Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/682 01.12.2016 (Ausgegeben am 08.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Integrationskurse in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/328 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Anspruchsberechtigte bzw. Verpflichtete für einen Integrationskurs gibt es in Sachsen-Anhalt derzeit? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 2. Wie viele Kursplätze sind jeweils verfügbar? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 3. Wie sehen die konkreten Zahlen der Teilnehmer/innen aus? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 4. Welche Zeitdauer beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Platz in einem Integrationskurs? 5. Welche Entfernungen/Anfahrtszeiten müssen die Teilnehmer/innen in den einzelnen Landkreisen in Kauf nehmen und wie werden die jeweiligen Fahrtkosten finanziert? 6. Welche Maßnahmen werden zum Ausbau dieser Kurse getroffen? 7. Welche Träger und Institutionen bieten aktuell diese Kurse an? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten. 8. Wie viele Lehrkräfte sind in diesen Kursen landesweit tätig? Bitte differenzieren nach festen Stellen, befristeten Stellen und Honorarkräften sowie nach Landkreisen und kreis-freien Städten. 2 9. Wie hoch beziffert sich die derzeitige Entlohnung des Lehrpersonals in einem solchen Kurs bzw. welche Regelungen bestehen diesbezüglich bei den unterschiedlichen Gruppierungen der Lehrkräfte? Die Landesregierung verfügt nicht über die für die Beantwortung der neun Fragen erforderlichen Informationen. Diese liegen in der angefragten Differenzierung ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor. Zum Auskunftsersuchen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration hat das BAMF - Referat 811 (Zentrale Ansprechstelle Ministerien/Verwaltungen /parlamentarische Anfragen) - mit Schreiben vom 09.11.2016 mitgeteilt, keinen Beitrag zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stellen zu können. Es unterliege als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag von Sachsen-Anhalt - und eine freiwillig mögliche Beantwortung sei aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt gegenwärtig nicht möglich.