Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/632 22.11.2016 (Ausgegeben am 24.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) Investitionsstau an Schulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/317 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut einer im September 2016 erschienenen Studie der KfW-Bankengruppe beträgt der Investitionsrückstand an deutschen Schulen bundesweit 34 Milliarden Euro. Den Studienautoren zufolge werden durch nicht vorgenommene Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen Bildungserfolge erschwert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Vorbemerkung: Die Schulträger haben gemäß § 64 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt (SchG ST) die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten, auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Diese Aufgaben gehören zum eigenen Wirkungskreis der Schulträger. Das Land kann gemäß § 73 SchG ST Zuwendungen für Investitionen nach Maßgabe des Landeshaushaltes gewähren. Aus dieser Zuständigkeit der Schulträger (d. h. der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte) für die Schulanlagen/Schulinfrastruktur ergibt sich, dass das Land in der Regel auch keine fortlaufenden Abfragen zum Zustand der Schulinfrastruktur an die Schulträger richten kann. Daraus wiederum folgt, dass die Landesregierung aufgrund zweier größerer Bedarfsabfragen (zum Sanierungsstand und zum Sanierungsbedarf) nur anlassbezogene Datenlagen aus den Jahren 2005 und 2012 vorliegen hat, die für die Vorbereitung (Programmierung) der EU-Förderperioden 2007 – 2013 sowie 2014 – 2020 erhoben worden sind. 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Frage 1 Wie hoch ist der Investitionsrückstand insgesamt an Schulen in Sachsen- Anhalt? Unabhängig von der originären Zuständigkeit der Schulträger kann das Land gemäß § 73 SchG „… nach Maßgabe des Haushaltes den Schulträgern (Gemeinden, Landkreise ) Zuwendungen zu Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, zu Sanierungsmaßnahmen … sowie zur Erstausstattung von Schulen gewähren, um eine gleichmäßige Ausgestaltung der Schulanlagen zu sichern.“. Zuletzt hat die Landesregierung im Jahr 2011 in Vorbereitung der EU-Förderperiode 2014- 2020 die Sanierungsbedarfe entsprechend den EU-Vorgaben (hier zum Schwerpunktziel: Energieeinsparung, Energieeffizienz) erhoben. Die zusammengefassten Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesen. Investitionsbedarf Schulgebäude (Stand 2011) Der insgesamt von den Schulträgern gemeldete Bedarf betrug 648.706.171 Euro. Investitionsbedarf nach Schulformen in EUR Gesamt davon Grundschule (GS) Sekundarschule (SEKS*) Gymnasium (GYM) 648.706.171 278.388.848 163.521.454 89.923.619 Förderschule (FS) Berufsbildende Schule (BbS) Schule 2. Bildungsweg 88.172.250 24.300.000 4.400.000 *) incl. Kooperative Gesamtschule (KGS) und Integrierte Gesamtschule (IGS) Die Schulträger waren aufgefordert, bei der Bedarfsermittlung die absehbare demographische Entwicklung, die Maßgaben der Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung sowie das Prinzip der Sparsamkeit zu berücksichtigen. Dessen ungeachtet muss darauf hingewiesen werden, dass es auch methodische Unschärfen, z. B. in der Ermittlung und Bewertung des tatsächlich notwendigen Sanierungsaufwandes, durch einzelne Schulträger in den Planungen gegeben haben kann. Eine behördliche baufachliche Prüfung der Angaben nach Art und Umfang hat es zum Zeitpunkt der Erhebung nicht gegeben, das sollte erst im Falle der Realisierung durch Einzelfallprüfung erfolgen . Eine weitere im Jahr 2014 vorgenommene Bedarfserhebung diente lediglich zur Durchführung erster Bedarfsabschätzungen. Frage 2: Wie hoch ist der Investitionsrückstand an Schulen in Sachsen-Anhalt, aufgeschlüsselt nach Landkreisen? Auf die Vorbemerkung und die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. 3 Frage 3: Welche finanziellen Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Investitionsrückstand bzgl. schulischer Infrastruktur in Sachsen- Anhalt zu beheben? Das Land Sachsen-Anhalt förderte in der Förderperiode 2007-2013 mit dem Innovations - und Investitionsprogramm STARK III die energetische Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Ziel der Förderung waren besonders hohe Effekte in Bezug auf die Energieeinsparung und die Nutzung emissionsarmer Versorgungstechniken , die zu einer deutlichen Energiekosteneinsparung und damit zu einer spürbaren Entlastung der öffentlichen Haushalte der Landkreise, Städte und Gemeinden sowie freien Trägern führen. Mit diesem Programm wollte das Land Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2007-2013 alle bestandsfähigen Schulen und Kindertageseinrichtungen energetisch sanieren und modern ausstatten. So konnten in der vergangenen Förderperiode u. a. insgesamt 56 Schulen (EFRE=41, ELER = 15) von dem Förderprogramm STARK III profitieren. Das Gesamtinvestitionsvolumen aller Schul-Projekte betrug rd. 112 Mio. Euro. Für die EFRE-Projekte wurden zusätzlich Landesmittel i. H. v. rd. 22,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Land Sachsen-Anhalt führt auch in der Förderperiode 2014-2020 das erfolgreiche Investitionsprogramm STARK III fort. Ziele der Förderung sind besonders hohe Effekte in Bezug auf die Energieeinsparung , die Nutzung emissionsarmer Energieträger und moderner Strom- und Wärmeerzeugungstechnologien , die zu einer deutlichen CO2-Reduzierung und Erhöhung der Energieeffizienz führen. Auch in der laufenden Förderperiode ist zwischen der Förderung für den ländlichen Raum (STARK III ELER) und der Förderung in den städtischen Gebieten (STARK III plus EFRE) zu unterscheiden. Für STARK III ELER stehen insgesamt ca. 86 Mio. € EU-Mittel zur Verfügung. Die Mittelvolumina verteilen sich auf die energetische und allgemeine Sanierung von Schulen (62,7 Mio. €) und von Kindertageseinrichtungen (23,3 Mio. €). Über die Richtlinie STARK III plus EFRE können Kindertageseinrichtungen, Schulen, kulturelle Einrichtungen, außerschulische Sportstätten und Hochschulen gleichermaßen energetisch saniert werden. Für die energetische Sanierung der vorbezeichneten Objekte stehen ca. 241 Mio. € EU-Mittel zur Verfügung. Mit zusätzlichen Landesmitteln i. H. v. ca. 108 Mio. € kann eine allgemeine Sanierung von Schulen und Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden. Dazu gehören eine beschränkte Erweiterung der Kubatur, der Abschluss der energetischen Sanierungsmaßnahme , die Herstellung der Barrierefreiheit, die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen und die Kosten der Projektsteuerung. Von Seiten der EU wurde vorgegeben, dass die Auswahlkriterien von STARK III auf alle Gebäudetypen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Hochschulen, kulturelle Ein- 4 richtungen, Sportstätten mit überwiegender Nutzung für den Breitensport) anzuwenden sind. Wie viele Schulen im Bereich von STARK III plus EFRE von einer Förderung profitieren können, kann daher derzeit nicht abgeschätzt werden.