Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/693 06.12.2016 (Ausgegeben am 12.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Nachfrage zur Drucksache 7/467 „sexueller Übergriff in Gernrode“ Kleine Anfrage - KA 7/344 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 10. August 2016 kam es am Tage zu einer Strafanzeige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und der sexuellen Nötigung zum Nachteil von zwei 14-jährigen geschädigten Mädchen in der Ortslage Gernrode. Zu diesen nicht unerheblichen , die Öffentlichkeit interessierenden Straftaten gelangten keine offiziellen Meldungen an die Öffentlichkeit. Lediglich durch Bürger wurden Anfragen und Teilinformationen an den Fragesteller herangetragen. Zur Aufhellung des Sachverhaltes wurde die Kleine Anfrage KA 7/235 gestellt und in weiterer Bearbeitung, Drucksache 7/467, jedoch nicht aussagekräftig beantwortet. Aus Recherchen ist bekannt, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen 16-jährigen Iraner handelt, der sich seit April 2016 in Deutschland aufhält. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat der Tatverdächtige aus der o. g. Kleinen Anfrage einen Migrationshintergrund ? Wenn ja, aus welchem Herkunftsland stammt der Tatverdächtige und wie lange befand er sich zum Tatzeitpunkt bereits in Deutschland? Ja, der in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/235 (Drucksache 7/467 vom 13. Oktober 2016) genannte Tatverdächtige 2 weist einen Migrationshintergrund auf. Sein Herkunftsland ist die Islamische Republik Iran. Die Ersteinreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgte im April 2016. Demnach hielt sich der Tatverdächtige nach hier vorliegenden Erkenntnissen zum Tatzeitpunkt etwas mehr als fünf Monate in Deutschland auf. 2. Warum wurde die Kleine Anfrage von Seiten des Innenministeriums so ausweichend und nicht aussagekräftig genug beantwortet? Die Landesregierung hat die vom Anfragesteller in der Kleinen Anfrage KA 7/235 gewählten Fragestellungen korrekt beantwortet. Die Frage 3 zielte auf den aufenthaltsrechtlichen Status „Asylbewerber“ ab. Nur für den Fall der Bejahung dieses Status waren weitere Antworten erbeten. Da bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage kein Asylantrag gestellt wurde und der Tatverdächtige somit nicht den Status eines Asylbewerbers innehatte, war eine weitergehende Beantwortung entbehrlich. Ein Asylantrag wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht gestellt.