Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/626 22.11.2016 (Ausgegeben am 24.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) Verkehrstote in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/319 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Wie viele Verkehrstote gab es in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 (bisher) jeweils in Sachsen-Anhalt? Es wird auch um eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit der Verkehrstoten, dem Bundesland, in dem die tödlich Verunglückten gegebenenfalls gemeldet waren, den Transportmitteln (Fahrrad, Motorrad, PKW, LKW etc), mit denen die tödlich Verunglückten unterwegs waren , und nach der Strecke (Landstraße, Bundesstraße, Autobahn, jeweils mit Streckenkennzeichnung), auf der die tödlich Verunglückten unterwegs waren, gebeten. Die nachfolgenden Daten basieren - soweit nicht anders gekennzeichnet - auf der Polizeilichen Unfallstatistik. Die Auswertung für 2016 umfasst alle registrierten Vorgänge vom 1. Januar 2016 bis zum 21. Oktober 2016. 2 1. Aufschlüsselung nach Nationalität und dem als „wohnhaft“ registrierten Bundesland1 1 Daten wurden aus dem Polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem zur Verfügung gestellt.  3 2. Aufschlüsselung nach Art der Verkehrsteilnahme 2013 2014 2015 2016 andere Person als Fußgänger2 1 1 1 bespannte Fuhrwerke 1 Fahrrad 16 13 15 14 Fahrzeug ohne Kennzeichen 1 Fußgänger 15 20 14 12 Kleinkraftrad 4 3 4 Kraftrad 13 14 14 14 Kraftomnibus 1 Leichtkraftrad 2 2 Linienbus 1 LKW ab 3,5 t 1 1 5 LKW ab 3,5 t mit Anhänger 1 LKW bis 3,5 t 5 4 7 4 LKW bis 3,5 t mit Anhänger 1 2 LKW mit Spezialaufbau 1 Mofa25 2 Pedelec 1 2 PKW 74 71 83 54 Sattelzug 6 3 4 3 übrige Kfz 2 1 1 2 Zu Fuß Gehende, die durch ihr besonderes Verhalten bzw. verkehrsrechtliche Vorschriften sich vom normalen Fußgänger unterscheiden, wie z. B.: Straßenarbeiter, Polizeibeamte bei der Verkehrsregelung oder Unfallaufnahme, Marschkolonnen, Lastenträger. Außerdem sind hier Reiter aufzuführen sowie solche Personen, die - ohne Straßenbenutzer gewesen zu sein - unmittelbar unfallbeteiligt waren. Personen, die mit dem Fahrzeug noch in direkter Verbindung stehen, wie z. B. der entladende Fahrer eines LKW, der sein Fahrzeug schiebende Fahrzeugführer - Fahrräder ausgenommen - , sind nicht als „Fußgänger“ oder „Andere Personen“ nachzuweisen. In solchen Fällen ist das Fahrzeug (Fahrzeugführer ) Unfallbeteiligter. 4 3. Aufschlüsselung der Verkehrsunfallorte nach Straßenbezeichnungen 5 6