 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Koalitionsvertrag ist ein Leitbild guter Arbeit „auch zukünftig die sozialversicherungspflichtige , unbefristete und nach einem Tarifvertrag entlohnte Beschäftigung“ (S. 61). Nach dem Willen der Koalitionspartner sind „Grundlage für die Förderung und Finanzierung von Verbänden, Vereinen oder anderen Trägern (…) gültiger tariflicher Vereinbarungen (S. 48). Außerdem wird „die tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiter institutionell geförderter Einrichtungen kurzfristig angestrebt“ (S. 81). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: zum Einzelplan 03: Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt (TV OSP) Der TV OSP ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt und somit tarifgebunden. Die Mitarbeiter/innen werden nach TVöD/Kommunen vergütet. Die tariflichen Regelungen sind Grundlage bei der Planung der Personalkosten. Diese werden durch den Bund und das Land entsprechend den jeweiligen Anteilen an der jährlichen Fehlbedarfsfinanzierung getragen. 2 zum Einzelplan 06: Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle (EHK) Die EHK erhält für Tarifanpassungen und sonstigen Dynamisierungen zusätzliche HH-Mittel von ihrer Trägerkirche, der evangelischen Kirche Mitteldeutschland. Beide Verträge enthalten gem. ANBest-I ein Besserstellungsverbot für ihre Beschäftigten. Stiftung Leucorea Mit der Stiftung Leucorea bestehen seit Jahren Finanzierungsvereinbarungen, die eine Festbetragsfinanzierung vorsehen. Die Förderhöhe ist ebenfalls seit Jahren auf dem gleichen Niveau, so dass Tarifsteigerungen durch die Stiftung selbst zu erwirtschaften sind. Universitätsklinikum Halle (Saale) und Universitätsklinikum Magdeburg Das Land zahlt keine Lohnkostenzuschüsse an die Universitätsklinika. Lohnkosten werden über die Kassen im Rahmen der DRG’s an die Universitätsklinika erstattet. Einrichtungen Max-Planck-Gesellschaft e. V.; Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V.; Fraunhofer- Gesellschaft e. V.; acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V.; Nationale Akademie der Wissenschaften - Leopoldina e. V.; Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ GmbH; Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen e. V.; Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung; Leibniz -Institut für Pflanzenbiochemie; Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien ; Leibniz-Institut für Neurobiologie; Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. Die Haushalte der genannten Einrichtungen werden gemeinsam von Bund und Ländern beschlossen. Für die Institute und Vereine, die unter dem Geltungsbereich des Paktes für Forschung fallen (außer acatech und Leopoldina), erfolgt eine Steigerung der Budgets nach den Regeln des PFI. Aus diesen Mitteln sind die Tarifsteigerungen zu tragen. Es werden keine gesonderten Tarifmittel bereitgestellt. Acatech erhält eine Festbetragsfinanzierung. Hier werden keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. Der Haushalt der Leopoldina wird vom Bund und dem Land Sachsen-Anhalt getragen. In dem verhandelten Rahmen sind alle Bedarfe abgedeckt. Studentenwerke Magdeburg und Halle Die in den Leistungsvereinbarungen der Studentenwerke mit dem Land (MK,MW) über die Jahre 2006-2010, 2011-2013 und 2014-2016 festgesetzten Globalzuschüsse unterlagen keiner Dynamisierung für Tarifsteigerungen. Die Studentenwerke Magdeburg und Halle zahlen gemäß Tarifvertrag (TV-L Ost) an. Die Tarifsteigerungen mussten durch Einnahmen/Erträge der Studentenwerke ausgeglichen/erwirtschaftet werden. Die gestiegenen Personalkosten wurden in den Haushaltsplananmeldungen und in den Wirtschaftsplänen der Studentenwerke dem MW angezeigt. Sie konnten aber durch das Land nicht berücksichtigt werden, da der Globalzuschuss statisch ist. Auch für die Jahre 2017 ff. ist bislang keine Anpassung der Personalkosten durch Erhöhung des zukünftig zuzuweisenden Betrauungsaktes (statt Globalzuschuss) vorgesehen . 3 Die Vereinbarungen für den Bereich Ausbildungsförderung (Amt für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken; übertragener Wirkungskreis) enthielten, trotz Anspruch auf Kostendeckung, ebenfalls keine Klausel für Tarifsteigerungen. In den Bemühungen um den Abschluss einer Leistungsvereinbarung für den Zeitraum 2017 bis 2020 sollen voraussichtliche Personalkosten 2017 der Studentenwerke einfließen . Eine erste Abrechnung der zu schließenden Leistungsvereinbarung soll per 31. Dezember 2018 erfolgen. Anpassungen durch Personalkostensteigerungen wären dann entsprechend der Haushaltslage des Landes möglich. zu den Einzelplänen 09 und 15: Die Landesverbände Landfrauenverband Sachsen-Anhalt e. V. und Landjugendverband Sachsen-Anhalt e. V. werden institutionell gefördert. Die Kosten für die Geschäftsführung umfassen neben Sachkosten auch die Lohnkosten der beiden Geschäftsführerinnen . Die Lohnkosten werden in Anlehnung an den TVöD im Rahmen der Institutionellen Förderung erstattet unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen. Eine Erhöhung der Institutionellen Förderung ist nicht vorgesehen, d. h. Tarifsteigerungen gehen zu Lasten der Arbeitszeit (Verkürzung) bzw. der Sachkosten. Stiftung Umwelt Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) Die Stiftung erhält keine institutionelle Förderung. Ausgaben sind aus den Gewinnen /Zinserträgen des Stiftungsvermögens zu tätigen. Förderungen (z. B: FÖJ) erfolgen über Projektförderung, hierbei werden die jeweiligen Personalkosten des Projektpersonals bis zur Höhe des TV-L als zuwendungsfähig anerkannt. zum Einzelplan 11: Tarifsteigerungen wurden nicht im Rahmen der Zuwendungen weitergegeben. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Welche vom Land institutionell geförderten Verbände und Vereine sowie öffentliche und freie Träger und Einrichtungen in anderen Rechtsformen oder durch Landesgesetz errichteten Stiftungen und Anstalten, die vom Land Förderungen für die Strukturen erhalten, zahlen nach TV-L, TVöD, nach Haustarifverträgen oder sonstigen Tarifverträgen, welche zahlen nicht nach Tarif? Antwort bitte nach Ressorts gliedern. Die Angaben sind in der beigefügten, nach Einzelplänen untergliederten Übersicht enthalten. 2. Welche jährlichen Tarifsteigerungen gab es von 2006 bis 2016 im TV-L, TVöD und angewandten Haustarifverträgen? 4 TV-L Entgelterhöhung Einmalzahlung 2006 - E 1 – E 8 = 150 € E 9 – E 12 = 100 € E 13 – E 15 Ü = 50 € 2007 - E 1 – E 8 = 760 € E 9 – E 12 = 510 € E 13 – E 15 Ü = 160 € 2008 + 2,9 % - 2009 + 40 € Sockel, + 3,0 % 40 € 2010 + 1,2 % - 2011 + 1,5 % 360 € 2012 + 1,9 % anschließend 17 € Sockel - 2013 + 2,65 % - 2014 + 2,95 % - 2015 + 2,1 % - 2016 + 2,3 % (mind. 75 €) - TVöD Entgelterhöhung Einmalzahlung 2006 - 300 € 2007 - 300 € 2008 + 50 € Sockel, + 3,1 % - 2009 + 2,8 % 225 € 2010 + 1,2 % - 2011 + 0,6 % + 0,5 % 240 € 2012 + 3,5 % - 2013 + 1,4 % + 1,4 % - 2014 + 3,0 % (mind. 90 €) - 2015 + 2,4 % - 2016 + 2,4 % - 5 3. Wie hoch hat die Landesregierung die Tarifsteigerungen in den Haushaltsplänen angesetzt und auf welcher Grundlage wurden diese Prognosen erstellt? Bitte jährlich von 2006 bis 2016 und nach Ressorts angeben. Ausführungen zum Einzelplan 03 TV OSP Die Tarifsteigerungen wurden jeweils mit dem Durchschnittswert der letzten Steigerungen geplant. In den letzten Jahren betrugen diese durchschnittlich 2 %. LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. (LSB) Der LSB zahlt seinen Angestellten der Geschäftsstelle eine Vergütung entsprechend dem Tarifvertrag des Landes. In den Haushaltsplänen der jeweiligen Haushaltsjahre wurden prognostisch 3 % Tariferhöhung eingerechnet. Dafür wurden keine zusätzlichen Mittel vom Land beantragt. Durch Umsetzung der Konsolidierungsvereinbarung, zwei Personalstellen pro Haushaltsjahr abzubauen , konnten Tariferhöhungen ohne zusätzliche Landesmittel getragen werden . Im Bereich Trainerpool wird die Trainervergütungsordnung angewandt. In der Landessportschule Osterburg sowie in den Vereinen Bürgerkomitee Sachsen-Anhalt e. V., Zeit-Geschichte(n) e. V. und Historische Kommission für Sachsen-Anhalt e. V. erfolgt die Vergütung entsprechend einer Betriebsvereinbarung bzw. nach Haustarifen. Ausführungen zum Einzelplan 05 Die Veranschlagung in den Haushaltsplänen erfolgt streng nach den Vorgaben der HTR-LSA der jeweiligen Aufstellungserlasse, wonach die für den Landesbereich angeordneten Begrenzungen bei der Bemessung der Ausgaben auch für Zuwendungen im Rahmen der institutionellen Förderung sowie in allen übrigen Fällen gelten, in denen Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten gewährt werden. Ausführungen zum Einzelplan 06 Institut für Hochschulforschung e. V. und Friedrich-Nietzsche-Stiftung Die Tarifsteigerungen werden nicht extra in den Haushaltsplänen ausgewiesen. Im Haushaltsplan wird ein vom Land festgelegter Zuschuss verbindlich angesetzt , der im Rahmen der Haushaltsaufstellung auf von den Zuwendungsempfängern erstellten Kostenplänen beruht. Für die Abdeckung der Tarifsteigerungen wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung regelmäßig mit einer vorsorglichen Erhöhung des Ansatzes für Personalkosten in den Kostenplänen zu Lasten anderer Kostenarten reagiert. Aufgrund der seit Jahren auf gleicher Höhe festgeschriebenen Fördersumme des Landes besteht hier kein finanzieller Spielraum für die geförderten Einrichtungen, so dass dort die anfallenden steigenden Kosten (darunter auch die Tarifsteigerungen) durch Einwerbung von zusätzlichen Drittmitteln erwirtschaftet werden müssen. 6 Ausführungen zum Einzelplan 08 Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) Im Hinblick auf die Ungewissheit der bevorstehenden Tarifabschlüsse sind für die IMG in den Haushaltsplänen jeweils Tarifsteigerungen in Höhe des Durchschnittswertes der Tariferhöhungen der letzten 5 Jahre vor der jeweiligen Haushaltsanmeldung angesetzt worden. Ausführungen zum Einzelplan 15 Stiftung Umwelt Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) Die Abschlüsse des TV-L wurden zeitgleich und der Höhe nach von der SUNK übernommen. Da es keine institutionelle Förderung gibt, sind die Tarifsteigerungen aus der Erwirtschaftung des Stiftungsvermögens zu tragen. Es erfolgte keine Einstellung in den Landeshaushalt. Ausführungen zum Einzelplan 17 Erhöhungen der Personalausgaben sind in den Jahren 2006 bis 2016 erfolgt. Sie folgen keiner linearen Tarifsteigerung, da die Erhöhungen in den betreffenden Einrichtungen in unterschiedlichen Haushaltsjahren stattgefunden haben. Die durch Landesgesetz errichteten Stiftungen haben die in den Tarifrunden vereinbarten Erhöhungen/Veränderungen aus ihrem Gesamthaushalt finanziert. Die Landesmittel (und auch die Bundesmittel) im Rahmen der institutionellen Förderung der Stiftungen wurden bis 2013 nicht entsprechend erhöht. Ab 2014 wurde bei den Stiftungen auf der Basis der in 2013 gezahlten Personalausgaben - einschließlich Ergebnis der Tarifrunde 2013 - landesseitig im Rahmen der Finanzierungsvereinbarungen Tarifsteigerungen in Höhe von pauschal 2 % pro Jahr kumulativ (ab 2015) berücksichtigt. 4. In welchen Fällen hat die Landesregierung die Tarifsteigerungen eins zu eins weitergegeben? Bitte begründen, falls die Weitergabe nicht eins zu eins erfolgte und nach Ressort angeben. Ausführungen zum Einzelplan 03 TV OSP Die Tarifsteigerungen werden bei jedem Abschluss jeweils unter Vorbehalt der Verfahrensweisen der Zuwendungsgeber - insbesondere die des Bundes - zum Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit an die Mitarbeiter/innen weitergegeben. LSB Die Tarifsteigerungen werden immer entsprechend weitergegeben. Ausführungen zum Einzelplan 05 Eine Weitergabe der im Zuwendungszeitpunkt vereinbarten Tarifsteigerungen „eins zu eins“ hat in allen Zuwendungsbescheiden insoweit zu erfolgen, als sie bei der Festsetzung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu berücksichtigen sind. Nicht in jedem Fall jedoch führt dies zu einer Erhöhung der Zuwendung insgesamt; maßgeblich ist vielmehr die Ausgabeermächtigung des Haushaltsgesetzgebers . 7 Ausführungen zum Einzelplan 06 Institut für Hochschulforschung e. V. und Friedrich-Nietzsche-Stiftung Die Zuständigkeit der Weitergabe der Tarifsteigerungen obliegt den Zuwendungsempfängern . Begründung siehe Antwort zu Frage 3. Ausführungen zum Einzelplan 08 IMG Für die IMG wurden die Tarifsteigerungen jeweils eins zu eins weitergegeben. Ausführungen zum Einzelplan 15 Siehe Ausführungen zu Frage 3. Ausführungen zum Einzelplan 17 Die Tarifsteigerungen wurden aus Gründen der Haushaltskonsolidierung nicht eins zu eins weitergegeben. 5. Zu welchem Zeitpunkt nach Inkrafttreten neuer Tarifregelungen wurden die Tarifsteigerungen weitergegeben und wurden die Landeszuweisungen entsprechend dynamisiert? Bitte nach Ressort angeben. Ausführungen zum Einzelplan 03 TV OSP Tarifsteigerungen werden in der Regel jeweils zum Zeitpunkt ihrer tariflichen Wirksamkeit weitergegeben. Voraussetzung ist, dass der Bund - als ein Zuwendungsgeber - generell die Finanzierung für die Olympiastützpunkte insgesamt geklärt hat. Das Land hat sich den Regelungen des Bundes zur Förderung der Olympiastützpunkte im Grundsatz angeschlossen. Es gab in der Vergangenheit durch diese Verfahrensweise geringe Verzögerungen. In diesen Fällen wurden Tarifsteigerungen rückwirkend gezahlt. Eine Dynamisierung der Landeszuwendung im Zusammenhang mit den Tarifsteigerungen gab es nicht. Die für Tariferhöhungen erforderlichen Anteile der Landesfinanzierung (gemäß Fehlbedarfsfinanzierung 31 bzw. 35 % in den letzten Jahren) wurden durch Reduzierungen im Titel „Beschaffungen aus zweckgebundenen Landesmitteln“ finanziert. Dadurch verringerten sich entsprechend die Mittel für geplante Beschaffungen. LSB Die Tarifsteigerungen wurden in den tarifgebundenen Bereichen nach Tarifabschluss weitergegeben. Die Landeszuwendungen wurden nicht dynamisiert. Ausführungen zum Einzelplan 05 Siehe Ausführungen zu Frage 4. Ausführungen zum Einzelplan 06 Institut für Hochschulforschung e. V. und Friedrich-Nietzsche-Stiftung Von der Weitergabe der Tarifsteigerungen in den Einrichtungen kann mit Wirksamwerden des Tarifabschlusses ausgegangen werden. Eine Dynamisierung in den Landeszuweisungen findet nicht statt (Prozedere siehe Antwort zu Frage 3). 8 Ausführungen zum Einzelplan 08 IMG Die Tarifanpassungen erfolgten jeweils mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tariferhöhung. Die Dynamisierung der Landeszuweisungen erfolgte in der Weise , dass in den Haushaltsanmeldungen im Hinblick auf die Ungewissheit der bevorstehenden Tarifverhandlungen jeweils Tarifsteigerungen in Höhe des Durchschnittwertes der letzten 5 Jahre vor der Anmeldung berücksichtigt worden sind. Tourismusverband Sachsen-Anhalt e. V. Der Tourismusverband Sachsen-Anhalt e. V. erhielt bis einschließlich 2014 pro Jahr 180.000 Euro als institutionelle Zuwendung für die Bewältigung seiner Aufgaben. Seit 2015 beträgt die institutionelle Zuwendung 200.000 Euro. Die Mitarbeiterinnen des Verbandes sind nach TVöD eingruppiert. Lineare Tarifanpassungen wurden vorgenommen und im jeweiligen Haushaltsplan soweit planbar eingestellt. Dies erfolgte über die Jahre zu Lasten der Sachkosten. Sonderzahlungen, leistungsabhängige Entgeltvereinbarungen und Einmalzahlungen wurden nicht vorgenommen. Ausführungen zum Einzelplan 15 Siehe Ausführungen zu Frage 3. Ausführungen zum Einzelplan 17 Die Landeszuweisungen wurden aus Gründen der Haushaltskonsolidierung nicht regelmäßig dynamisiert. 6. Wie gedenkt die Landesregierung, die Tarifentwicklung in Zukunft in die Höhe der Landeszuweisungen einfließen zu lassen? Ausführungen zum Einzelplan 03 TV OSP Tarifsteigerungen werden gemäß den feststehenden Tarifverträgen oder mit einer Prognose von 2 % in die jeweiligen Haushaltsplanungen gegenüber Bund und Land eingearbeitet. Der Gesamthaushalt wird dann durch beide Zuwendungsgeber in einem Finanzgebergespräch festgelegt. Soweit die Haushaltsplanung ohne Berücksichtigung einer Tarifsteigerung erfolgt, z. B. weil Tarifabschlüsse noch offen sind, wird bei Wirksamkeit der Tarifabschlüsse der Landesanteil an der Finanzierung - wie schon unter Nr. 5 ausgeführt - durch Reduzierung des Titels „Beschaffungen aus zweckgebundenen Landesmitteln“ gedeckt . Eine Erhöhung der Landeszuwendung wegen Tarifsteigerungen konnte in den letzten Jahren aufgrund von Haushaltsvorgaben nicht realisiert werden. LSB Der LSB ist verpflichtet, den TV-L anzuwenden. Diese Verpflichtung findet bei der Haushaltsplanaufstellung grundsätzlich Berücksichtigung. Ausführungen zum Einzelplan 05 Die Anpassung der Landeszuweisungen für die institutionellen Zuwendungsempfänger an die Tarifentwicklung wird sich in Zukunft ebenfalls an den Vorga- 9 ben der HTR-LSA unter Beachtung der Besonderheiten des Einzelfalls sowie an den Mindestlohnregelungen orientieren. Ausführungen zum Einzelplan 06 Institut für Hochschulforschung e. V. und Friedrich-Nietzsche-Stiftung Hier bedarf es aufgrund des nicht vorhandenen Spielraums im Rahmen der für die Einzelpläne (und damit der betreffenden einzelnen Titel) festgelegten Eckwerte einer Entscheidung im politischen Raum. Ausführungen zum Einzelplan 08 IMG Im Hinblick auf die Ungewissheit zukünftiger Tarifabschlüsse wird die Landesregierung für die IMG auch in Zukunft so verfahren, dass in den Haushaltsanmeldungen Tarifsteigerungen in Höhe des Durchschnittes der letzten 5 Jahre berücksichtigt werden. Tourismusverband Sachsen-Anhalt e. V. Die durch die Tarifsteigerungen verursachte Absenkung der Sachmittel wurde durch die Erhöhung der institutionellen Zuwendung im Doppelhaushalt 2015/2016 korrigiert. Ausführungen zum Einzelplan 15 Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) Die Tarifentwicklung soll auch künftig von der SUNK übernommen werden. Ausführungen zum Einzelplan 17 Im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2017/2018 ist die Tarifentwicklung nach derzeitigem Stand tarifgerecht in den Landeszuweisungen angemeldet worden.