Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/651 25.11.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 25.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Ausnahmeregelungen für Beraterverträge Kleine Anfrage - KA 7/267 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den vergangenen Wochen wurde bekannt, dass die Landesregierung seit dem Jahr 2006 Ausnahmen von den üblichen Vorlagepflichten für Beraterverträge beschlossen hat. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Frage 1: Welche Ausnahmen von den Vorlagepflichten in der Staatssekretärskonferenz sowie im Finanzausschuss wurden wann, von welchem Gremium und aus welchen Gründen beschlossen? Bitte ab dem Jahr 2006 angeben. Die Landesregierung hat sich bei der Festlegung der Vorlagepflichten von Beraterverträgen , Gutachten und Studien strikt an den Vorgaben der jeweiligen Landtagsbeschlüsse und an der Definition des Ausschusses für Finanzen des Landtages orientiert . Von diesen Vorgaben wurde nicht abgewichen (Maßgaben der Landesregierung zum Abschluss von Beraterverträgen, Studien und Gutachten). Die Landesregierung hat jedoch beschlossen, dass auch andere Verträge der Staatssekretärskonferenz vor Auftragsvergabe vorzulegen sind. Zu diesen anderen Verträgen erfolgten Klarstellungen . U. a. am 20. Februar 2006 in der Staatssekretärskonferenz durch die Feststellung, dass Verträge der NASA GmbH nicht in der Staatssekretärskonferenz vorgestellt werden müssen, soweit sie vollständig aus Regionalisierungsmitteln bezahlt werden. Außerdem wurde am 8. Mai 2006 klargestellt, dass anwaltschaftliche Beratungen und Beratungen zum Steuerrecht nicht unter den Landtagsbeschluss (LT-Drs. 4/51/1956 B) fallen. Da auch wasserwirtschaftliche Planungsleistungen und 2 naturschutzfachliche Monitoringaufgaben nicht unter den jeweiligen Landtagsbeschluss (Beschluss des Finanzausschusses des LT in seiner 73. Sitzung am 10. Februar 2005) fallen und auch nicht der Staatssekretärskonferenz vorzulegen sind, haben sich das damalige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und die Staatskanzlei im Jahr 2010 darauf verständigt, dass für diese Leistungen eine halbjährliche Unterrichtung der Staatssekretärskonferenz erfolgt. Die Ressorts prüfen jeweils in eigener Zuständigkeit, ob die von ihnen beabsichtigten Verträge unter die Definition fallen, oder nicht. Frage 2: Welche Ausnahmeregelungen wurden seitdem erneuert, angepasst oder zurück genommen? Bitte begründen. Siehe Antwort zu Frage 1. Vorbemerkung zu den Fragen 3 bis 5: Die Landesregierung ist bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage davon ausgegangen , dass entsprechend dem Wortlaut nur nach Beraterverträgen, nicht aber nach Gutachten und Studien gefragt wird. Folglich sind Gutachten und Studien bei der Beantwortung der Fragen 3 bis 5 außer Betracht geblieben. Auftragsvergaben durch die Landesgesellschaften sind vom Wortlaut der bisherigen Landtagsbeschlüsse zur Transparenz von Beraterverträgen, den „Maßgaben der Landesregierung zum Abschluss von Beraterverträgen, Studien und Gutachten“ sowie den Begriffsdefinitionen nach dem Beschluss des Finanzausschusses des LT in seiner 73. Sitzung am 10. Februar 2005 nicht erfasst. Die Auftragsvergaben durch die Landesgesellschaften sind daher nicht in Fragen 3 und 4, sondern in Frage 5 erfasst. Ebenfalls nicht von der Kleinen Anfrage erfasst sind Verträge, bei denen es sich in Anwendung der Definitionen der Beschlüsse des Landtages zur „Transparenz von Beraterverträgen“, der „Maßgaben der Landesregierung zum Abschluss von Beraterverträgen , Studien und Gutachten“ sowie der Begriffsdefinitionen nach dem Beschluss des Finanzausschusses des LT in seiner 73. Sitzung am 10. Februar 2005 nicht um Beraterverträge handelt. Verträge, die per Definition nicht Beraterverträge sind, wurden notwendigerweise auch nicht der Staatssekretärskonferenz oder dem Finanzausschuss vorgelegt. Dies sind folgende Fallgruppen: a) Verträge, bei denen es sich nach dem Leistungsinhalt nicht um Beraterverträge handelt b) Inhouse-Geschäfte mit Unterbeauftragungen Dritter Diese Verträge waren und sind bislang nicht von den Beschlüssen des Landtages zur Transparenz von Beraterverträgen erfasst, weil der Vertragspartner kein Externer sowohl nach den Maßgaben der Landesregierung zum Abschluss von Beraterverträgen, Studien und Gutachten als auch nach der Definition aus dem Beschluss des Finanzausschusses des LT in seiner 73. Sitzung am 10. Februar 2005 ist. 3 c) Durchführung von fachspezifischen Dienstleistungen Nach dem Beschluss des Finanzausschusses des LT in seiner 73. Sitzung am 10. Februar 2005 sind Verträge zu fachspezifischen Dienstleistungen wie Planungsleistungen , Bauüberwachung u. ä. Gutachten und Studien von der dortigen Definition ausgenommen. (Außerdem sind Gutachten und Studien von der vorliegenden Kleinen Anfrage 7/267 schon begrifflich nicht erfasst.) d) Einzelabruf von Beratungsleistungen aus einem bestehenden Dienstleistungsrahmenvertrag Kennzeichnend dabei ist, dass die Inanspruchnahme einer im Verhältnis zum gesamten Leistungsumfang untergeordneten Beratungsleistung nicht aufgrund eines hierfür gesondert abgeschlossenen Beratungsvertrags erfolgt. Vielmehr handelt es sich um einen Abruf aus einem bereits zuvor abgeschlossenen Rahmenvertrag und somit um die Abwicklung dieses Rahmenvertrages. Dieser wiederum ist Maßstab für die Einordnung des Vertrages als vorlagepflichtig oder nicht. e) Ergänzungs-/Fortführungs- und Aufstockungsverträge Bei Verträgen, die Ergänzungen, Fortführungen und Aufstockungen bereits der Staatssekretärskonferenz und dem Finanzausschuss vorgelegter Verträge beinhalten , wurde zum Entscheidungszeitpunkt davon ausgegangen, dass Ergänzungs -/Aufstockungsverträge nicht erneut vorzulegen sind. An dieser Auffassung hat das Ministerium der Finanzen nunmehr in der Stellungnahme gegenüber dem LRH zu seiner Prüfungsmitteilung „Landesweite Prüfung der Beauftragung und Vergabe externer Gutachten, Beratungsleistungen, Studien und sonstigen personenbezogenen Dienstleistungen 2010 - 2013“ nicht mehr festgehalten. Zukünftig sollten derartige Ergänzungs-/Aufstockungsverträge in die Beraterdatenbank aufgenommen und der Staatssekretärskonferenz sowie dem Finanzausschuss vor Vertragsschluss vorgelegt werden. Frage 3: Welche seit April 2006 durch die Landesverwaltung sowie durch Gesellschaften mit einer Landesbeteiligung von über 90 % geschlossenen Verträge mit einem Auftragswert von über 5000 Euro wurden nicht der Staatssekretärskonferenz vor-gelegt? Bitte jeweils begründen. Bei gleicher Begründung für mehrere Einzelfälle bitte bündeln. Folgende Verträge, die die nach den „Maßgaben der Landesregierung zum Abschluss von Beraterverträgen, Studien und Gutachten“ sowie den Begriffsdefinitionen nach dem Beschluss des Finanzausschusses des LT in seiner 73. Sitzung am 10. Februar 2005 Beraterverträge sind, wurden der Staatssekretärskonferenz nicht vorgelegt: Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung: - Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter - Gender Mainstreaming; Auftragswert: 1.641.120 € 4 Zu den Einzelheiten wird auf Seite 3, Zeile 2 der Anlage 2016 zur Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/232 (LT-Drs. 7/510) verwiesen . Erkenntnisse darüber, warum eine Beteiligung der Staatssekretärskonferenz im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrags unterblieben ist, liegen dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung derzeit nicht vor. Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung - Schaffung eines attraktiven Schulstandortes Campus Kastanienallee durch Veränderung der Lehr- und Lernkultur und die Ausgestaltung eines Gemeinschaftsschulangebotes ; Auftragswert: 82.840 Euro (110.100 Euro incl. Verlängerungsoption ); Auftragnehmer: buddy e. V.; Vertragsschluss: 24. September 2013 Das Kultusministerium hatte seinerzeit die Vergabe der Dienstleistung nicht als Beratervertrag , Gutachten oder Studie eingeordnet. Vor diesem Hintergrund ist die Eintragung in die Beraterdatenbank und somit auch die Befassung in der Staatssekretärskonferenz unterblieben. Frage 4: Welche seit April 2006 durch die Landesverwaltung sowie durch Gesellschaften mit einer Landesbeteiligung von über 90 % geschlossenen Verträge mit einem Auftragswert von über 20.000 Euro wurden nicht dem Finanzausschuss vorgelegt? Bitte jeweils begründen. Bei gleicher Begründung für mehrere Einzelfälle bitte bündeln. Bei den Verträgen, die nach den „Maßgaben der Landesregierung zum Abschluss von Beraterverträgen, Studien und Gutachten“ sowie den Begriffsdefinitionen nach dem Beschluss des Finanzausschusses des LT in seiner 73. Sitzung am 10. Februar 2005 Beraterverträge sind, ergibt sich nach dem eindeutigen Wortlaut der jeweiligen Beschlüsse des Landtages zur „Transparenz von Beraterverträgen“ die einzige „Ausnahme von einer Vorlagepflicht“ für den Fall, dass die Mittel für die Beratungsleistung bereits im Haushaltsplan veranschlagt und über Erläuterung ausgewiesen sind. Da derartige Verträge in der Beraterdatenbank erfasst werden, wird diesbezüglich auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/232 (LT-Drs. 7/510) verwiesen. Darüber hinaus wurden folgende Verträge, die nach den „Maßgaben der Landesregierung zum Abschluss von Beraterverträgen, Studien und Gutachten“ sowie den Begriffsdefinitionen im Beschluss des Finanzausschusses des LT in seiner 73. Sitzung am 10. Februar 2005 Beraterverträge sind, nicht dem Finanzausschuss vorgelegt : Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen - Fachberater Koordination FIM; Auftragswert 41.000 € - WB Fachliche Standardisierung; Auftragswert 116.800 € - Fachberater FIM-Gesamt; Auftragswert 139.730 € Zu den Einzelheiten wird auf Seite 6, Zeile 3 sowie Seite 7 Zeilen 1 und 4 der Anlage 2012 zur Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/232 (LT-Drs. 7/510) verwiesen. Hier hat das Land als Leiter des Steuerungsprojektes FIM des IT-Planungsrates das Vergabeverfahren durchgeführt. Es wurden Mittel des IT- Planungsrates verausgabt. Ausgaben zu Lasten des Landeshaushalts waren nicht 5 vorgesehen und wurden folglich nicht getätigt. Daher sind die entsprechenden Verträge nicht dem Finanzausschuss vorgelegt worden. Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung: - Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter - Gender Mainstreaming; Auftragswert: 1.641.120 € Zu den Einzelheiten wird auf Seite 3, Zeile 2 der Anlage 2016 zur Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/232 (LT-Drs. 7/510) verwiesen . Erkenntnisse darüber, warum bei Vertragsabschluss auch eine Beteiligung des Finanzausschusses nicht erfolgt ist, liegen dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung derzeit nicht vor. Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung - Erstellung eines Einführungs- und Machbarkeitskonzepts zur Einführung einer zentralen Schulverwaltungssoftware in Sachsen-Anhalt; Auftragswert: 44.768 €; Auftragnehmer: AVITEC Informatik GmbH; Vertragslaufzeit: 27. März 2007 bis 10. Dezember 2007 Die Beteiligung des Finanzausschusses ist unterblieben, da sich der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der PDS, der SPD und der FDP (LT-Drs. 4/1956) vom 15. Dezember 2004 zur Vorlage von Beratungsleistungen nach dem damaligen Verständnis des ehemaligen Kultusministeriums ausschließlich auf das Haushaltsgesetz 2005/2006 und damit den Zeitraum 2005/2006 bezog. - IT-Projektbegleitung zur Entwicklung einer Schulverwaltungssoftware für Sachsen -Anhalt; Auftragswert: 165.208 €; Auftragnehmer: Fraunhofer Institut ISST, Berlin; Vertragslaufzeit: 1. August 2009 bis 31. Juli 2011 Die Beteiligung des Finanzausschusses ist aufgrund von Versäumnissen und fehlender Abstimmungen innerhalb des ehemaligen Kultusministeriums unterblieben. - Schaffung eines attraktiven Schulstandortes Campus Kastanienallee durch Veränderung der Lehr- und Lernkultur und die Ausgestaltung eines Gemeinschaftsschulangebotes ; Auftragswert: 82.840 Euro (110.100 Euro incl. Verlängerungsoption ); Auftragnehmer: buddy e. V.; Vertragsschluss: 24. September 2013 Das Kultusministerium hatte seinerzeit die Vergabe der Dienstleistung nicht als Beratervertrag , Gutachten oder Studie eingeordnet. Vor diesem Hintergrund ist die Eintragung in die Beraterdatenbank und somit auch die Befassung im Finanzausschuss unterblieben. Frage 5: Für jede Gesellschaft mit Landesbeteiligung von über 90 %: Wie entwickelten sich die jährlichen Zuschüsse des Landes? Wie hoch ist der jährliche Personalaufwand ? Wie hoch ist der jährliche Aufwand für Beratung durch Dritte? Bitte angeben für die Jahre 2006 bis 2016. Die in der Fragestellung erbetenen Angaben wurden in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengestellt. 6 Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen, dass mit „Zuschüssen des Landes“ z. B. institutionelle und/oder projektbezogene Landeszuschüsse, nicht aber Zahlungen des Landes (als Gesellschafter) in das Stamm- bzw. gezeichnete Kapital der GmbH gemeint sind. Der Aufwand für „Beratung durch Dritte“ umfasst Beratungsleistungen auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und Externen, bei denen die Zurverfügungstellung von Informationen und/oder Kenntnissen Erfahrungswissen oder sonstigen Kenntnissen als Hauptvertragspflicht bzw. Schwerpunkt der Abrede zur Unterstützung im Vordergrund stand bzw. steht. Abweichend von der für die Beantwortung der Fragen 3 und 4 zugrunde gelegten Definition können in dem Aufwand für Beratung durch Dritte auch enthalten sein z. B. Beratungen von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern oder Aufwand für fachspezifische Beratung. Die Angaben für das Geschäftsjahr 2016 können Plan-, Hochrechnungszahlen oder stichtagsbezogene Angaben (z. B. 30. September 2016) beinhalten. Übersicht zur KA 7/267 vom 04.10.2016 Anlage Gesamt pro Geschäftsjahr (in EUR) HKA LGSA IBG-Gruppe IMG LENA LKP Lotto-Toto GmbH MDSE NASA NASA SALUS SALUS SALUS TGM i. L. 2006 75.581.717,89 850.096,45 4.335.135,23 1.160.621,27 - - - 4.940.391,84 4.989.617,41 1.326.247,45 57.731.608,24 248.000,00 2007 79.666.134,51 879.833,78 4.100.969,69 525.341,25 1.631.770,64 - - 4.945.899,59 5.012.462,16 1.298.754,80 61.002.220,63 268.881,97 2008 82.014.538,95 892.359,03 4.155.725,46 7.020,00 1.677.197,18 - - 4.814.427,25 5.215.050,09 1.225.770,39 63.765.418,64 261.570,91 2009 85.847.505,99 924.344,97 5.082.949,35 7.280,00 1.778.750,97 - - 4.915.813,78 5.205.175,03 1.402.198,98 66.323.827,42 207.165,49 2010 88.617.351,41 961.657,43 4.665.309,43 6.240,00 2.004.261,47 - - 4.955.496,01 5.225.272,51 1.428.936,08 69.080.020,73 290.157,75 2011 92.288.630,54 966.225,50 4.631.047,83 6.240,00 2.040.687,26 - - 5.058.842,48 5.193.817,91 1.604.862,30 72.468.548,10 318.359,16 2012 97.449.894,53 811.226,72 4.843.242,92 6.240,00 2.137.356,85 455,8 - 5.021.050,12 5.275.394,44 1.912.054,65 76.922.441,98 520.431,05 2013 100.714.558,11 328.644,31 5.546.976,29 6.240,00 2.275.678,61 227.434,63 - 5.181.922,87 5.655.457,41 1.918.839,88 79.367.761,19 205.602,92 2014 106.626.565,98 407.329,77 5.807.157,51 945.517,61 2.237.436,81 585.700,30 706.318,80 5.162.500,03 5.709.571,91 2.109.637,91 82.931.055,17 24.340,16 2015 110.848.568,55 435.437,78 5.626.148,16 491.053,29 2.324.536,43 645.609,34 698.951,50 5.432.700,02 5.924.635,91 2.263.247,66 86.998.688,82 7.559,64 2016 114.088.833,47 472.000,00 5.450.627,00 60.000,00 2.392.600,00 705.675,00 710.000,00 5.165.506,35 5.532.899,00 2.863.500,00 90.728.926,12 7.100,00 Gesamt 1.033.744.299,93 7.929.155,74 54.245.288,87 3.221.793,42 20.500.276,22 2.164.875,07 2.115.270,30 55.594.550,34 58.939.353,78 19.354.050,10 807.320.517,04 2.359.169,05 Einlagen / Entnahmen des LSA Fördermittel und Zuschüsse Kapitel 0512, Titel 671 01 - Erstattungen für Kosten des Maßregelvollzugs Kapitel/Titel 0512/671 02 - Erstattungen für Kosten der Nachsorge der Maßregelpatienten 2006 47.039.403,36 1.406.700,00 0 16.696.300,00 - - - 0 0 1.208.403,36 1.175.000,00 26.403.000,00 - 150.000,00 2007 56.054.571,11 1.406.700,00 0 18.597.334,49 4.981.083,68 - - 0 0 1.190.452,94 487.000,00 29.192.000,00 - 200.000,00 2008 55.894.771,74 1.406.700,00 0 20.000.000,00 4.865.724,15 - - 0 0 1.208.403,36 1.308.593,23 26.637.840,00 275.000,00 192.511,00 2009 91.561.736,09 1.406.700,00 0 48.903.049,75 4.531.963,34 - - 0 0 1.226.529,41 2.904.393,59 31.950.000,00 400.000,00 239.100,00 2010 48.711.796,80 1.406.700,00 20.000,00 0,00 5.186.061,39 - - 0 0 1.387.784,50 8.182.154,91 32.040.350,00 375.746,00 113.000,00 2011 48.813.578,34 1.406.700,00 0 0,00 4.713.064,75 - - 0 0 1.462.184,87 7.418.425,72 33.170.000,00 443.203,00 200.000,00 2012 54.357.636,74 1.406.700,00 0 2.700.000,00 5.703.248,88 323.231,00 - 0 0 1.912.382,49 7.407.574,37 34.403.500,00 376.000,00 125.000,00 2013 51.559.275,93 725.000,00 0 3.300.000,00 6.161.983,00 600.000,00 - 0 0 2.047.448,54 3.534.520,39 34.703.500,00 411.824,00 75.000,00 2014 42.195.190,45 6.410.000,00 0 -15.000.000,00 6.367.110,00 1.172.223,00 250.000,00 0 0 2.127.702,83 3.398.291,90 36.897.150,00 408.000,00 164.712,72 2015 51.668.814,98 410.000,00 0 0,00 7.178.052,00 1.138.323,23 300.000,00 0 0 2.206.944,75 1.859.995,00 38.102.600,00 472.900,00 0 2016 56.571.749,08 410.000,00 0 5.000.000,00 5.260.000,00 720.883,00 300.000,00 0 0 2.212.689,08 4.098.277,00 38.091.500,00 478.400,00 0 Gesamt 604.428.524,62 17.801.900,00 20.000,00 100.196.684,24 54.948.291,19 3.954.660,23 850.000,00 0 0 18.190.926,13 41.774.226,11 361.591.440,00 3.641.073,00 1.459.323,72 Treuhandbereich 2006 1.575.886,55 0 45.414,53 727.070,25 - - - 148.752,08 418.260,55 7.700,00 0,00 228.669,14 20,00 2007 1.671.633,89 0 37.899,79 769.777,39 69.094,35 - - 91.777,97 378.329,25 3.855,00 0,00 320.900,14 0 2008 1.939.562,42 0 50.730,45 789.323,57 95.389,15 - - 83.597,33 596.465,06 4.148,94 0,00 319.907,92 0 2009 1.500.319,57 0 41.790,07 463.084,79 103.637,97 - - 43.340,76 554.616,48 5.037,50 8.179,64 280.632,36 0 2010 1.630.334,39 14.400 48.092,00 494.989,18 106.937,96 - - 46.428,12 756.130,70 0,00 0,00 163.356,43 0 2011 1.870.949,52 14.400 72.867,06 289.346,69 81.612,50 - - 99.179,11 1.157.641,59 440,00 3.150,00 152.312,57 0 2012 2.223.433,44 14.400 42.199,75 311.091,72 169.618,85 0 - 156.962,03 1.258.619,30 3.168,80 36.951,70 230.421,29 0 2013 2.621.948,19 14.400 43.233,75 346.707,68 105.779,32 69.473,45 - 95.772,69 1.349.160,94 195,00 300.308,01 296.917,35 0 2014 2.281.535,69 14.400 41.146,90 663.765,76 74,305,80 52.019,17 23.296,97 50.906,09 1.006.912,16 1.432,90 262.614,98 164.190,76 850,00 2015 2.689.719,94 14.400 38.911,51 485.314,91 89.806,07 55.186,17 17.000,00 106.184,90 729.091,97 6.708,45 866.529,53 280.586,43 0 2016 2.496.030,21 13.800 28.090,29 170.000,00 61.481,56 36.000,00 17.981,16 80.000,00 542.164,13 0,00 1.250.000,00 296.513,07 0 Gesamt 22.501.353,81 100.200,00 490.376,10 5.510.471,94 883.357,73 212.678,79 58.278,13 1.002.901,08 8.747.392,13 32.686,59 2.727.733,86 2.734.407,46 870,00 ohne Beratungsleistungen GoodVent und bmp, da diese Bestandteil des Geschäftsbesorgungs - vertrages sind dav. für Sanierung Altlasten, Deponien: 6,8 Mio. EUR HKA LGSA IMG IBG- Gruppe LENA LKPLotto- Toto MDSE NASA SALUS TGM i. L. LSA Beratung durch Dritte (in EUR) Personalaufwand (in EUR) Abkürzungsverzeichnis: Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH Zahlungen des LSA (in EUR) Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Investitions- und Marketingesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA GmbH) Landgestüt Sachsen-Anhalt GmbH IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, IBG Beteiligungsverwaltung Komplementär GmbH, IBG Innovationsfonds GmbH & Co. KG, IBG Risikokapitalfonds I GmbH & Co. KG und IBG Risikokapitalfonds II GmbH & Co. KG Land Sachsen-Anhalt Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH Nahverkehrservice Sachsen-Anhalt GmbH Staatliche Textil- und Gobelinmanufaktur Halle GmbH, Burg Giebichenstein i. L. SALUS gGmbH Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt