Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/690 06.12.2016 (Ausgegeben am 12.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Talsperrenbetriebsgesetz Kleine Anfrage - KA 7/351 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Talsperrenbetrieb ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Gemäß § 2, Absatz 2 des Talsperrenbetriebsgesetzes haftet das Land als Gewährträger, soweit eine Befriedigung aus dem Vermögen der Anstalt nicht möglich ist. In den vergangenen Jahren hat der Talsperrenbetrieb Rücklagen in Höhe von ca. 36 Mio. Euro bilden können , von denen nunmehr ca. 16 Mio. Euro als freie liquide Mittel ausgewiesen sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Für welche Positionen wurden 36 Mio. Euro als Rücklagen gebildet? Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt verfügte zum Stand 31.12.2015 über liquide Mittel in Höhe von 36,975 Mio. Euro, die keiner Zweckbestimmung unterlagen. 2. Handelt es sich bei diesen Rücklagen speziell um Mittel zur Gefahrenabwehr bzw. für den Fall einer Havarie zur Beseitigung entstandener Schäden ? Nein. 3. Warum sind von den 36 Mio. Euro Rücklagen nunmehr ca. 16 Mio. Euro als freie liquide Mittel verfügbar? 16 Mio. Euro sind als freie liquide Mittel verfügbar, weil sie keiner Zweckbestimmung unterliegen.