Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/734 13.12.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 15.12.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Diederichs (AfD) Strafmaßvergleich von Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten Kleine Anfrage - KA 7/366 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die mediale Berichterstattung erweckt den Eindruck, dass die Rechtsprechung Eigentumsdelikte , wie Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 bis 248c StGB) stärker ahndet, als Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 bis 231 StGB). Es besteht der Verdacht, dass das Rechtsgut Eigentum höheren Schutz genießt, als die körperliche Unversehrtheit. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung: Die in der Antwort auf die kleine Anfrage angegebenen Zahlen wurden der Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Landesamtes entnommen. Für die Beantwortung der Fragen wurden die Zahlen zwischen dem allgemeinen Strafrecht und dem Jugendstrafrecht getrennt aufgeführt. Im Jugendstrafrecht sind die Rechtsfolgen, unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts, vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Jugendstrafe ist nach § 17 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) nur bei Vorliegen schädlicher Neigungen, wenn Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wegen der Schwere der Schuld zu verhängen. Wegen der vielfältigen Formen jugendrichterlicher Sanktionen können deshalb die vom Fragesteller erbetenen Vergleiche zwischen Freiheitsstrafe und Geldstrafe in Bezug auf Jugendliche nicht gezogen werden. 2 Die Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor und können für das laufende Jahr auch nicht innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage vorgesehenen Monatsfrist ermittelt werden. 1. Wie viele Straftäter wurden in Sachsen-Anhalt wegen Eigentumsdelikten (§§ 242 bis 248c StGB) von 2013 bis 2016 verurteilt? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. 2. Wie hoch lag das Strafmaß für Eigentumsdelikte (§§ 242 bis 248c StGB) in diesem Zeitraum? Im Einzelnen für diese Deliktgruppe: a) Wie oft wurden Haftstrafen ohne Bewährung ausgesprochen? b) Wie oft wurden Haftstrafen mit Bewährung ausgesprochen? c) Wie oft wurden Geldstrafen verhängt? d) Wie oft wurde das Verfahren eingestellt? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. 3. Wie viele Straftäter wurden in Sachsen-Anhalt wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 bis 231 StGB) von 2013 bis 2016 verurteilt ? Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. 4. Wie hoch lag das Strafmaß für Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 bis 231 StGB) in diesem Zeitraum? Im Einzelnen für diese Deliktgruppe: a) Wie oft wurden Haftstrafen ohne Bewährung ausgesprochen? b) Wie oft wurden Haftstrafen mit Bewährung ausgesprochen? c) Wie oft wurden Geldstrafen verhängt? d) Wie oft wurde das Verfahren eingestellt? Bitte zu 2. a) bis d) und 4. a) bis d) sowohl prozentual, als auch in absoluten Zahlen angeben. Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. KA 7/366 Anlage 1 zu Fragen 1 und 2: Eigentumsdelikte a) Allgemeines Strafrecht 2013 % 2014 % 2015 % 1. Freiheitsstrafe 269 7,0 301 7,6 284 7,4 2. Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung 428 11,1 393 10,0 365 9,5 3. Geldstrafe 2.795 72,8 2.788 70,8 2.870 74,7 4. gerichtliche Einstellung 351 9,1 456 11,6 321 8,4 Gesamt 1. - 4. 3.843 100,0 3.938 100,0 3.840 100,0 Verurteilte 3.492 90,9 3.482 88,4 3.519 91,6 b) Jugendstrafrecht 2013 % 2014 % 2015 % 1. Jugendstrafe 55 5,5 67 7,6 50 7,0 2. Jugendstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung 56 5,6 46 5,2 30 4,2 3. gerichtliche Einstellung 425 42,2 357 40,4 292 40,8 4. Zuchtmittel 450 44,7 388 43,9 311 43,5 5. Erziehungsmaßregel 20 2,0 26 2,9 32 4,5 Gesamt 1. - 5. 1.006 100,0 884 100,0 715 100,0 Verurteilte 581 57,7 527 59,6 423 59,1 KA 7/366 Anlage 2 zu Fragen 3 und 4: Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit a) Erwachsenenstrafrecht 2013 % 2014 % 2015 % 1. Freiheitsstrafe 151 8,1 147 8,3 117 6,4 2. Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung 394 21,1 407 22,9 334 19,1 3. Geldstrafe 895 47,9 876 49,3 892 51,0 4. gerichtliche Einstellung 429 22,9 348 19,5 405 23,2 Gesamt 1. - 4. 1.869 100,0 1.778 100,0 1.748 100,0 Verurteilte 1.440 77,0 1.430 80,4 1.343 76,8 b) Jugendstrafrecht 2013 % 2014 % 2015 % 1. Jugendstrafe 58 8,7 51 8,9 33 7,0 2. Jugendstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung 64 9,6 61 10,7 50 10,5 3. gerichtliche Einstellung 280 42,0 206 36,2 175 36,9 4. Zuchtmittel 253 37,9 235 41,2 207 43,7 5. Erziehungsmaßregel 12 1,8 17 3,0 9 1,9 Gesamt 1. - 5. 667 100,0 570 100,0 474 100,0 Verurteilte 387 58,0 364 63,8 299 63,1