Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/629 22.11.2016 Hinweis: Die Anlagen sind als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 24.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) Unterrichtsversorgung an Schulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/312 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die nachfolgenden Fragen zur Unterrichtsversorgung an Schulen in Sachsen-Anhalt beziehen sich auf die jeweiligen Stichtage der Erhebung zur Unterrichtsversorgung in den Jahren 2015 und 2016. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Fragen für die allgemeinbildenden Schulen werden die Daten zum Stichtag der Erhebung zur Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2015/16 vom 07.10.2015 und für das Schuljahr 2016/17 vom 21.09.2016 verwendet. Die Daten für das Schuljahr 2016/17 sind derzeit noch nicht vollständig geprüft und können sich bis zum Abschluss der Datenprüfung geringfügig ändern. Für die berufsbildenden Schulen beschränkt sich die Beantwortung der Fragen 2 und 3 auf das Schuljahr 2015/16 zum Stichtag 05.11.2015, da die Datenerhebung zum Personaleinsatz für das Schuljahr 2016/17 erst seit dem 04.11.2016 erfolgt und noch nicht abgeschlossen ist. 2 Frage 1: Wie stellt/stellte sich die tatsächliche Unterrichtsversorgung an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Schulen des zweiten Bildungsweges, Kooperative Gesamtschulen, Integrierte Gesamtschulen, Sportschulen Gym/Sek, Schulen für Lernbehinderte, Schulen für geistig Behinderte, sonstige Förderschulen, alle Schulformen insgesamt) im Land Sachsen-Anhalt und in den jeweiligen Landkreisen dar? Die Angaben zur Beantwortung der Frage 1 sind für das Schuljahr 2015/16 der Anlage 1 und für das Schuljahr 2016/17 der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 2: Wie hoch ist bei den Angaben zur Unterrichtsversorgung unter 1. das „Mittelfristig nicht verfügbare Arbeitsvermögen“ bei den Lehrkräften? Zur Beantwortung der Frage wird um Aufschlüsselung nach allgemeinbildenden Schulen insgesamt und den jeweiligen Schulformen sowie berufsbildenden Schulen gebeten. Das mittelfristig nicht verfügbare Arbeitsvermögen setzt sich zusammen aus den Stunden der langzeiterkrankten Lehrkräfte sowie den Reservestunden der Lehrkräfte , die aus persönlichen Gründen bis zum Schulhalbjahr aus dem Schuldienst ausscheiden . Die Daten zur Beantwortung der Frage werden in Stunden und VZÄ in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Zur Ermittlung des VZÄ an den berufsbildenden Schulen wurde die gewichtete Regelstundenzahl von 25,25 zugrunde gelegt. Schulform Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 Stunden VZÄ Stunden VZÄ Grundschule 3.473,3 128,6 3.138,8 116,3 Sekundarschule 1.954,2 78,2 2.001,5 80,1 Gemeinschaftsschule 558,0 22,3 593,0 23,7 Gymnasium 2.069,9 82,8 2.053,3 82,1 Kooperative Gesamtschule 50,0 2,0 141,0 5,6 Integrierte Gesamtschule 154,1 6,2 95,0 3,8 Sportschulen Gym/Sek 25,0 1,0 0,0 0,0 Schule für Lernbehinderte 624,3 25,0 601,0 24,0 Schule für Geistigbehinderte 349,2 14,0 305,0 12,2 Sonstige Förderschulen 238,3 9,5 235,8 9,4 Schule des Zweiten Bildungsweges 50,0 2,0 0,0 0,0 allgemeinbildende Schulen insgesamt 9.546,2 371,6 9.164,4 357,3 berufsbildende Schulen insgesamt 1.354,2 53,6 3 Frage 3: Wie hoch ist bei den Angaben zur Unterrichtsversorgung unter 1. die einbezogene Vertretungsreserve? Zur Beantwortung der Frage wird um Aufschlüsselung nach allgemeinbildenden Schulen insgesamt und den jeweiligen Schulformen sowie berufsbildenden Schulen gebeten. Für die Berechnung der tatsächlichen Unterrichtsversorgung wird grundsätzlich keine Vertretungsreserve einbezogen. Das gilt sowohl für die allgemeinbildenden als auch für die berufsbildenden Schulen. Witten¬ berg 97,9 102,0 95,1 100,3 oo oo" CD 98,2 | LO cd" 05 99,6 Stendal 108,5 103,9 107,7 101,7 107,8 100,4 99,3 104,6 Salzland¬ kreis 102,1 101,0 r^-_ CT)" CD 101,0 101,3 co" CD O CD Saale¬ kreis 97,7 100,6 101,4 97,6 hoo " CJ) 104,1 99,5 Mansfeld- Südharz CO CD 100,5 101,9 100,4 102,0 93,1 99,5 Magde¬ burg Landes¬ hauptstadt 104,5 100,1 95,9 100,4 96,4 100,7 CO oo" CD 101,4 93,5 100,3 Jerichower Land 104,4 104,1 100,8 97,7 105,0 98,3 100,9 102,3 Harz 103,6 103,4 99,2 99,1 101,8 94,7 97,7 101,3 Halle (Saale) (Stadt) 102,7 98,7 94,7 102,7 102,6 99,7 102,6 CD CO cd" o> 99,4 108,2 101,2 Dessau- Roßlau (Stadt) CO oo" CT) 101,0 103,3 109,2 101,0 102,4 101,0 Burgen¬ landkreis 100,1 103,2 100,9 LO CD CD 98,5 101,2 Börde 102,0 100,0 94,9 97,2 99,1 98,5 110,6 99,6 Anhalt- Bitterfeld 102,1 100,2 101,1 102,0 101,6 100,7 96,8 101,4 Altmark¬ kreis Salzwedel 104,8 102,8 102,7 98,6 100,7 101,3 102,3 Land 101,8 101,6 98,2 100,5 102,6 97,6 102,6 101,3 97,4 99,6 100,7 100,9 Schulform Grundschule Sekundärschule Gemeinschaftsschule Gymnasium Kooperative Gesamtschule Integrierte Gesamtschule Sportschulen Gym/Sek Schule für Lernbehinderte Schule für Geistigbehinderte Sonstige Förderschulen Schule des Zweiten Bildungsweges alle Schulformen insgesamt Witten¬ berg 97,1 100,8 95,0 102,1 92,7 96,9 98,3 99,1 Stendal 100,3 cd" CD CD h-" CD 99,4 100,9 LO~ CD T— r—" CD 99,2 Salzland¬ kreis 101,1 100,4 h-_ co" CD 100,2 101,0 99,5 O Oo Saale¬ kreis 97,2 99,9 100,5 od CD 92,3 COco" CD 98,7 Mansfeld- Südharz 101,3 95,8 102,8 CD CO CD CD oo 86,4 98,6 Magde¬ burg Landes¬ hauptstadt 98,0 99,9 93,1 100,7 \— LO CD 96,9 98,6 98,5 101,1 97,3 Jerichower Land 101,0 96,0 99,1 101,4 101,5 105,9 99,5 99,7 Harz 101,8 100,5 CO CD CD 100,8 103,7 97,9 96,8 100,7 Halle (Saale) (Stadt) 102,0 93,2 100,0 102,6 96,4 97,1 101,8 102,1 92,6 COh-" CD 109,7 99,7 Dessau- Roßlau (Stadt) 98,9 99,5 102,6 100,7 100,9 98,5 100,1 Burgen¬ landkreis 98,2 102,6 100,8 101,2 98,9 100,4 Börde 100,3 CD CD CD 101,9 99,4 98,7 102,2 95,8 100,2 Anhalt- Bitterfeld 99,9 98,1 101,9 104,2 99,7 92,4 90,5 100,0 Altmark¬ kreis Salzwedel 103,3 102,4 96,1 99,8 95,4 94,5 100,6 Land O oo 99,3 96,7 101,2 96,4 95,9 101,8 99,6 96,4 97,1 105,5 99,6 Schulform Grundschule Sekundärschule Gemeinschaftsschule Gymnasium Kooperative Gesamtschule Integrierte Gesamtschule Sportschulen Gym/Sek Schule für Lernbehinderte Schule für Geistigbehinderte Sonstige Förderschulen Schule des Zweiten Bildungsweges alle Schulformen insgesamt