Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/672 29.11.2016 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 05.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Hausprojekt Kommune 4 Kleine Anfrage - KA 7/309 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung interpretiert den Begriff „Haus- oder Wohnprojekte“ des Anfragestellers dahingehend, dass es sich bei diesem Begriff um Projekte handelt, bei denen Gemeinschaften gemeinsam ein Haus bewohnen und verwalten. Der parlamentarische Informationsanspruch ist zwar grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Bei der Beantwortung der Frage 7 sind in diesem Fall teilweise schutzwürdige personenbezogene Daten eines Dritten betroffen, welche nicht ohne weiteres veröffentlicht werden können. Ein Teil der Antwort der Landesregierung zu Frage 7 muss insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. BVerfGE 124, S. 161 [193]). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages. Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (vgl. Artikel 53 Absatz 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt). 2 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass es sich bei dem halleschen Hausprojekt Kommune 4 um eine linksextreme Gruppierung handelt? Nein, der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 2. Welche und wie viele Straftaten wurden seit Bestehen der Kommune 4 registriert , die von Mitgliedern oder Besuchern der Kommune 4 begangen worden sind oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Kommune 4 stehen? Bitte Datum und Art der Delikte angeben. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Sind im räumlichem Umfeld der Schmeerstraße 5 seit Bestehen der Kommune 4 Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK Links bekannt geworden , die nicht direkt Mitgliedern oder Besuchern der Kommune 4 zugeordnet werden können? Bitte Datum und Art der Delikte angeben. Im Zeitraum 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 wurden in 06108 Halle (Saale), Schmeerstraße bzw. Rannische Straße, keine Straftaten, die der Politisch motivierten Kriminalität -links- zuzuordnen sind, registriert. Im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Oktober 2016 wurde eine Straftat der Politisch motivierten Kriminalität -links- in 06108 Halle (Saale), Rannische Straße, erfasst. Hierbei handelt es sich um einen besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs vom 9. Oktober 2016. 4. Sind Bewohner der Kommune 4 in anderen Zusammenhängen straffällig geworden? Bitte Art der Delikte angeben. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5. Wird die Kommune 4 vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet? Werden Mitglieder oder Besucher der Kommune 4 vom Verfassungsschutz beobachtet? Bitte Begründung für die Beobachtung angeben. Der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen das in der Fragestellung bezeichnete „Hausprojekt“ Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) entfaltet. Aus diesem Grund ist ihr nach § 7 Absatz 2 VerfSchG-LSA ein Sammeln und Auswerten von Informationen zu diesem „Hausprojekt“ sowie personenbezogener Daten seiner Mitglieder und Besucher verwehrt. 6. Wurde die Kommune 4 seit ihrem Bestehen mit staatlichen Fördermitteln unterstützt? Wenn ja, in welcher Höhe, in welchem Zeitraum und zu welchem Zweck? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3 7. Wer ist Eigentümer der Immobilie Schmeerstraße 5 in der sich die Kommune 4 befindet? Welches rechtliche Verhältnis besteht zwischen Eigentümer und Kommune 4? Der Name des Eigentümers der Immobilie ist bekannt. Es handelt sich insoweit um schutzwürdige personenbezogene Daten eines Dritten. Die als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestufte Antwort der Landesregierung hierzu steht dem fragenden Abgeordneten des Landtages deshalb in der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Zivilrechtliche Vertragsverhältnisse liegen nicht im Verantwortungsbereich der Landesregierung. Aus diesem Grund kann die Frage nach dem bestehenden rechtlichen Verhältnis nicht beantwortet werden. 8. Gibt es Erkenntnisse zur Konzertveranstaltung im Objekt der Kommune 4 am 8. Oktober 2016? War diese Veranstaltung angemeldet? Erkenntnisse zu einer am 8. Oktober 2016 stattgefundenen anmeldepflichtigen Konzertveranstaltung liegen nicht vor. 9. Welche Veranstaltungen wurden seit Bestehen der Kommune 4 von selbiger durchgeführt? Bitte das genaue Datum angeben. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 10. Welche weiteren Haus- oder Wohnprojekte mit linksextremen Hintergrund sind der Landesregierung bekannt? Die Fragestellung wird dahingehend ausgelegt, dass nach aktuell in Sachsen- Anhalt durchgeführten „Haus- oder Wohnprojekten“ gefragt wird, welche Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des § 4 Absatz 1 VerfSchG-LSA entfalten . Derartige „Haus- oder Wohnprojekte“ sind der Landesregierung derzeit nicht bekannt.