Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/675 29.11.2016 (Ausgegeben am 05.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Finanzierung der Ausgaben für Asyl Kleine Anfrage - KA 7/353 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Beantwortung der Landesregierung einer Kleinen Anfrage (Drucksache 7/179) wird aufgelistet, dass im aktuellen Doppelhaushalt rund 660 Millionen Euro für den Bereich Asyl eingeplant sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welche Summe war ursprünglich im Doppelhaushalt 2015/2016 dafür eingestellt und wie hat man diese enormen Ausgabensteigerungen im Nachtragshaushalt gegenfinanziert? Im Doppelhaushalt 2015/2016 waren für 2015 Ausgaben in Höhe von rund 99,4 Mio. Euro und für 2016 in Höhe von rund 86,0 Mio. Euro im Asylbereich geplant. Durch den Nachtragshaushalt 2015/2016 wurden nicht nur die Ausgaben im Bereich Asyl erhöht, zusätzlich wurden noch weitere notwendige Anpassungen vorgenommen (z. B. neue Stellen im Bereich der Polizei und Lehrer, Investitionsprogramm STARK V für finanzschwache Kommunen usw.). Der Nachtragshaushalt 2015/2016 wurde wie alle anderen Haushalte ebenfalls nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung nach § 8 LHO aufgestellt und beschlossen. Demnach dienen grundsätzlich alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben . 2. Wo wurde gespart, was wurde deshalb nicht umgesetzt bzw. welche Haushaltsposten wurden aufgelöst oder umgeschichtet, um diese Mehrausgaben auszugleichen? 2 Die Mehrausgaben im Nachtragshaushaltsplan 2015/2016 wurden durch folgende drei wesentliche Bereiche gedeckt: höhere Steuereinnahmen, Entnahmen aus der Steuerschwankungsreserve und Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Aufgrund des vorab genannten Grundsatzes der Gesamtdeckung lassen sich diese Einnahmen jedoch nicht spezifischen Ausgaben zuordnen. Im Vollzug 2015 und auch nach der derzeitigen Prognose für den Vollzug 2016 konnten jedoch alle Mehrausgaben aus Steuermehreinnahmen gedeckt werden . Eine Entnahme aus Rücklagen ist weder im Haushaltsvollzug 2015 notwendig gewesen, noch wird eine Rücklagenentnahme im 2016 notwendig werden . Sofern darüber hinaus noch Ausgaben im Nachtragshaushalt abgesenkt wurden , geschah dies aus neueren Erkenntnissen des Haushaltsvollzuges heraus. Bei diesen Mitteln war absehbar, dass sie nicht im ursprünglich veranschlagten Umfang benötigt bzw. abgerufen werden, z. B. Minderbedarfe bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und der Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE V) 2014-2020. 3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung aktuell für das Jahr 2017 und 2018? Für den Asylbereich sind im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 für das Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von rund 339,7 Mio. Euro und für das Jahr 2018 in Höhe von rund 269,7 Mio. Euro vorgesehen; Einnahmen sind in Höhe von rund 108,8 Mio. Euro für 2017 und in Höhe von 107,4 Mio. Euro für 2018 berücksichtigt. Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern wird Sachsen-Anhalt nach in Kraft treten noch weitere Bundesmittelzuweisungen im Bereich Asyl erhalten. Zum Großteil sind die sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden Mehreinnahmen jedoch bereits enthalten. Nach dem aktuellsten Stand des Gesetzentwurfes würden sich für Sachsen-Anhalt für 2017 jedoch noch weitere Mehreinnahmen in Höhe von 12,0 Mio. Euro und für 2018 in Höhe von 7,0 Mio. Euro ergeben.