Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/732 13.12.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 14.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Fertigstellung der Nordverlängerung der A 14 Kleine Anfrage - KA 7/362 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 20. Juni 2007 unterzeichnete der damalige Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, der Minister für Bau, Verkehr und Landesentwicklung Karl-Heinz Daehre aus Sachsen-Anhalt, sowie die Verkehrsminister aus den anderen betroffenen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg den Vertrag über den Bau der „Nordverlängerung“ der Autobahn 14. Der Finanzierungsplan sah Gesamtkosten in Höhe von 775 Millionen Euro vor, von denen 42 %, also rund 325 Millionen Euro aus dem auslaufenden EU-Förderungsprogramm EFRE entnommen werden sollten. Eine Kostenschätzung der DEGES aus dem Jahr 2008 rechnet mit 1,3 Milliarden Euro Gesamtbaukosten. Der Bau, der in drei Phasen erfolgen sollte, hätte 2015 beendet werden sollen. Später wurde bekannt, dass die komplette Fertigstellung erst bis 2020 abgeschlossen sein wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Grundsätzlich können zuständigkeitshalber nur Aussagen für die in Sachsen-Anhalt gelegenen Streckenabschnitte getroffen werden. Zur Darstellung der Abschnitte in Sachsen-Anhalt ist als Anlage eine Übersichtskarte beigefügt, in der auch die aktuellen Planungsstände dargestellt sind. 2 1. Wie ist der aktuelle Ausbaustand der verschiedenen Verkehrskosteneinheiten und wann ist mit deren Fertigstellung zu rechnen? Zum aktuellen Planungsstand der A 14 in Sachsen-Anhalt und zur Fertigstellung wird auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 1 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Willi Mittelstädt (AfD), Drs. 7/126 vom 25. August 2016, verwiesen . Bei 2 Verkehrseinheiten (VKE) wird der dargestellte Sachstand wie folgt ergänzt: VKE 1.3 Anschlussstelle (AS) Colbitz - AS Tangerhütte/L 29 Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 21. September 2016 die Zustimmung zum Baubeginn erteilt. Die bauvorbereitende Ausführungsplanung ist aufgenommen und erste Artenschutzmaßnahmen werden seit November 2016 umgesetzt. Ziel ist ein Beginn mit den Bauarbeiten an einem Brückenbauwerk im Sommer 2017. VKE 1.4 AS Tangerhütte/L 29 - AS Lüderitz/L30 Der vom Bundesverwaltungsgericht ursprünglich für den 14. Dezember 2016 angesetzte Verhandlungstermin wurde vom Gericht zwischenzeitlich auf den 13. Dezember 2016 mit Option auf Weiterverhandlung am 14. Dezember 2016 vorgezogen. 2. Welche Höhe weisen die bisherigen Baukosten auf? Die Kosten für die seit 29. Oktober 2014 für den Verkehr freigegebene Ortsumfahrung Colbitz (VKE 1.2) belaufen sich auf rd. 61,1 Millionen Euro. 3. Welche aktuelle Gesamtkostenschätzung liegt der Landesregierung zur Fertigstellung der „Nordverlängerung“ vor, und wie aktuell ist diese Gesamtkostenschätzung ? Im Rahmen der Anmeldung des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 wurden die Kosten der für eine Bewertung durch das Bundesministerium für Verkehr (BMVI) vorgesehenen Verkehrseinheiten (VKEen 1.1, 1.5, 2.1, 2.2, 3.1/3.2a) auf der Basis der vom BMVI genehmigten Kostenberechnungen, unter Berücksichtigung der Baupreisentwicklung, auf den Kostenstand 1. Januar 2014 fortgeschrieben und weisen damit einen aktuellen Stand auf. Die Kostenberechnungen der VKEen 1.3 und 1.4 wurden im Jahr 2012 vorgenommen . Diese Kostenberechnungen werden aktualisiert. 4. Welche Gesamtbaukosten werden in der aktuellen Gesamtkostenschätzung für die Fertigstellung der „Nordverlängerung“ genannt? Unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 2 und 3 belaufen sich die Gesamtbaukosten in Sachsen-Anhalt auf rd. 881,7 Millionen Euro. 3 5. In welchem Maße beteiligen sich das Land, der Bund und die Europäische Union mit finanzieller Unterstützung an den Gesamtkosten? Der Bund trägt als Baulastträger im Wesentlichen die Gesamtkosten für Bau und Grunderwerb der A 14 in Sachsen-Anhalt. Für das Land ergibt sich im Zusammenhang mit der Querung von Landesstraßen eine Kostenbeteiligung von rd. 3,1 Millionen Euro. Die Europäische Union förderte den Bau der VKE 1.2 in Höhe von rd. 19,5 Millionen Euro aus dem Operationellen Programm Verkehr EFRE-Bund 2007 - 2013. 6. Ist der Landesregierung ein Datum zur beabsichtigten Fertigstellung bekannt ? Grundsätzlich besteht die Zielstellung, die A 14 zu großen Teilen bis zum Jahr 2020 zu realisieren. Eine belastbare Aussage ist jedoch vor dem bestehenden Klagerisiko und den damit in Verbindung stehenden zeitlichen Unabwägbarkeiten nicht möglich. 7. Gibt es neben eventuellen finanziellen Gründen, auch andere Gründe für die Verzögerung bei der Fertigstellung der „Nordverlängerung“ der Autobahn 14? Welche sind das und an welchen Teilabschnitten traten beziehungsweise treten diese auf? Finanzielle Gründe für eine Verzögerung der Fertigstellung der A 14 sind derzeit nicht absehbar. Der Zeitbedarf für die Baurechtschaffung der A 14 ist insbesondere durch Klageverfahren (VKE 1.2, 1.3, 1.4) und die im Hinblick auf die Rechtsicherheit der Planung erforderliche permanente Anpassung der Planunterlagen (z. B. Überprüfung und Aktualisierung von naturschutzfachlichen Datengrundlagen und Gutachten, Neuaufstellung von Gutachten, Planänderungen und -anpassungen) in den Verkehrseinheiten mit laufendem Baurechtsverfahren (VKE 1.1, 1.5, 2.1, 2.2, 3.1/3.2a) an den Stand der europäischen und bundesdeutschen Rechtsprechung deutlich höher geworden.