Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/653 25.11.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 25.11.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Anfrage zu den Auswirkungen der Negativzinsphase Kleine Anfrage - KA 7/334 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bereits seit geraumer Zeit müssen Sparkassen und Volksbanken für Einlagen, die nicht wieder in Krediten ausgereicht oder zu vertretbarem Risiko am Kapitalmarkt investiert werden können, bei der EZB Negativzinsen zahlen. Eine Trendwende ist mittelfristig nicht in Sicht. Nun beginnen die ersten Kreditinstitute diese erheblichen Belastungen weiterzugeben. Dem Handelsblatt vom 13. Oktober 2016 ist zu entnehmen , dass als erstes Kreditinstitut im Land Sachsen-Anhalt die Volksbank Stendal e. G., von ihren Kunden, die Tagesgelder der Bank anvertraut haben, Negativzinsen bzw. ein „Verwahrentgelt“ in Höhe von -0,4 % verlangt. Zunächst sollen davon nur Guthaben ab einer Höhe von 100.00 Euro betroffen sein, wodurch aber bereits eine Reihe erfolgreicher Mittelständler tangiert sein dürften. Eine Ausdehnung auf geringere Guthaben ist nicht ausgeschlossen. Die Signalwirkung dieses Vorstoßes auf die Konditionspolitik anderer Kreditinstitute in Sachsen-Anhalt für die Negativverzinsung von Sichteinlagen (bzw. die Berechnung von Verwahrentgelten) ist erheblich. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. In welchem Umfang bestehen gegenwärtig (oder zum aus den Statistiken zuletzt verfügbaren Zeitpunkt) insgesamt täglich fällige Guthaben (z. B. Sichteinlagen, Tagesgeld- oder Geldmarktkonten) von Kreditinstituten mit Sitz in Sachsen-Anhalt (insbesondere Sparkassen, Volksbanken)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Statistik der Deutschen Bundesbank , Bankstatistische Regionalergebnisse Sachsen-Anhalt, September 2016, die als Anlage beigefügt ist, verwiesen. 2 2. Welche finanziellen Belastungen würden sich p. a. insgesamt für Kunden von Kreditinstituten mit Sitz in Sachsen-Anhalt ergeben, falls dem Beispiel der Volksbank Stendal folgend die Sparkassen und Volksbanken flächendeckend Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte in vergleichbarer Höhe bzw. ab einem Betrag von 1.000 Euro für Sichteinlagen berechnen würden? Die zur Berechnung notwendige differenzierte Datenbasis liegt der Landesregierung nicht vor und lässt sich auch aus der Statistik der Deutschen Bundesbank nicht herleiten. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen auf den Kaufkraftverlust für die einheimische Bevölkerung und die für Investitionen verfügbaren Mittel des Mittelstands bei Einführung der in Frage 2 thematisierten Negativverzinsung? Bei einer ausgewogenen Analyse der Negativverzinsung der Europäischen Zentralbank muss berücksichtigt werden, dass die Bevölkerung nicht nur Sparer sind, sondern auch Kreditnehmer, Arbeitnehmer, Steuerzahler und Unternehmer und aus dieser Perspektive die niedrigen Zinsen auch positive Aspekte aufweisen . Insofern ist es schwierig, die gegenwärtige Zinsentwicklung in ihrer Auswirkung auf die Kaufkraft einzuschätzen. Die hierzu notwendige Datenbasis liegt der Landesregierung nicht vor. 4. Wenn die Sparkassen und Volksbanken statt der Weiterberechnung an die Kunden (vgl. Fragen 2, 3) die bereits seit längerem belastenden Negativzinsen der EZB weiterhin nicht weitergeben, wird dies mittelfristig erheblich die Ertragslage der Institute belasten; welche finanziellen Auswirkungen werden sich bezogen auf die nächsten drei Jahre bei Anhalten der Negativzinssituation durch die erhöhten Aufwendungen der Kreditinstitute und insoweit bei statischer Betrachtung verminderten Jahresüberschüssen für die öffentlichen Haushalte im Land Sachsen-Anhalt ergeben (z. B. verminderte Körperschafts- und Gewerbe-Steuereinnahmen, Ausschüttungen , Stellenstreichungen zum Auffangen der erhöhten Zins-Aufwendungen und damit Verluste bei den Einnahmen aus der Einkommensteuer bzw. Zahlung von Transferleistungen)? Hierzu liegen der Landesregierung keine konkreten Erkenntnisse vor. Die niedrigen Zinsen dämpfen jedoch die Zinslasten sowie den weiteren Anstieg der Schuldenquoten und haben damit die Zinslasten der öffentlichen Hand spürbar reduziert, was für sich genommen fiskalische Spielräume geschaffen hat. Zudem stärken niedrige Zinsen die Wirtschaft, was die Steuereinnahmen und damit die Primärsalden der öffentlichen Haushalte erhöht. Die niedrigen Zinsen belasten zwar die Kreditinstitute deutlich. Die meisten Institute sind jedoch angesichts des vorhandenen Überschusskapitals und verfügbarer stiller Reserven widerstandsfähig gegenüber den Belastungen aus dem Niedrigzinsumfeld. Hinsichtlich der fiskalischen Auswirkungen lassen sich damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine negativen Folgen der Niedrigzinspolitik ausmachen. So erwartet der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner aktuellen Prognose - ge- 3 stützt auf eine unverändert günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sowie robuste Inlandsnachfrage und hohe Beschäftigung - eine stetige Entwicklung des Steueraufkommens in diesem und in den nächsten Jahren. Davon profitieren Unternehmen und private Haushalte durch steigende Einkommen und Gewinne und damit auch Bund, Länder und Gemeinden durch entsprechende Steuereinnahmen. Dies gilt insbesondere auch für die Kommunen . 5. Welche Vorhaben der Landesregierung stehen auf dem Prüfstand bzw. werden nicht umgesetzt, wenn durch Nichtweitergabe von EZB-Negativzinsen die Jahresüberschüsse der Kreditinstitute mit Sitz im Land Sachsen -Anhalt sinken und daraus verminderte Einnahmen im Landeshaushalt zu verzeichnen sind? Die Landesregierung sieht zurzeit keine Notwendigkeit, Vorhaben aufgrund der Negativzinsphase auf den Prüfstand zu stellen bzw. nicht umzusetzen. 6. Wie schätzt die Landesregierung die Finanzstabilität der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt ein, wenn durch verminderte Steuereinnahmen, resultierend aus der Negativzinsproblematik (vgl. Fragen 4, 5, 6), die kommunal verfügbaren Finanzmittel deutlich zurückgehen und welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant ? Es ist bisher nicht erkennbar, dass durch die Negativzinsproblematik die kommunal verfügbaren Finanzmittel deutlich zurückgehen. Es wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. 7. Welcher Art und Weise setzt sich die Landesregierung durch ihre Vertretungen beim Bund und bei der Europäischen Union dafür ein, die Negativzinspolitik der EZB bzw. die diese auslösenden politischen Entscheidungen zu korrigieren zugunsten der Kreditinstitute und damit der Menschen sowie des Mittelstandes im Land Sachsen-Anhalt bzw. in der Bundesrepublik Deutschland? Mit dem Ziel, ihre Hauptaufgabe, die Gewährleistung der Preisniveaustabilität, durchführen zu können, wurde der Europäischen Zentralbank Unabhängigkeit von politischen und anderen Einflüssen zugesichert. Das bedeutet, dass die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken keine Weisungen aus der Politik erhalten dürfen. 8. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Kreditinstitute im Land Sachsen-Anhalt vor drohenden Schieflagen resultierend aus der anhaltenden Negativzinssituation, die unweigerlich mit negativen Auswirkungen auf die Einleger, den Mittelstand und die Versorgung mit kreditwirtschaftlichen Leistungen in den Kommunen verbunden wären, zu bewahren? Die Landesregierung kann gegen Schieflagen von Kreditinstituten keine Maßnahmen unternehmen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Europäischen Zentralbank bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 4 9. In welchem Umfang wird sich das Filialnetz der Kreditinstitute mit Sitz in Sachsen-Anhalt in den nächsten drei Jahren verändern, wenn durch die anhaltende Negativzinspolitik der EZB die Sparkassen und Volksbanken gezwungen werden, drastisch Kosten einzusparen, sofern sie die Kosten nicht an die Einleger weitergeben oder weitergeben können? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Insgesamt ist jedoch davon auszugehen, dass das Filialnetz der Sparkassen und Volksbanken sich aufgrund der demografischen Entwicklung, der fortschreitenden Automatisierung im Bankbereich, des Kostendrucks und des Nutzungsverhaltens der Bürger hin zum Onlinebanking reduzieren wird. Deutsche Bundesbank Bankstatistische Regionalergebnisse Sachsen-Anhalt September 2016 7. Einlagen und aufgenommene Kredite von Nichtbanken (Nicht-MFIs) nach Bankengruppen *) Mio € Einlagen und aufgenommene Kredite von Nichtbanken (Nicht-MFIs) Termineinlagen 2) 3) Spareinlagen mit Kündigungsfrist von Nach- Stand am richtlich: Jahres- Sicht- bis 2 Jahre von über über Treuhandbzw . insgesamt einlagen 1) zusammen einschl. 2 Jahren 3) Sparbriefe 4) zusammen 3 Monaten 3 Monaten kredite 5) Quartalsende 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Alle Bankengruppen 2014 33 493 17 421 1 972 1 482 490 1 181 12 919 11 593 1 326 525 2015 34 408 18 610 1 735 1 289 446 1 129 12 934 11 910 1 024 588 2014 3.Vj. 32 848 16 654 2 206 1 736 470 1 150 12 838 11 451 1 387 524 4.Vj. 33 493 17 421 1 972 1 482 490 1 181 12 919 11 593 1 326 525 2015 1.Vj. 33 170 17 062 1 944 1 475 469 1 245 12 919 11 650 1 269 526 2.Vj. 33 512 17 625 1 818 1 358 460 1 184 12 885 11 710 1 175 520 3.Vj. 33 857 18 048 1 787 1 353 434 1 165 12 857 11 756 1 101 526 4.Vj. 34 408 18 610 1 735 1 289 446 1 129 12 934 11 910 1 024 588 2016 1.Vj. 34 378 18 507 1 808 1 364 444 1 115 12 948 11 972 976 585 2.Vj. 34 982 18 931 2 061 1 477 584 1 082 12 908 11 969 939 585 Kreditbanken 2014 8 424 4 886 1 154 931 223 353 2 031 1 731 300 − 2015 8 781 5 369 987 779 208 505 1 920 1 736 184 − 2014 3.Vj. 8 338 4 670 1 367 1 141 226 280 2 021 1 724 297 − 4.Vj. 8 424 4 886 1 154 931 223 353 2 031 1 731 300 − 2015 1.Vj. 8 230 4 703 1 059 847 212 456 2 012 1 734 278 − 2.Vj. 8 385 4 880 1 039 832 207 497 1 969 1 727 242 − 3.Vj. 8 563 5 129 999 827 172 505 1 930 1 722 208 − 4.Vj. 8 781 5 369 987 779 208 505 1 920 1 736 184 − 2016 1.Vj. 8 695 5 389 872 660 212 534 1 900 1 734 166 − 2.Vj. 8 839 5 452 967 616 351 544 1 876 1 719 157 − Großbanken 2014 4 858 2 981 435 363 72 25 1 417 1 404 13 − 2015 5 131 3 173 569 502 67 21 1 368 1 359 9 − 2014 3.Vj. 4 787 2 830 511 435 76 27 1 419 1 406 13 − 4.Vj. 4 858 2 981 435 363 72 25 1 417 1 404 13 − 2015 1.Vj. 4 694 2 757 508 439 69 22 1 407 1 396 11 − 2.Vj. 4 823 2 849 563 495 68 21 1 390 1 380 10 − 3.Vj. 4 962 2 999 570 503 67 21 1 372 1 363 9 − 4.Vj. 5 131 3 173 569 502 67 21 1 368 1 359 9 − 2016 1.Vj. 4 978 3 137 465 398 67 21 1 355 1 347 8 − 2.Vj. 5 162 3 231 573 364 209 20 1 338 1 330 8 − Regionalbanken und sonstige Kreditbanken 2014 3 566 1 905 719 568 151 328 614 327 287 − 2015 3 650 2 196 418 277 141 484 552 377 175 − 2014 3.Vj. 3 551 1 840 856 706 150 253 602 318 284 − 4.Vj. 3 566 1 905 719 568 151 328 614 327 287 − 2015 1.Vj. 3 536 1 946 551 408 143 434 605 338 267 − 2.Vj. 3 562 2 031 476 337 139 476 579 347 232 − 3.Vj. 3 601 2 130 429 324 105 484 558 359 199 − 4.Vj. 3 650 2 196 418 277 141 484 552 377 175 − 2016 1.Vj. 3 717 2 252 407 262 145 513 545 387 158 − 2.Vj. 3 677 2 221 394 252 142 524 538 389 149 − * Ohne Einlagen aus Treuhandkrediten und ohne Verbindlichkeiten gegenüber Sparbriefe). 3 Einschl. Bauspareinlagen. 4 Ohne Verbindlichkeiten aus nicht börsen- Geldmarktfonds. − Einschl. nachrangiger Verbindlichkeiten (in Position fähigen Inhaberschuldverschreibungen; einschl. Namenssparschuldverschrei- „Termineinlagen“ bzw. „Sparbriefe“ enthalten). 1 Täglich fällige Verbindlich- bungen. 5 Nicht in die Einlagen einbezogen. keiten. 2 Einschl. Verbindlichkeiten aus Namensschuldverschreibungen (ohne 20 Monatsbericht Tab. IV,7; Beiheft, Tab.I, 13a, 13b und 17. gartz Schreibmaschinentext Anlage Deutsche Bundesbank Bankstatistische Regionalergebnisse Sachsen-Anhalt September 2016 noch: 7. Einlagen und aufgenommene Kredite von Nichtbanken (Nicht-MFIs) nach Bankengruppen *) Mio € Einlagen und aufgenommene Kredite von Nichtbanken (Nicht-MFIs) Termineinlagen 2) 3) Spareinlagen mit Kündigungsfrist von Nach- Stand am richtlich: Jahres- Sicht- bis 2 Jahre von über über Treuhandbzw . insgesamt einlagen 1) zusammen einschl. 2 Jahren 3) Sparbriefe 4) zusammen 3 Monaten 3 Monaten kredite 5) Quartalsende 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Sparkassen 2014 18 641 8 476 250 247 3 663 9 252 8 280 972 − 2015 19 286 9 178 256 255 1 484 9 368 8 577 791 − 2014 3.Vj. 18 280 8 127 269 267 2 695 9 189 8 182 1 007 − 4.Vj. 18 641 8 476 250 247 3 663 9 252 8 280 972 − 2015 1.Vj. 18 603 8 451 244 245 − 1 630 9 278 8 356 922 − 2.Vj. 18 776 8 725 231 230 1 535 9 285 8 413 872 − 3.Vj. 18 937 8 864 260 259 1 513 9 300 8 461 839 − 4.Vj. 19 286 9 178 256 255 1 484 9 368 8 577 791 − 2016 1.Vj. 19 287 9 189 251 250 1 450 9 397 8 632 765 − 2.Vj. 19 506 9 488 217 215 2 415 9 386 8 649 737 − Kreditgenossenschaften 2014 5 666 3 555 312 272 40 165 1 634 1 580 54 − 2015 5 780 3 740 257 218 39 140 1 643 1 594 49 − 2014 3.Vj. 5 485 3 364 321 280 41 175 1 625 1 542 83 − 4.Vj. 5 666 3 555 312 272 40 165 1 634 1 580 54 − 2015 1.Vj. 5 543 3 454 303 263 40 159 1 627 1 558 69 − 2.Vj. 5 615 3 565 269 232 37 152 1 629 1 568 61 − 3.Vj. 5 678 3 656 250 216 34 147 1 625 1 571 54 − 4.Vj. 5 780 3 740 257 218 39 140 1 643 1 594 49 − 2016 1.Vj. 5 721 3 672 267 232 35 131 1 651 1 606 45 − 2.Vj. 5 754 3 725 260 223 37 123 1 646 1 601 45 − Sonstige Banken (MFIs) 2014 762 504 256 32 224 − 2 2 − 525 2015 561 323 235 37 198 − 3 3 − 588 2014 3.Vj. 745 493 249 48 201 − 3 3 − 524 4.Vj. 762 504 256 32 224 − 2 2 − 525 2015 1.Vj. 794 454 338 120 218 − 2 2 − 526 2.Vj. 736 455 279 64 215 − 2 2 − 520 3.Vj. 679 399 278 51 227 − 2 2 − 526 4.Vj. 561 323 235 37 198 − 3 3 − 588 2016 1.Vj. 675 257 418 222 196 − − − − 585 2.Vj. 883 266 617 423 194 − − − − 585 * Ohne Einlagen aus Treuhandkrediten und ohne Verbindlichkeiten gegenüber Sparbriefe). 3 Einschl. Bauspareinlagen. 4 Ohne Verbindlichkeiten aus nicht börsen- Geldmarktfonds. − Einschl. nachrangiger Verbindlichkeiten (in Position fähigen Inhaberschuldverschreibungen; einschl. Namenssparschuldverschrei- „Termineinlagen“ bzw. „Sparbriefe“ enthalten). 1 Täglich fällige Verbindlich- bungen. 5 Nicht in die Einlagen einbezogen. keiten. 2 Einschl. Verbindlichkeiten aus Namensschuldverschreibungen (ohne 21 Monatsbericht Tab. IV,7; Beiheft, Tab.I, 13a, 13b und 17.