Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/652 .2016 (Ausgegeben am 25.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Oliver Kirchner (AfD) Anfrage zur Lage Kinder und Jugendlicher in Sachsen-Anhalt, die im Rahmen der Jugendhilfe betreut werden Kleine Anfrage - KA 7/308 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten derzeit im Rahmen der Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt, „Rund-um-Betreuung" durch Sozialarbeiter in Wohngemeinschaften? § 34 SGB VIII regelt neben der Heimerziehung auch die sonstige betreute Wohnform. In Sachsen-Anhalt ist nur Letztere vorhanden, wofür zurzeit 178 Plätze vorgehalten werden. Zu den Erscheinungsformen der sonstigen betreuten Wohnform im Sinne des § 34 SGB VIII zählen auch die als Verselbständigungsstufe dienenden selbständigen Wohnformen des Einzel- und Gruppenwohnens mit Rund-um-Betreuung, deren Übergänge fließend sind. Eine differenzierte statistische Erhebung erfolgt nicht und wäre mit Blick auf die zahlreichen Zwischenformen nicht sinnvoll. Aktuelle Belegungszahlen liegen daher ebenfalls nicht vor. 2. Auf welche Leistungen/Zuwendungen haben diese Kinder und Jugendlichen Anspruch? Im Rahmen dieser Betreuungsform haben junge Menschen entsprechend ihres Alters und Entwicklungsstandes gemäß § 34 SGB VIII einen grundlegenden Anspruch auf pädagogische und therapeutische Leistungen, die insbesondere eine Entwicklungsförderung begünstigen und auf ein selbstständiges Leben vorbereiten sollen. Darüber hinaus können im individuellen Bedarfsfall zusätzliche Leistungen des SGB VIII durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfeplanung installiert werden. Hierzu zählen vordergründig Hilfen, die das Sozial- und Leistungsverhalten nachhaltig beeinflussen sollen, damit 2 beispielsweise die Bewältigung von Entwicklungsproblemen gelingt oder eine soziale und berufliche Integration ermöglicht wird. Hierzu zählen u. a. die Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII oder die soziale Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII. 3. In welcher Höhe entstehen Kosten für diese Jugendlichen und Kinder? Bitte schlüsseln Sie diese Kosten pro Kopf/Monat auf. Daten zu den im Einzelfall anfallenden Kosten der Hilfe in Wohngemeinschaften mit „Rund-um-Betreuung“ werden im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erhoben und liegen dem Land nicht vor.