Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/65 25.05.2016 (Ausgegeben am 25.05.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Verstöße wegen nicht eingehaltenem Mindestabstand im Straßenverkehr (Abstandsverstoß ) Kleine Anfrage - KA 7/2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele festgestellte Verstöße wegen nicht eingehaltenem Mindestabstand im Straßenverkehr (Abstandsverstoß) hat es im Jahr 2014, 2015 sowie im I. Quartal 2016 in Sachsen-Anhalt gegeben? Bitte differenziert nach Jahren auflisten. Eine genaue Angabe der festgestellten Abstandsverstöße ist nicht möglich, da hierzu keine gesonderte Erhebung erfolgt. 2. Wie viele Bußgeldbescheide wurden an betroffene Fahrzeugführer in dem unter Ziffer 1 abgefragten Zeitraum versandt? Bitte entsprechend differenziert aufführen. In wie vielen Fällen wurde Einspruch erhoben? 2014 2015 I. Quartal 2016 Bußgeldbescheide 2.643 5.181 465 2014 2015 I. Quartal 2016 Einsprüche 480 795 24 2 In wie vielen Fällen war der Einspruch erfolgreich? Die Zentrale Bußgeldstelle registriert Angaben, in wie vielen Fällen der Einspruch erfolgreich war, nicht. 3. Wie hoch war die Summe der Bußgelder aufgrund von Abstandsverstößen in den Jahren 2014, 2015 und im I. Quartal 2016? Die Einnahmen der Zentralen Bußgeldstelle werden für das jeweilige Einnahmejahr unabhängig vom Tattag und der Tatbestandsnummer ausgewiesen und können nicht nach Abstandsverstößen differenziert angegeben werden. 4. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, wo Abstandsverstöße festgestellt , jedoch keine Bußgeldbescheide an die Fahrzeugführer verschickt wurden? Wenn ja, aus welchen Gründen? Derartige Fälle sind bekannt. Die Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte führt die Verkehrsdelikte auf, für die ein internationaler Datenaustausch und eine Vollstreckung im europäischen Ausland vorgesehen und möglich ist. Abstandsverstöße gehören nicht zu diesen Verkehrsdelikten und können deshalb nicht mit Bußgeldbescheid verfolgt werden. Zudem gibt es Verstöße gegen die Einhaltung des Sicherheitsabstandes, für die eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen werden kann. Hier kommt es nur zu einem Bußgeldbescheid, wenn das Verwarnungsgeld nicht entrichtet wurde. In welcher Größenordnung sind dem Land damit Einnahmen in Form von Bußgeldern verloren gegangen? Eine Berechnung möglicher Einnahmeverluste ist nicht möglich, da nicht registriert wird, in wie vielen Fällen eine Ahndung wegen der Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte unterbleibt.