Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/692 06.12.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 12.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt - Schiedsstellenverfahren Kleine Anfrage - KA 7/339 Vorbemerkung des Fragestellenden: In § 11a Abs. 1 und 2 Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt ist geregelt, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern von Tageseinrichtungen für seinen Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften abschließen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so entscheidet die Schiedsstelle nach § 78g des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. In wie vielen Städten und Gemeinden gibt es Kostensatzvereinbarungen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Tageseinrichtungen? Bitte einzeln auflisten. Die Beantwortung dieser Anfrage erfolgte unter Einbeziehung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, deren Zuarbeiten in der Regel unverändert übernommen wurden und der Anlage 1 zu entnehmen sind. 2. Wie viele Schiedsverfahren sind derzeit in Sachsen-Anhalt anhängig, da keine Kostensatzvereinbarungen zustande gekommen sind? Bitte nach Gemeinde, Träger und jeweilige Einrichtung aufschlüsseln. 2 Zurzeit sind 48 Schiedsstellenverfahren bei der Schiedsstelle anhängig. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 2 zu entnehmen. Aufgrund der Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII des Landes Sachsen-Anhalt (MBl. LSA 2016, S. 545 f.) ist eine detailliertere Darstellung nicht möglich. 3. In welchem zeitlichen Rahmen kommt es derzeit zu Entscheidungen durch die Schiedsstelle, nachdem ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens vor der Schiedsstelle gestellt wurde? In Schiedsverfahren ist die Schiedsstelle gehalten, eigene Ermittlungen vorzunehmen . Zugleich ist den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im Laufe des Verfahrens ist insgesamt von wenigstens 2 Erwiderungen auf jeder Seite auszugehen. Realistisch kann daher im Idealfall von einer Entscheidung frühestens in 6 - 8 Monaten nach Antragseingang ausgegangen werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn nicht vorgreifliche Verfahren zuvor entschieden werden müssen. Zurzeit sind insgesamt 48 Verfahren anhängig, so dass in einer Verfahrenslänge von wenigstens 12 Monaten gerechnet werden muss. Die Schiedsstelle tagt nunmehr mindestens einmal monatlich, so dass mit der Erledigung von 2 - 4 Verfahren im Monat gerechnet werden kann. 4. Wie viel Verwaltungsgerichtsprozesse sind derzeit anhängig, die als Rechtsweg nach Schiedsstellensprüchen genutzt werden? Bitte einzeln aufschlüsseln. In der kreisfreien Stadt Halle wurde bislang ein Schiedsspruch gegen die Stadt entschieden. Gegen diesen wurde Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben. Anlage 1 zu 7/339 1 Abgeschlossene Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsüberentwicklungsvereinbarungen nach örtlichen Trägern der Jugendhilfe und Gemeinden örtlicher Träger der Jugendhilfe Gemeinden/ Verbandsgemeinden Bemerkungen Altmarkkreis-Salzwedel Gemeinde Gardelegen In 4 von 6 Kommunen wurden (keine in der Hansestadt Salzwedel und Stadt Klötze) Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen geschlossen. Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Gemeinden Arendsee Gemeinde Kalbe Anhalt-Bitterfeld Stadt Aken (Elbe) In 8 von 10 Kommunen wurden (keine in Raguhn-Jeßnitz und Sandersdorf-Brehna) Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen geschlossen. Osternienburger Land Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Südliches Anhalt Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Zörbig Einheitsgemeinde Muldestausee Stadt Zerbst/Anhalt Börde Stadt Haldensleben In allen 13 Gemeinden und Verbandsgemeinden im Landkreis Börde gibt es Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für das Jahr 2015. Für den Vereinbarungszeitraum 2016 wurden bisher in 5 Gemeinden und Verbandsgemeinden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen geschlossen. Gemeinde Barleben Gemeinde Hohe Börde Gemeinde Niedere Börde Stadt Oebisfelde-Weferlingen Stadt Oschersleben Gemeinde Sülzetal Stadt Wanzleben-Börde Stadt Wolmirstedt VBG Elbe-Heide VBG Flechtingen VBG Westliche Börde VBG Obere Aller Burgenlandkreis Stadt Teuchern Für alle 152 Einrichtungen im BLK wurden Vereinbarungen nach § 11a KiFöG abgeschlossen. Gemeinde Elsteraue Stadt Hohenmölsen Stadt Lützen Stadt Naumburg Stadt Weißenfels Stadt Zeitz VBG An der Finne VBG Droyßiger-Zeitzer Forst VBG Unstruttal VBG Wethautal Dessau-Roßlau Stadt Dessau-Roßlau Mit folgenden Trägern wurden Kostensatzvereinbarungen abgeschlossen: Anhaltische Diakonissenanstalt Dessau (4 Einrichtungen) Eigenbetrieb DeKiTa Ev. Jakobus-Paulus-Gemeinde Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Ev. Kirchengemeinde Rodleben Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Trägerwerk Soziale Dienste Urbanistisches Bildungswerk Waldkindergarten Dessau e. V. Halle Stadt Halle In der kreisfreien Stadt Halle gibt es derzeit 29 abgeschlossene Kostensatzvereinbarungen mit den Trägern Anlage 1 zu 7/339 2 örtlicher Träger der Jugendhilfe Gemeinden/ Verbandsgemeinden Bemerkungen von Kindertageseinrichtungen. Harz Stadt Ballenstedt In allen 14 Städten und Gemeinden des Landkreises Harz gibt es Kostensatzvereinbarungen. Stadt Blankenburg Stadt Falkenstein/Harz Stadt Harzgerode Stadt Ilsenburg Stadt Oberharz am Brocken Stadt Osterwieck Stadt Quedlinburg Stadt Thale Stadt Wernigerode Stadt Halberstadt VBG Vorharz Einheitsgemeinde Nordharz Einheitsgemeinde Huy Jerichower Land Stadt Burg Für das Jahr 2016 konnten in 7 von 8 Kommunen (keine in der Gemeinde Elbe- Parey) Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen geschlossen werden. Stadt Genthin Stadt Möckern Stadt Gommern Stadt Jerichow Gemeinde Möser Gemeinde Biederitz Magdeburg In der Landeshauptstadt Magdeburg gab es bisher keine Kostensatzvereinbarungen zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Tageseinrichtungen. Mansfeld-Südharz Gemeinde Südharz In allen 11 Städten und Gemeinden des Landkreises gibt es Kostensatzvereinbarungen. Stadt Allstedt VBG Goldene Aue VBG Mansfelder Grund-Helbra Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land Stadt Mansfeld Stadt Hettstedt Stadt Gerbstedt Lutherstadt Eisleben Stadt Sangerhausen Stadt Arnstein Saalekreis VBG Weida-Land Verhandlungen abgeschlossen. Gemeinde Kabelsketal Verhandlungen abgeschlossen. Stadt Landsberg Verhandlungen abgeschlossen. Stadt Leuna Verhandlungen abgeschlossen. Stadt Mücheln Verhandlungen abgeschlossen. Stadt Querfurt Verhandlungen abgeschlossen. Gemeinde Schkopau Verhandlungen abgeschlossen. Stadt Wettin-Löbejün Verhandlungen abgeschlossen. Stadt Bad Lauchstädt Verhandlungen begonnen. Stadt Merseburg Verhandlungen begonnen. GemeindeTeutschenthal Verhandlungen begonnen. Stadt Braunsbedra Verhandlungen begonnen. Stadt Bad Dürrenberg Verhandlungen begonnen. 2 Einrichtungen abgeschlossen. Anlage 1 zu 7/339 3 örtlicher Träger der Jugendhilfe Gemeinden/ Verbandsgemeinden Bemerkungen Gemeinde Petersberg Verhandlungen begonnen. 5 Einrichtungen abgeschlossen. Gemeinde Salzatal Verhandlungen begonnen. 2 Einrichtungen abgeschlossen. Salzlandkreis Stadt Aschersleben Im Salzlandkreis gibt es seit dem Verhandlungsjahr 2015 für alle freien und kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen (158 Einrichtungen) LQE – Vereinbarungen. Diese werden jährlich verhandelt und festgesetzt. Stadt Barby Stadt Bernburg (Saale) Gemeinde Bördeland Stadt Calbe (Saale) Stadt Hecklingen Stadt Könnern Stadt Nienburg (Saale) Stadt Schönebeck (Elbe) Stadt Seeland Stadt Staßfurt VBG Egelner Mulde VBG Saale-Wipper Stendal VBG Arneburg-Goldbeck In allen 9 Städten und Gemeinden des Landkreises sind die LEQ-Vereinbarungen mit den kommunalen und freien Trägern abgeschlossen. VBG Seehausen VBG Elbe-Havel-Land Einheitsgemeinde Bismark Einheitsgemeinde Stendal Einheitsgemeinde Osterburg Einheitsgemeinde Tangermünde Einheitsgemeinde Tangerhütte Einheitsgemeinde Havelberg Wittenberg Für das Jahr 2016 sind derzeit im Landkreis Wittenberg in acht von neun Städten Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen geschlossen. Allerdings liegt der Ist-Stand nicht in jedem Einzelfall bei 100 Prozent. Konkret gestaltet sich der Bearbeitungsstand wie folgt: Stadt Kemberg 0% Stadt Annaburg 33% Stadt Coswig 56% Lutherstadt Wittenberg 91% Stadt Jessen 92% Stadt Bad Schmiedeberg 100% Stadt Gräfenhainichen 100% Stadt Oranienbaum-Wörlitz 100% Stadt Zahna-Elster 100% Quelle: Abfragen des Landesjugendamtes unter den örtlichen Trägern der Jugendhilfe (Stand 17.11.2016) Anlage 2 zu KA 7/339 1 Anhängige Schiedsstellenverfahren nach § 11a KiFöG Jahr Verfahren Anzahl LK/ kreisfreie Stadt Einzeleinrichtung Träger in einem Spitzenverband der LiGA LSA e.V. 2014 1 Harz X 2015 13 Halle x Halberstadt X Harz X Börde X Thale X Saalekreis/Merseburg X Harz/ Thale X Harz/ Verbg. Vorharz X Dessau X Anhalt Bitterfeld/ Zerbst X Harz/ Wernigerode X Thale X Thale X 2016 34 Halle X SLK/ Aschersleben X LK ABI/ Zerbst X Halle X Dessau-Roßlau X Harz/ Wernigerode X SLK X LK Börde/ Wolmirstedt X Saalekreis/ Merseburg X Saalekreis/ Merseburg X Saalekreis/ Merseburg X Saalekreis/ Merseburg X Saalekreis/ Merseburg X Halle X Halle X Halle X Halle X Halle X Halle X Halle X Halle X Anlage 2 zu KA 7/339 2 Jahr Verfahren Anzahl LK/ kreisfreie Stadt Einzeleinrichtung Träger in einem Spitzenverband der LiGA LSA e.V. Stendal X Harz/ Wernigerode X Saalekreis/ Merseburg X Harz/ Halberstadt X LK Börde/ Gemeinde Hohe Börde X LK Börde/ Gemeinde Hohe Börde X Burgenlandkreis X Dessau-Roßlau X Harz/ Verbg. Nordharz X Harz/ Quedlinburg X Halle X Halle X Halle X d0692_Anlage.pdf KA 7-339-KiFöG-Schiedsstellenverf-Anlage1.pdf KA 7-339-KiFöG-Schiedsstellenverf-Anlage2