Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/648 24.11.2016 (Ausgegeben am 24.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Schumann (CDU) Sicherung der Polizeistationen der Landespolizei gegen Übergriffe Kleine Anfrage - KA 7/325 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Ist es angesichts des jüngsten Angriffs von politischen Extremisten auf die Bundespolizei in Magdeburg vom 08. Oktober 2016 gewährleistet, dass alle Polizeistationen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt in ausreichender Weise gegen politische Gewalt aus der rechtsextremistischen, der linksextremistischen oder der islamistischen Szene gesichert sind? Falls nein: was wäre inhaltlich und finanziell notwendig, um die Polizeistationen des Landes in ausreichender Weise zu schützen? Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf alle Polizeidienststellen des Landes Sachsen-Anhalt bezieht. Die Behörden und Einrichtungen der Landespolizei nehmen die sicherheitstechnische Bewertung der einzelnen Dienststellen grundsätzlich in eigener Zuständigkeit wahr. Das bedeutet, sie entscheiden in Abhängigkeit von den jeweils vorhandenen örtlichen Gegebenheiten über die notwendigen technischen und baulichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Dienststellensicherheit. Hierbei wird regelmäßig der Fachbereich Kriminalprävention im Landeskriminalamt einbezogen, von dem eine konkrete sicherheitstechnische Empfehlung ausgesprochen wird. Die Realisierung der empfohlenen technischen Einbauten, zum Beispiel Überfall- und Einbruchmeldeanlagen , erfolgt in eigener Zuständigkeit im Rahmen eines ständigen Prozesses. Die Umsetzung baulicher Maßnahmen wird in Zusammenarbeit mit dem BLSA vorgenommen . Ein Bedarf an darüber hinausgehenden Maßnahmen zur Erhöhung der Objektsicherheit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage besteht derzeit nicht.