Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/628 22.11.2016 (Ausgegeben am 24.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) Bürger ohne Krankenversicherung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/321 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Durch die Neuregelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vom 26. März 2007 wurde allen Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben , ein Zugang zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (PKV) eröffnet. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass grundsätzlich jeder Bürger im Krankheitsfall abgesichert ist. Seit dem 1. April 2007 unterliegen Personen, die vor der fehlenden Absicherung im Krankheitsfall zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, grundsätzlich der (nachrangigen) Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - SGB V. Die Versicherungspflicht entsteht bei der ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse oder bei deren Rechtsnachfolger. Für die Feststellung dieser nachrangigen Versicherungspflicht ist es erforderlich, dass diese Krankenkasse von der betroffenen Person um Prüfung ihrer Versicherungspflicht gebeten wird. Die Pflichtmitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V endet, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist sowie in der Regel in den Fällen, in denen der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ins Ausland verlegt wird. Zum 1. Januar 2009 ist die Pflicht zur Versicherung in der PKV hinzugetreten. Gemäß § 193 Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist grundsätzlich 2 jede Person mit Wohnsitz in Deutschland zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung verpflichtet, soweit sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert oder anderweitig abgesichert ist. Seit dem 1. Januar 2009 werden in der GKV versicherungsfreie Personen, insbesondere Beamte, Pensionäre und andere beihilfeberechtigte Personen, die keine ergänzende Krankheitskostenvollversicherung über den von der Beihilfe nicht übernommenen Kostenteil abgeschlossen haben, auch dann nicht Mitglied in der GKV, wenn sie davor zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Für diese Personen besteht seitdem eine Pflicht zur Versicherung in der PKV für den von der Beihilfe nicht übernommenen Kostenteil. Die Pflicht zur Versicherung in der PKV gilt auch für versicherungsfreie - also nicht in der GKV freiwillig versicherte - Arbeitnehmer; dies sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Falls die betroffenen Personen nicht von sich aus, eine Mitgliedschaft bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse beantragen, kann es sein, dass das Fehlen eines Krankenversicherungsschutzes unbekannt bleibt. Denn anders als bei den übrigen Gruppen von Versicherungspflichtigen kann es für diesen Personenkreis keine Meldepflicht durch Dritte - wie z. B. durch den Arbeitgeber bei Arbeitnehmern - geben . Die Zahl der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall wird vom Statistischen Bundesamt alle vier Jahre im Rahmen des Mikrozensus über die Frage zur Art des Krankenversicherungsschutzes abgefragt. Demnach ist die Zahl der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall von 145.000 im Jahr 1999 auf 177.000 im Jahr 2003 und auf 211.000 im ersten Quartal 2007 vor Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. April 2007 gestiegen (2007 insgesamt: 196 000). Im Juli 2012 hat das Statistische Bundesamt erstmals nach Einführung der nachrangigen Versicherungspflicht in der GKV sowie der Pflicht zur Versicherung in der PKV die Zahl der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall veröffentlicht; die entsprechenden Daten waren im Rahmen des Mikrozensus 2011 erhoben worden. Demnach ist die Zahl der Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall im Jahr 2011 deutlich auf 137.000 Personen zurückgegangen. Unter ihnen befinden sich vor allem Kleinselbstständige, Existenzgründer, Obdachlose und Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus . Nach Angaben des PKV-Verbandes sind seit 1. Januar 2009 (Inkrafttreten der Pflicht zur Versicherung in der PKV) rd. 90.000 zuvor unversicherte Personen in der PKV versichert worden. Wie viele krankenversicherungspflichtige Bürger waren/sind in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 2015 und 2016 (aktuellste Zahl) nicht krankenversichert? Daten über die Anzahl krankenversicherungspflichtiger Bürger in Sachsen-Anhalt, die nicht krankenversichert sind, liegen nicht vor. Vom Statistischen Bundesamt liegen Ergebnisse des Mikrozensus vor, die Angaben zur Krankenversicherung 2015 enthalten. Danach waren im Jahr 2015 in Ostdeutschland 10.000 Personen nicht krankenversichert. Eine Gliederung nach Ländern ist nicht erfolgt.